AVERDI
GmbH
Schenefeld/Krs. Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.688,50 |
23.372,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
581,00 |
949,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.107,50 |
22.423,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.507,40 |
58.651,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.711,15 |
31.363,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.796,25 |
27.287,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.414,96 |
2.968,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.610,86 |
84.992,06 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.198,24 |
41.429,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
21.998,24 |
16.229,42 |
| davon
Gewinnvortrag |
16.229,42 |
7.987,16 |
| B.
Rückstellungen |
8.299,34 |
7.731,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.113,28 |
35.831,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.581,28 |
25.703,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.610,86 |
84.992,06 |
Anhang zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma
AVERDI GmbH,
Schenefeld
für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 274 a, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches einschließlich
des Bilanzrechts-Modernisierungs-Gesetzes und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder in Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 XIII HGB nicht angegeben.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
der Gesellschaft und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten zwischen Euro 150,00 bis Euro 1.000,00
betragen, wird im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage ein Sammelposten gebildet. Dieser
wird entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer
über 5 Jahre abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist
nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen Euro 5.501,38
(Vorjahr: TEuro 5,6).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft
unverändert geführt durch
Herrn Andy Kupfer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV
HGB.
Schenefeld, den 21. Dezember 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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