Sansibar Management Beteiligungs GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Lehmann seit 20.12.2019 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
anteeo finance AGEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020Inhalt A. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT I. Geschäftsgegenstand II. Niederlassung III. Mitarbeiter IV. Forschung und Entwicklung V. Auslagerungen B. WIRTSCHAFTSBERICHT I. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung II. Wesentliche Entwicklungen des Geschäftsjahres III. Ertragslage IV. Finanz- und Vermögenslage V. Finanzielle Leistungsindikatoren C. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT I. Chancen- und Risikobericht 1. Allgemeine Angaben zum Risikomanagement 2. Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen 3. Risikotragfähigkeit 4. Notfallkonzept 5. Adressausfallrisiken 5.1. Veritätsrisiken 5.2. Delkredererisiken 6. Marktpreisrisiken 6.1. Zinsänderungsrisiken 6.2. Währungsrisiken 7. Liquiditätsrisiken 8. Operationelle Risiken 8.1. IT-Risiken 8.2. Personalrisiken 8.3. Dolose Handlungen 8.4. Rechtsrisiken 9. Sonstige Risiken 9.1. Kooperationspartnerrisiken 9.2. Absatzrisiken 10. Zusammenfassende Betrachtung II. Prognosebericht D. NACHTRAGSBERICHT E. BERICHT DES VORSTANDS ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEMÄSS § 312 AKTG F. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER A. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT I. Geschäftsgegenstand Die anteeo finance AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut. Die Erlaubnis i.S.d. § 32 KWG wurde aufgrund einer Anzeige (§ 64j Abs. 2 KWG) erteilt und besteht seit dem 25. Dezember 2008. Die wirtschaftlichen Grundlagen der Gesellschaft bestehen derzeit überwiegend aus zwei Geschäftsfeldern:
Änderungen in der Struktur der erbrachten Finanzdienstleistungen wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen. Außergewöhnliche Geschäfte wurden nicht festgestellt. Neue Geschäftszweige außerhalb des Satzungszwecks sind nicht geplant. II. Niederlassung Der Sitz der Gesellschaft ist in Essen. Es werden keine Zweigstellen unterhalten. III. Mitarbeiter Die entscheidende Grundlage für den Erfolg der Gesellschaft stellen die Qualifikationen und Erfahrungen der Mitarbeiter dar. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 5 Personen (einschließlich Vorstände und Auszubildende) beschäftigt, mitwirkende Personen aus der Unternehmensgruppe sind bei dieser Angabe nicht berücksichtigt. Die Fortbildung und Ausbildung der Mitarbeiter werden sowohl durch externe als auch durch interne Schulungsmaßnahmen unterstützt. Die Ausbildung junger Menschen ermöglicht diesen zum einen den Einstieg ins Berufsleben, zum anderen entsteht für die anteeo finance AG als Wachstumsunternehmen im Rahmen der Personalplanung die Möglichkeit, gut ausgebildete Absolventen in die Festanstellung zu übernehmen. Die Gesellschaft wird bei Bedarf auch zukünftig weiter ausbilden und ausbildungsbegleitende Studien unterstützen. IV. Forschung und Entwicklung Die anteeo finance AG bietet als Finanzdienstleistungsunternehmen insbesondere Factoringdienstleistungen und Beratungsleistungen an. Eine Grundlagenforschung beziehungsweise -entwicklung ist somit nicht erforderlich. Gleichwohl beobachtet die anteeo finance AG den Markt der Finanzdienstleistungen und nimmt bei interessanten Angeboten die Anbieter als Kooperationspartner auf. Die eigene Dienstleistung wird weiterentwickelt, in dem die Kundenwünsche und -rückmeldungen im Rahmen von Zufriedenheitserhebungen aufgegriffen werden. V. Auslagerungen Einige kritische und wichtige Unternehmensfunktionen sind ausgelagert. Die Auslagerungen erfolgen überwiegend im Konzernverbund und sind im Auslagerungsregister aufgeführt und näher beschrieben. B. WIRTSCHAFTSBERICHT I. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Branchenentwicklung Die deutsche Wirtschaftsleistung ist im Jahr 2020 pandemiebedingt zurückgegangen. Das reale Bruttoinlandsprodukt hat nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um -5,0 % abgenommen (Vj +0,6 %). Treiber des Rückgangs ist die Binnennachfrage, insbesondere die privaten Konsumausgaben (-6,0 %) und Ausrüstungsinvestitionen (-12,5%) ließen stark nach. Der Außenbeitrag geht mit -1,1 %-Punkten in das BIP-Wachstum ein. Die Exporte gingen um -9,6 % gegenüber dem Vorjahr zurück, zugleich gingen auch die Einfuhren angesichts der schwachen Inlandsnachfrage stark zurück (-10,6 %). Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahresprojektion 2021 ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes gegenüber 2020 in Höhe von 3,0 %. Der wirtschaftliche Aufschwung, welcher sich bereits nach dem ersten Lockdown zeigte, wird auch nach dem Lockdown Anfang 2021 erfolgen. Vor diesem Hintergrund teilen wir die Erwartung der Bundesregierung. Nachhaltiges Wachstum kann jedoch nur ohne weitere strenge Maßnahmen des Infektionsschutzes erfolgen, weshalb wir weitere Betriebsunterbrechungen und deren Auswirkungen auf unsere Kunden bzw. Zielkunden weiterhin als Risiko bewerten. Der nationale Arbeitsmarkt wurde zwar ebenfalls von der Pandemie getroffen, zeigt sich aber weiterhin stabil. Die Erwerbstätigkeit und darunter insbesondere die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind 2020 erstmalig seit 14 Jahren wieder gesunken. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich auf 5,9 Prozent (Vorjahr 5,0%). Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank mit 16.300 Fällen (Vorjahr: 18.749) auf den niedrigsten Stand seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Die Europäische Zentralbank hält an ihrer lockeren Geldpolitik fest. Für 2021 wird insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Krise keine Zinswende erwartet. Die Finanzierungssituation von Staatshaushalten, größeren Unternehmen und auch kleineren Mittelständlern ist nach wie vor sehr günstig. Die Zinsen für Bankkredite als auch die Renditen für Unternehmensanleihen bleiben auch auf absehbare Zeit auf historischen Tiefstständen. Dies führt auch in der Factoringbranche zu anhaltend günstigen Refinanzierungsbedingungen, aber auch zu einem zunehmenden Konditionswettbewerb und Preisdruck zwischen den Anbietern. Das angekaufte Factoring-Volumen der Mitglieder des Deutschen Factoring Verband e.V. (DFV) stieg im ersten Halbjahr, trotz massiver Auswirkungen der Corona Pandemie auf die nationale und internationale Wirtschaft, auf 134,9 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht dies einer Steigerungsrate von 1,6 %. Factoring konnte wie schon währen der Finanzkrise seine stabilisierende Funktion durch schnelle und günstige Liquidität für Unternehmen beweisen. Dennoch sank die Anzahl der Factoringkunden im DFV, im ersten Halbjahr 2020 auf 80.800 (Vj. 91.440). Die Anzahl der zugelassenen reinen Factoring Institute sank leicht auf 152 Institute. Hinzu kommen 56 Institute die sowohl Factoring als auch Finanzierungsleasing anbieten. II. Wesentliche Entwicklungen des Geschäftsjahres Das Jahr 2020 ist erwartungsgemäß von Rückgängen der Umsatzerlöse in allen Bereichen geprägt. Die Rückgänge im Bereich Kasko- und Haftpflichtregulierung resultieren aus weniger von der ETL|Kanzlei Voigt eingereichten Rechnungen, da das Geschäft des Werkstattfactorings zum 30.06.2020 eingestellt wurde. Die Kooperation mit der opta data factoring GmbH wurde zum 31.12.2020 eingestellt, was sich ab Q3 auch in der Verringerung der eingereichten Volumina abbildete. In den Bereichen Debitorenfinanzierung und Factoring Vermittlung hat man sich neu aufgestellt und erwartet durch eine neue Marketing- und Vertriebsstrategie die Steigerung der Umsätze in 2021. Von der in Q2 2021 startenden neuen Kooperation wird auch eine Steigerung der monatlichen Provisionserträge für Factoring Vermittlung erwartet. III. Ertragslage In der Summe liegt das Zinsergebnis demnach um 11,18 % unter dem Vorjahreswert. Das Provisionsergebnis sank im Geschäftsfeld Vermittlung von Factoringumsätzen um 24,37 %. Der Personalaufwand sank, unter anderem bedingt durch die in 2020 geringere Tantieme, um 14 T€. Aufgrund deutlich erhöhter Risikovorsorge in Höhe von 80 T€ sinkt der Jahresüberschuss vor Steuern auf 1 T€. Das geplante Jahresergebnis von 152 T€ wurde demzufolge nicht erreicht. IV. Finanz- und Vermögenslage Aufgrund der vollständigen Ausschüttung des am 01.01.2020 übernommenen Gewinnvortrags in Höhe von 102 T€ enthält der diesjährige Bilanzgewinn ausschließlich den Jahresüberschuss in Höhe von 0,7 T€ und keine thesaurierten Beträge aus Vorjahreszeiträumen. Aufgrund der vollständigen Rückführung des Nachrangdarlehens der Hauptaktionärin RCU Vermögensverwaltung AG, welches bisher dem Eigenkapital zugerechnet wurde, sinkt die wirtschaftliche Eigenkapitalquote auf 7,15% (Vj: 15,53 %). V. Finanzielle Leistungsindikatoren Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 650 T€. Der positive Betrag wird im Wesentlichen durch Abbau des Forderungsbestandes erklärt. Der Finanzmittelbestand zum 31.12.2020 zeigt sich in Höhe von 398 T€ höher als im Vorjahr (18,5 T€). Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (650 T€), Eigenkapitalrendite (0,38%) und EBT (1 T€) heran. C. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT I. Chancen- und Risikobericht 1. Allgemeine Angaben zum Risikomanagement Die grundsätzliche Einstellung von Aktionären, Aufsichtsrat und Vorstand ist als risiko- avers zu bezeichnen. Für die anteeo finance AG bleibt daher der Risikotransfer ein wichtiges Steuerungsinstrument. Zusätzlich werden bestimmte Risiken durch die Anwendung von unechten Factoringverfahren vermieden. Es existiert ein abgestuftes Genehmigungs- und Kompetenzsystem, welches berücksichtigt, dass wesentliche Rechtsgeschäfte und Entscheidungen stets unter Einbindung des Vorstands erfolgen. Folgende weitere Grundsätze sind für den Umgang mit Risiken maßgebend:
2. Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ergaben sich 2020 keine wesentlichen Änderungen. Unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgedankens hat die anteeo finance AG die aufsichtsrechtlichen Anforderungen umgesetzt. 3. Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum regelmäßig ermittelt. Im Ergebnis waren alle wesentlichen Risiken laufend durch das Risikodeckungspotenzial der Gesellschaft ausreichend abgedeckt. In den Szenario- und Stresstestbetrachtungen war selbst bei signifikanten Rückgängen des Planergebnisses und Erhöhungen der Eintrittswahrscheinlichkeiten sämtlicher Risiken eine gute Risikotragfähigkeit gegeben. Die Risikotragfähigkeit ist vor dem Hintergrund der Risikostrategie in Form des weitgehenden Risikotransfers, thesaurierten Gewinnen, den Planergebnissen sowie den Nachrangfazilitäten auch weiterhin gegeben. 4. Notfallkonzept Das Notfallkonzept ist in Form eines Notfallplans in elektronischer und in Papierform fixiert. Im Notfallplan sind für den Eintritt eines Notfalls alle erforderlichen Maßnahmen, Ansprechpartner und Informationen enthalten, die erforderlich sind, um das Ausmaß möglicher Schäden zu begrenzen. Er umfasst Geschäftsfortführungs- und Wiederanlaufpläne. Die Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes wird regelmäßig überprüft. 5. Adressausfallrisiken Für Factoringgesellschaften sind insbesondere Veritätsrisiken und Delkredererisiken relevant. 5.1. Veritätsrisiken Es handelt sich bei Veritätsrisiken um Risiken, dass Forderungen nicht existieren, bestritten werden oder mit Rechten Dritter belastet sind. Nicht existente Forderungen, auch Luftrechnungen genannt, liegen vor, wenn keine Leistung erbracht wurde beziehungsweise die Leistung noch zu erbringen ist. Einreden, insbesondere Mängeleinreden, können zu einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattungspflicht führen. Dritte können durch frühere Zessionen Ansprüche an den verkauften Forderungen haben. Grundsätzlich trägt der Anschlusskunde das Risiko für den Bestand der von ihm veräußerten Forderungen. Dies bedeutet, dass dieser für den Bestand der Forderungen haftet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Factoringkunden nicht mehr zahlungsfähig (z.B. durch Insolvenz) oder zahlungswillig sind. Die anteeo finance AG hat im Berichtsjahr die Veritätsrisiken weitestgehend auf einen Dritten übertragen bzw. versichert. Im Rahmen der Ankaufprozesse erfolgen zudem stichprobenhafte Veritätsüberprüfungen. Im Geschäftsfeld Debitorenfinanzierung sehen wir die Veritätsrisiken aufgrund des unechten Verfahrens und dem ausschließlichen Ankauf von abstrakten Schuldanerkenntnissen als nicht relevant an. 5.2. Delkredererisiken Im Rahmen des echten Factorings kauft die Factoringgesellschaft die Forderung an und