Heinrich
Schaffeld GmbH
Hamminkeln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.274,65 |
44.933,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.017,00 |
44.673,00 |
| III.
Finanzanlagen |
255,65 |
255,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
513.157,47 |
567.909,12 |
| I.
Vorräte |
297.201,75 |
317.172,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
174.814,76 |
118.402,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.140,96 |
132.334,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.860,23 |
| D.
Aktive latente Steuern |
45.925,51 |
|
| Aktiva |
604.357,63 |
616.703,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
221.578,73 |
249.285,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
219.285,05 |
154.873,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.706,32 |
-64.411,76 |
| B.
Rückstellungen |
319.125,37 |
294.276,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.653,53 |
73.141,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
61.709,63 |
65.285,17 |
| Summe
Passiva |
604.357,63 |
616.703,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die Heinrich Schaffeld GmbH ist zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der
Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 unter Anwendung der durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
geänderten Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt.
Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG,
Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266
Absatz 2 und 3 HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):
Firmenname laut Registergericht: Heinrich
Schaffeld GmbH
Fimensitz laut
Registergericht: Hamminkeln
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: HRB 10625
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen
sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Das
Unternehmen verfügt über eine
Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen
Ordnungsmäßigkeitserfordernissen
entspricht.
Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist
innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die
Vermögenswerte und die Schulden sind durch
Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die
Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem
Inventar und den Büchern entwickelt. Sie
enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.
Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften
über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert.
(§ 266 Abs. 2 HGB)
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB)
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2
HGB aufgestellt. Die Umsatzerlöse werden
gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der
Fassung des BilRUG ausgewiesen.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge
von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285
Nr. 31 HGB).
Aufwendungen und Erträge, die hinsichtlich
ihres Betrages und ihrer Art nicht von untergeordneter
Bedeutung sind und einem anderen Geschäftsjahr
zuzurechnen sind, liegen nicht vor. (Periodenfremde
Ergebnisse gemäß § 285 Nr.
32 HGB).
Des Weiteren liegen keine Vorgänge von
besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten und weder in der
Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt worden sind. (Wertbegründende
Ereignisse gemäß § 285 Nr. 33 HGB).
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe
der für zulässig gehaltenen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro-
geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten,
Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen
bewertet. Die Bewertung erfolgte zu
durchschnittlichen Einstandswerten bzw. zu
Herstellungskosten. Notwendige
Abschläge aufgrund des
Niederstwertprinzips wurden
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit
erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen
abzudecken.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Passivseite wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme
bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00
€; diese werden sofort in voller Höhe
aufwandwirksam erfasst. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des
Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen,
bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten
entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Steuerliche
Sonderabschreibungen wurden
im Geschäftsjahr 2023 nicht in Anspruch
genommen. Die Sachanlagen wurden,
mit Ausnahme der geringwertigen
Wirtschaftsgüter, linear
abgeschrieben.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche
Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die
einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder
Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag,
für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 €
nicht übersteigen.
Vorräte
Der Warenbestand in Höhe von 297.201,75 Euro
wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Abgesehen von
handelsüblichen Eigentumsvorbehalten
sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände beinhalten die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen und
Sonstige
Vermögensgegenstände.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen 0,00 Euro.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten Forderungen aus
Darlehensgewährung und aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert
abzüglich notwendiger
Wertberichtigungen.
Uneinbringliche Forderungen wurden
abgeschrieben.Die Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken
bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen:
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnung nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln
2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen
Bundesbank im Monat Dezember 2023
veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser
Zinssatz beträgt 1,82%.
Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden mit den
Vermögensgegenständen, die
ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen
dienen und dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen),
verrechnet. Die Bewertung des
Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden
Zeitwert.
Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 283.726,00
Euro. Diese wurden mit Deckungsvermögen
(0,00 Euro) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden
folgende zweckexklusiven, verpfändeten und
insolvenzgeschützten
Vereinbarungen klassifiziert:
Verpfändete Rückdeckungsversicherung.
Die Erträge aus dem Deckungsvermögen
wurden mit den Zinszuführungen gemäß §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert.
Der beizulegende Zeitwert der saldierten
Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den
fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital
zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß
versicherungsmathematischer Gutachten bzw.
den Mitteilungen der Versicherer. Die Pensionsverpflichtung
übersteigt die Rückdeckungsversicherung in
Höhe von 283.726,00 Euro.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB in der
derzeit gültigen Fassung ist der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz mit zehnjähriger
Durchschnittsbildung und dem Ansatz mit siebenjähriger
Durchschnittsbildung in jedem Geschäftsjahr zu
ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet
werden, wenn die nach der Auschüttung
verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und
abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem
Unterschiedsbetrag entsprechen.
Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags wurde der
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung mit einem
Rechnungszinssatz von 1,74% berechnet. Der
Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank
gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung
veröffentlichen Abzinsungssatz bei einer pauschalen
Restlaufzeit von 15 Jahren und einer
Durchschnittsbildung über die vergangenen
sieben Geschäftsjahre.
Es ergibt sich ein Erfüllungsbetrag der
Pensionsverpflichtung in Höhe von 285.855,00. Daraus
ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von 2.129,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag
unterliegt einer
Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
Sonstige Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden
diese mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2
HGB).
Die sonstigen
Rückstellungen wurden in
Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um die erkennbaren
Risiken angemessen
abzudecken. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
Bei der Ermittlung der Rückstellungen für
Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt.
Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben
entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag
folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten
bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlauftzeit von mehr
als einem Jahr bestehen in Höhe von 0,00 Euro .
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführerbezüge
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers
für das Geschäftsjahr 2023 werden
gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.
Angaben zum Geschäftsführungsorgan
Zur Geschäftsführung war im
Geschäftsjahr 2023 bestellt:
-
Herr Christian Schaffeld, Hamminkeln
Die Gesellschaft wird durch die
Geschäftsführer vertreten. Die
Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt wurden 13 Arbeitnehmer
beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen oder
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. §
268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 HGB
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 unterliegen
die aktivierten latenten Steuern in Höhe von 45.925,51
Euro der Ausschüttungssperre
gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Des Weiteren
unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von 2.129,00
Euro der Ausschüttungssperre.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Außerhalb der unter den Passivposten
aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen noch
sonstige finanzielle Verpflichtungen in
betriebsüblichem Umfang in Höhe von 66.000,00 aus
Miet- und Leasingverträgen.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamminkeln, den
28.02.2025
gez.
C. Schaffeld
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025
festgestellt.
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