Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 10625
Eingetragen
5.3.2003
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Tapeten und Bodenbelägen (ohne Teppiche)Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
Gegenstand
Der Fachhandel mit Tapeten, Farben, Teppichböden einschließlich Teppichbodenverlegung, Zubehör und sonstigen branchenüblichen Waren und das Raumausstatter-Gewerbe.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Prokura
Christian Schaffeld
seit 7.3.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamminkeln
30.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinrich Schaffeld GmbH

Hamminkeln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 45.274,65 44.933,65
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 5,00
II. Sachanlagen 45.017,00 44.673,00
III. Finanzanlagen 255,65 255,65
B. Umlaufvermögen 513.157,47 567.909,12
I. Vorräte 297.201,75 317.172,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 174.814,76 118.402,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 41.140,96 132.334,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.860,23
D. Aktive latente Steuern 45.925,51  
Aktiva 604.357,63 616.703,00

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 221.578,73 249.285,05
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 219.285,05 154.873,29
III. Jahresfehlbetrag 27.706,32 -64.411,76
B. Rückstellungen 319.125,37 294.276,00
C. Verbindlichkeiten 63.653,53 73.141,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 61.709,63 65.285,17
Summe Passiva 604.357,63 616.703,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023



1. Allgemeine Angaben

Die Heinrich Schaffeld GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapi­tal­ge­sell­schaft im Sin­ne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsge­setzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haf­tung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft auf­ge­stellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der durch das Bi­lanz­richtlinie-Umset­zungsgesetz (BilRUG) geänderten Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des HGB aufgestellt.

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, Bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Absatz 1a HGB):

Firmenname laut Registergericht:  Heinrich Schaffeld GmbH

Fimensitz laut Registergericht:   Hamminkeln

Registergericht:   Duisburg

Register-Nr.: HRB 10625 

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzli­chen Vor­schriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubrin­genden Vermerke ebenso wie die Vermer­ke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzu­bringen sind, weitestgehend im An­hang aufgeführt. Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen Ord­nungsmäßigkeits­erfordernissen entspricht.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögenswer­te und die Schul­den sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsge­mäß aus dem In­ventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. (§ 266 Abs. 2 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. (§ 275 Abs. 2 HGB)

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB aufge­stellt. Die Umsatzerlöse werden gemäß § 277 Absatz 1 HGB in der Fas­sung des BilRUG ausgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2023 liegen keine Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Aufwendungen und Erträge, die hinsichtlich ihres Betrages und ihrer Art nicht von unter­geordneter Bedeu­tung sind und einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, liegen nicht vor. (Periodenfremde Ergeb­nis­se ge­mäß § 285 Nr. 32 HGB).

Des Weiteren liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Ge­schäfts­jahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind. (Wertbegründende Ereignisse gemäß § 285 Nr. 33 HGB).

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Ab­schrei­bungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nut­zungs­dauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro- geringwertige Anlagegüter - wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen be­wer­tet. Die Be­wer­tung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten bzw. zu Herstellungskosten. Notwen­di­ge Ab­schlä­ge auf­grund des Nie­derst­wert­prin­zips wurden vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausge­wiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmän­nischer Be­urteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rech­nungsabgrenzungsposten auf der Passivseite wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag aus­ge­wie­sen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu An­schaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangs­jahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 €; diese werden sofort in voller Höhe aufwandwirksam erfasst. Soweit die beizulegenden  Werte ein­zelner  im­materieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Ge­schäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige li­neare Abschreibungen, bi­lan­ziert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Steuerliche Son­der­ab­schrei­bun­gen wur­den im Ge­schäfts­jahr 2023 nicht in An­spruch ge­nom­men. Die Sach­anla­gen wur­den, mit Ausnah­me der ge­ring­werti­gen Wirt­schafts­güter, linear ab­geschrie­ben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftgüter wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirt­schaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirt­schafts­jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das ein­zelne Wirtschaftsgut 800,00 € nicht übersteigen.