übernimmt in der Regel zu 100 % des Forderungsausfallrisikos. Dies bedeutet, dass die Zahlungsfähigkeit der Debitoren hierbei eine hohe Bedeutung für die Factoringgesellschaft hat, da nicht auf den Factoringkunden zurückgegriffen werden kann. Eine Überwachung der Debitoren analog der Bonitätsüberwachung von Anschlusskunden ist in der Regel nicht möglich, da mangels direkter Geschäftsbeziehung meist keine aktuellen Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erhältlich sind, eine direkte Debitorenüberwachung aus Mengengründen nicht sinnvoll ist und über Debitorenlimite häufig sehr schnell entschieden werden muss. Die anteeo finance AG hat im Berichtsjahr die Delkredererisiken aus dem Factoringgeschäft weitestgehend auf einen Dritten übertragen bzw. durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Zudem existieren Richtlinien für eine aktive Debitorenlimitsteuerung. Im Geschäftsfeld Debitorenfinanzierung verschiebt sich das relevante Delkredererisiko auf die Ebene der Anschlusskunden, bei denen es sich überwiegend um Steuerberatungskanzleien ETL-Verbundes handelt. 6. Marktpreisrisiken 6.1. Zinsänderungsrisiken Unter Zinsänderungsrisiken wird die Gefahr verstanden, dass sich durch eine Veränderung der Zinssätze Verluste ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Refinanzierungszinssatz einer Factoringgesellschaft, neben der Gewinnmarge und den Handlingkosten des Fremdmittelgebers, im Wesentlichen von zwei weiteren Komponenten bestimmt wird: dem Marktzinssatz für die entsprechende Laufzeit und den kalkulatorischen Risikokosten. Der Marktzinssatz kann sich bei Änderungen der Zinsstruktur oder des Zinsniveaus verändern. Die kalkulatorischen Risikokosten legt das Kreditinstitut in der Regel auf Basis seines eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahrens und der historischen Ausfälle fest. Demnach kann sich der Zinssatz für die Factoringgesellschaft auch ändern, wenn sich die Bonität der Factoringgesellschaft ändert, das Kreditinstitut die Vorstellungen über die Gewinnmarge ändert (z.B. Strategiewechsel) oder andere Kostenstrukturen hat und diese weitergeben möchte. Die Verträge der anteeo finance AG sind so gestaltet, dass Zinsänderungen in gleichem Maße und uneingeschränkt an die Factoringkunden weitergegeben werden können. Im Geschäftsfeld Debitorenfinanzierung sind die bestehenden Zinssicherungsgeschäfte im Geschäftsjahr 2016 ausgelaufen. Aufgrund der konstanten Zinspolitik der Zentralbanken wurden keine Anschlussprodukte eingekauft. Es wurden trotz moderater Zinsanstiege aufgrund des noch immer sehr niedrigen Zinsniveaus im berichtszeitraum keine neuen Zinssicherungsprodukte eingekauft. Die Entwicklung wird jedoch laufend kritisch beobachtet um bei einem Anstieg kurzfristig entsprechende Geschäfte abschließen zu können. 6.2. Währungsrisiken Unter Währungsrisiken wird die Gefahr verstanden, dass sich durch eine Veränderung der Währungskurse Verluste ergeben. Die anteeo finance AG tätigt keine Geschäfte in fremder Währung, Währungsrisiken sind somit ausgeschlossen. 7. Liquiditätsrisiken Es handelt sich um Risiken, dass die anteeo finance AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in ausreichendem Umfang bzw. zeitnah nachkommen kann. Auch können mangelnde Kreditlinien eine Wachstumsphase beenden und die Aufnahme neuer Kunden verhindern. Neben dem individuellen Liquiditätsrisiko eines Unternehmens besteht die Gefahr, dass einzelne oder viele Finanzmärkte nicht oder weniger liquide sind. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass sich Anbieter aus geschäftspolitischen oder strategischen Gründen aus Märkten zurückziehen. Die Refinanzierungsfazilitäten der anteeo finance AG sind so gestaltet, dass vor Aufnahme jedes neuen Factoringkunden sichergestellt ist, dass die Finanzierung dieses Factoringkunden gewährleistet ist. Im Geschäftsjahr bestanden jederzeit ausreichend freie Finanzierungslinien. 8. Operationelle Risiken 8.1. IT-Risiken Im Bereich der IT besteht insbesondere das Risiko, dass die Daten plötzlich teilweise oder vollständig nicht (mehr) verfügbar sind (Datenverfügbarkeit). Ferner besteht das Risiko, dass Daten fehlerhaft sind bzw. bewusst manipuliert wurden oder darauf unzulässig zugegriffen wurde (Datensicherheit). Im Rahmen eines Service- und Managementvertrages wird die IT der Gesellschaft von IT-Spezialisten betreut. Die Datensicherheit und -verfügbarkeit wird durch tägliche Sicherungskopien sichergestellt. 