Raimund
Dirks Marmorbetrieb GmbH
Bischofsheim a.d.Rhön
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
199.601,00 |
105.786,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
199.596,00 |
105.781,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
360.835,77 |
443.152,92 |
| I.
Vorräte |
236.992,00 |
270.698,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.732,41 |
32.382,72 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.157,80 |
5.331,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.111,36 |
140.072,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.954,00 |
1.821,00 |
| Aktiva |
562.390,77 |
550.759,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
492.469,60 |
448.407,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
21.000,00 |
21.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
445.905,01 |
401.842,88 |
| davon
Gewinnvortrag |
401.842,88 |
336.586,62 |
| B.
Rückstellungen |
12.300,00 |
12.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.621,17 |
89.952,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.621,17 |
89.952,45 |
| Passiva |
562.390,77 |
550.759,92 |
Anhang
I. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Die Raimund Dirks Marmorbetrieb GmbH (Amtsgericht
Schweinfurt, HRB 1822) mit Sitz in Bischofsheim an der
Rhön ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
Handelsgesetzbuches. Der Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der Allgemeinen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und der Regelungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Soweit zulässig, wurde von
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, werden grundsätzlich in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung, hilfsweise im Anhang gemacht.
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
Allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Weitere Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt und soweit der Abnutzung
unterliegend um die planmäßige Abschreibung
entsprechend der üblichen Nutzungsdauer verringert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Abschreibung erfolgte entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften linear und zeitanteilig.
Bei im Wirtschaftsjahr zugegangenen Wirtschaftsgütern
des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten
abzüglich eines darin enthaltenen Vorsteuerbetrages
jeweils 800,00 EUR nicht überstiegen, erfolgte eine
Vollabschreibung.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten oder
zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5).
Die Forderungen / sonstigen
Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die
Guthaben bei Kreditinstituten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1
HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit den höheren Tageswerten
angesetzt.
Gegenüber Geschäftsführern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR:
21), davon gegenüber einem
Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von
TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1).
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen branchenübliche bzw. kraft
Gesetzes entstehende Sicherheiten.
III. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 4 Arbeitnehmer.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3a HGB betragen TEUR 96, davon TEUR 96
gegenüber verbundenen Unternehmen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
von § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. Der im Bilanzgewinn
enthaltene Gewinnvortrag aus dem Vorjahr betrug TEUR 402.
Die Geschäfte des Unternehmens wurden
während des abgelaufenen Geschäftsjahres durch
die Geschäftsführer Raimund Dirks
(Steinmetzmeister) und Manuela Dirks (Steinmetzmeisterin)
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bischofsheim, den
11.11.2024
gez.
Raimund Dirks, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024
festgestellt.
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