Vorräte
Der Warenbestand in Höhe von 297.201,75 Euro wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Abgesehen von han­delsüb­li­chen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bein­hal­ten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen­über ver­bun­denen Unternehmen und Sons­ti­ge Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen aus Darlehensgewährung und aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger Wert­be­richti­gun­gen. Un­ein­bringliche Forderungen wurden abgeschrieben.Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkenn­barer Risiken bewertet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausge­wiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen:

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versi­cherungs­ma­thematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Be­rücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 ver­öf­fentlichten durchschnittlichen Marktzins­satz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei ei­ner an­ge­nommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz be­trägt 1,82%.

Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensge­genständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zu­griff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrech­net. Die Bewertung des De­ckungs­vermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 283.726,00 Euro. Die­se wur­den mit Deckungsvermögen (0,00 Euro) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als De­ckungs­vermögen wurden folgende zweckexklusiven, verpfändeten und insol­venzgeschütz­ten Vereinba­run­gen klassi­fiziert: Verpfändete Rückdeckungsversicherung.

Die Erträge aus dem Deckungsvermögen wurden mit den Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert.

Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortge­führten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß ver­siche­rungsmathemati­scher Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer. Die Pensionsverpflichtung übersteigt die Rückde­ckungsversicherung in Hö­he von 283.726,00 Euro.

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB in der derzeit gültigen Fassung ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz mit zehnjähriger Durchschnittsbildung und dem Ansatz mit siebenjähriger Durchschnittsbildung in jedem Ge­schäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Auschüttung ver­blei­benden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags min­destens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.

Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags wurde der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung mit einem Rech­nungs­zins­satz von 1,74% berechnet. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank ge­mäß Rück­stel­lungs­abzin­sungs­verordnung veröffentlichen Abzinsungssatz bei einer pauschalen Restlauf­zeit von 15 Jah­ren und einer Durchschnittsbildung über die vergangenen sieben Geschäftsjahre.

Es ergibt sich ein Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung in Höhe von 285.855,00. Daraus ergibt sich ein Un­ter­schieds­be­trag in Höhe von 2.129,00 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Aus­schüt­tungs­sper­re ge­mäß § 253 Abs. 6 HGB.

Sonstige Rückstellungen:

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. So­weit Rück­stellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deut­schen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abge­zinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die sons­ti­gen Rück­stel­lun­gen wur­den in Hö­he des Be­tra­ges an­ge­setzt, der nach ver­nünf­ti­ger kauf­män­nischer Beurtei­lung not­wendig ist, um die er­kenn­ba­ren Ri­si­ken an­ge­messen abzu­de­cken. Die sonsti­gen Rückstellun­gen wurden für unge­wisse Ver­bind­lichkei­ten gebil­det.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewah­rungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten be­stehen die üb­lichen Ei­gentumsvorbehalte und Bürgschaften.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlauftzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 0,00 Euro .
Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

5. Sonstige Angaben

Geschäftsführerbezüge
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2023 werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Angaben zum Geschäftsführungsorgan
Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:
         - Herr Christian Schaffeld, Hamminkeln  

Die Gesellschaft wird durch die Geschäfts­führer ver­tre­ten. Die Ge­schäftsfüh­rer ist von den Be­schrän­kun­gen des § 181 BGB be­freit.

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt wurden 13 Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 HGB
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 unterliegen die aktivierten latenten Steuern in Höhe von 45.925,51 Euro der Aus­schüt­tungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Des Weiteren unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB ein Un­ter­schieds­betrag in Höhe von 2.129,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Außerhalb der unter den Passivposten aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen noch  sonstige finanzielle Verpflichtungen in betriebsüblichem Umfang in Höhe von 66.000,00 aus Miet- und Leasingverträgen.

Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamminkeln, den 28.02.2025

gez. C. Schaffeld


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.