8.2. Personalrisiken Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft personell qualitativ und quantitativ nur unzureichend ausgestattet ist. Im Falle von temporären Engpässen besteht für die anteeo finance AG die Möglichkeit, befristet und entgeltlich auf personelle Ressourcen von verbundenen Unternehmen zuzugreifen. Bei voraussichtlich dauerhaften Engpässen erfolgt frühzeitig die entsprechende Stellenausschreibung. Bei der Besetzung legt die Gesellschaft großen Wert auf die Auswahl von geeignetem Personal. 8.3. Dolose Handlungen Für dolose Handlungen besteht eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung. 8.4. Rechtsrisiken Rechtsrisiken zählen zu den operationellen Risiken und beziehen sich auf gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen. Zu nennen sind insbesondere Vertragsrisiken, die auf falschen Annahmen, Unkenntnis, mangelnder Sorgfalt, schlecht gewählten Formulierungen (einschließlich falscher Übersetzungen) und dem Übersehen folgenschwerer Aspekte beruhen können. Gleichermaßen kann eine nicht zeitgerechte Reaktion auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu Schäden im Falle einer Auseinandersetzung führen. Nicht nur in Bezug auf Vertragsverhältnisse zu Dritten können Rechtsrisiken entstehen, ebenso kann das Geschäftsmodell an sich von Änderungen des gesetzlichen Rahmens betroffen sein. Durch die Einbindung von Juristen stellt die Gesellschaft sicher, dass alle relevanten Vereinbarungen rechtlich geprüft sind und regelmäßig überprüft werden. 9. Sonstige Risiken 9.1. Kooperationspartnerrisiken Unter Kooperationspartnerrisiken versteht die Gesellschaft solche Risiken, die dazu führen können, dass Partner des Unternehmens die Zusammenarbeit in der vom Unternehmen gewünschten Form oder Qualität nicht mehr durchführen können oder wollen. Kooperationspartner sind Unternehmen oder Personen auf die Teilprozesse oder Risiken verlagert sind, wie Abwicklungsgesellschaften, Inkassobüros, Versicherer, Kreditinstitute, etc. Der Schwerpunkt unseres Risikomanagements liegt in der Auswahl der geeigneten Partner zu Beginn der Zusammenarbeit und der anschließenden Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse über die uns zur Verfügung stehenden Informationsquellen. Bei wesentlichen Auslagerungen werden die entsprechenden Anforderungen der Ma-Risk eingehalten. 9.2. Absatzrisiken Bestehende Vertriebswege können nicht bzw. nicht mehr ausreichen, um das Produkt in gewünschter Menge am Markt absetzen zu können. Über das interne Reporting der anteeo finance AG ist sichergestellt, dass das Management laufend über die aktuelle Zusammensetzung und den jeweiligen Status des Kunden- und Interessenpools informiert ist. 10. Zusammenfassende Betrachtung Durch die Fokussierung des Risikomanagements auf die Strategie des Risikotransfers ist eine ausreichende Risikobegrenzung sichergestellt. Die im Jahresabschluss berücksichtigten Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen wurden unter Anwendung vorsichtiger Maßstäbe in angemessener Höhe berücksichtigt. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der anteeo finance AG sind besondere, über das normale Maß hinausgehende und mit dem Geschäft verbundene Risiken nicht zu erkennen. II. Prognosebericht Für 2021 erwarten wir bei den Bestandskunden eine steigende Entwicklung in Bezug auf die ankauffähigen Umsätze, da wir durch die engere Zusammenarbeit mit den SCS noch näher an die Kanzleien heranrücken und diese noch gezielter auf finanzierbare Außenstände ansprechen werden. Durch die Konzentration der Gesellschaft auf ihr Kerngeschäft als Factoringunternehmen erwarten wir darüber hinaus ein signifikantes Neugeschäft insbesondere im Bereich der Vermittlung an andere Factoringunternehmen. Mit dem Geschäftsfeld Debitorenfinanzierung besitzen wir bereits eine attraktive Branchenlösung für Steuerberatungskanzleien. Das Neugeschäftsvolumen soll durch eine höhere Sichtbarkeit in der eigenen Unternehmensgruppe und verstärkte Marketingmaßnahmen eine Steigerung erfahren. Wir sind daher zuversichtlich das Geschäftsvolumen im Factoringbereich auszubauen und in der Debitorenfinanzierung das Volumen durch ein erhöhtes Neugeschäft zu steigern. D. NACHTRAGSBERICHT Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. E. BERICHT DES VORSTANDS ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEMÄSS § 312 AKTG Der Vorstand hat gemäß § 312 Abs. 3 S. 3 AktG den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellt und darin festgestellt, dass sich aus den berichtspflichtigen Vorgängen keine Nachteile ergeben haben. F. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Essen, 29.03.2021 anteeo finance AG DER VORSTAND Martin Lehmann Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020InhaltsverzeichnisI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagegegenstände i.S.d. § 340e Abs. 1 HGB; Angabe i.S.d. § 35 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV (2) Sonstige Vermögensgegenstände (3) Sonstige Verbindlichkeiten (4) Nachrangige Verbindlichkeiten (Angaben gemäß § 35 Abs. 3 RechKredV) (5) Übertragene Sicherheiten (Angaben gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV) (6) Überleitung vom Jahresergebnis zum Bilanzergebnis (7) Angaben zu Restlaufzeiten der Forderungen (§ 340d HGB i.V.m. § 9 RechKredV) (8) Angaben zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 340d HGB i.V.m. § 9 RechKredV) (9) Angaben zu den Sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) V. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung (10) Sonstige betriebliche Erträge VI. Sonstige Angaben (11) Angaben zum Grundkapital (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG) (12) Angaben zu den Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktG (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 20 Abs. 1 & Abs. 4 AktG) (13) Angaben zum Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) (14) Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) (15) Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB) (16) Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) (17) Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB) (18) Angaben zur Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien (§ 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB) (19) Honorar für Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17 HGB) (20) Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten (§ 285 Nr. 19 HGB) (21) Angaben zu latenten Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB) (22) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag VII. Ergebnisverwendungsvorschlag I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die anteeo finance AG hat ihren Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRB 20901 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Geschäftszweck der anteeo finance AG beinhaltet den laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring). Gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG handelt es sich hierbei um eine Finanzdienstleistung. Unternehmen, die diese Dienstleistungen in einem gewerblichen Umfang betreiben, werden als Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG eingestuft. Damit einhergehend ist die anteeo finance AG verpflichtet, ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§§ 340 ff. HGB) i.V.m. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts- Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) aufzustellen. Unabhängig von der tatsächlichen Rechtsform und Größenklasse des Unternehmens sieht § 340a HGB vor, dass der Jahresabschluss eines Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts den Vorschriften für eine große Kapitalgesellschaft genügen muss. Gemäß § 2 RechKredV finden an Stelle des § 266 HGB über die Gliederung der Bilanz das Formblatt 1 (Bilanz) und an Stelle des § 275 HGB über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung die Formblätter 2 (Kontoform) bzw. 3 (Staffelform) der RechKredV Anwendung. Die anteeo finance AG hat sich dazu entschieden, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform aufzustellen. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen an Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute wurden mit den Nennwerten angesetzt und soweit erforderlich, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Bewertung der Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen gemindert wurden. Für Neuzugänge der Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Poolbewertung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. In Übereinstimmung mit der Auffassung des HFA des IDW wurde dieser Ansatz in den handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen, da er zur Vermittlung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens lediglich von untergeordneter Bedeutung ist. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden gezahlte Beträge mit dem Nennwert erfasst, die als Aufwand dem auf den Bilanzstichtag folgenden Kalenderjahr zuzuordnen sind. Die Rückstellungen wurden mit der erforderlichen Sorgfalt und in ausreichender Höhe gebildet. Sie enthalten alle hierunter auszuweisenden Verpflichtungen in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den Erfüllungsbeträgen. IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagegegenstände i.S.d. § 340e Abs. 1 HGB; Angabe i.S.d. § 35 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV Die gemäß § 340e Abs. 1 HGB wie Anlagevermögen bewerteten und in den angegebenen Abschlussposten ausgewiesenen Vermögensgegenstände entwickelten sich wie folgt:
Bei den Sachanlagen handelt es sich ausschließlich um Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung. (2) Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen (Angaben gemäß §§ 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV):
(3) Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen (Angabe gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV):
Bei den Verbindlichkeiten aus Zinszahlungen handelt es sich in vollständiger Höhe um Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen. (4) Nachrangige Verbindlichkeiten (Angaben gemäß § 35 Abs. 3 RechKredV) Die nachrangige Verbindlichkeit i.H.v. EUR 260.000,00 wurde im Geschäftsjahr getilgt. (5) Übertragene Sicherheiten (Angaben gemäß § 35 Abs. 5 RechKredV) Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind in Höhe von EUR 113.932,13 (Vj.: EUR 87.032,81) gemäß Abtretungsvertrag die Ansprüche aus dem Girokonto Nr. 297960 in gleicher Höhe abgetreten worden. (6) Überleitung vom Jahresergebnis zum Bilanzergebnis
(7) Angaben zu Restlaufzeiten der Forderungen (§ 340d HGB i.V.m. § 9 Rech-KredV) Die gemäß § 9 RechKredV aufzugliedernden Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
(8) Angaben zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 340d HGB i.V.m. § 9 RechKredV) Die gemäß § 9 RechKredV aufzugliedernden Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
(9) Angaben zu den Sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12 HGB) Bei den Sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 16). V. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung (10) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen (Angabe gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV):
VI. Sonstige Angaben (11) Angaben zum Grundkapital (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 100.000,00. Es ist eingeteilt in 1.000 Namensaktien zu je EUR 100,00. (12) Angaben zu den Mitteilungspflichten gemäß § 20 AktG (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 20 Abs. 1 & Abs. 4 AktG) Die RCU Vermögensverwaltung AG, Essen, hat der anteeo finance AG gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie zu mehr als einem Viertel und zu mehr als der Hälfte am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist. (13) Angaben zum Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) Am Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung sind, aufgrund eines Mietvertrages für Büroräume. Der monatliche Mietzins nebst Nebenkostenvorauszahlungen beträgt EUR 3.534,00. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. (14) Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 4 (i.Vj.: 6) Arbeitnehmer. Der Vorstand zählt nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne dieser Angabe. (15) Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB) Die anteeo finance AG optiert auf die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB und verzichtet auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands, da hieraus Rückschlüsse auf die Bezüge eines einzelnen Mitglieds gezogen werden können. (16) Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020 durch den Vorstand vertreten: Herr Martin Lehmann, Bankkaufmann (17) Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB) Der Aufsichtsrat setzte sich wie folgt zusammen: Herr Franz-Josef Wernze, Steuerberater (Vorsitzender), Herr Stefan Rosenbauer, Bankkaufmann (stellvertretender Vorsitzender), Herr Christoph Malzkorn, Steuerberater/Rechtsanwalt. (18) Angaben zur Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien (§ 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB) Weder Vorstand noch andere Mitarbeiter der anteeo finance AG sind in Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) vertreten. (19) Honorar für Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17 HGB) Im Frühjahr 2020 wurde für die Abschlussprüfung des vorhergehenden Geschäftsjahrs ein Honorar von EUR 9.621,70 gezahlt. Hierfür wurde im Vorjahresabschluss eine Rückstellung in Höhe von EUR 10.000 gebildet. Für das Honorar im Zusammenhang mit Abschlussprüfungsleistungen das laufende Geschäftsjahr betreffend ist eine Rückstellung in Höhe von EUR 10.000 gebildet worden. Weitere angabepflichtige Leistungen wurden vom Abschussprüfer nicht erbracht. (20) Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten (§ 285 Nr. 19 HGB) Zum Abschlussstichtag befinden sich keine derivativen Finanzinstrumente in den Büchern der anteeo finance AG. (21) Angaben zu latenten Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB) Gründe zur Bildung latenter Steuern aufgrund von unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden in der Handels- und Steuerbilanz bestehen nicht. (22) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Zum 31.05.2021 wird das Factoring-Geschäft nicht mehr von der Gesellschaft betrieben. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen wurde bereits mitgeteilt, dass das Betreiben des Factoring Geschäft i.S.v. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG mit Wirkung zum 31.05.2021 eingestellt wird. Die Ausbreitung des Coronavirus kann zu einer Nicht-Erreichung der geplanten Umsatz- und Ertragsziele führen. Einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ergeben sich nach unseren derzeitigen Einschätzung nicht. VII. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, 29.03.2021 DER VORSTAND Martin Lehmann "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die anteeo finance AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der anteeo finance AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der anteeo finance AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 20.04.2021 VHL
Vahle & Langholz GmbH
Carl Michael Eichler, Wirtschaftsprüfer Dr. Hans-Georg Langholz, Wirtschaftsprüfer" Angabe gemäß § 325 Absatz 1b Satz 2 HGB Die Hauptversammlung der anteeo finance AG hat am 11.11.2021 dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats zugestimmt. BERICHT DES AUFSICHTSRATS über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde der vom Vorstand aufgestellte und vom Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 zugestellt. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurde umfassende Auskunft zu Einzelfragen des Jahresabschlusses erteilt. Die Prüfung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats ergab, dass die vorgelegten Unterlagen im Einklang mit früher vorgelegten Unterlagen, Nachweisen sowie Auskünften des Vorstands stehen. Der Aufsichtsrat und der Vorstand einigten sich auf folgenden Ergebnisverwendungsvorschlag: Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 772,78 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Aufsichtsrat schloss sich den Ausführungen des Vorstands vollinhaltlich an. Nach abschließender Prüfung erklärte der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die vorgelegten Unterlagen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 zu haben. Der Jahresabschluss der anteeo finance AG zum 31. Dezember 2020 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.
Essen, den 11. November 2021 Im Namen des Aufsichtsrats: Franz-Josef Wernze; Vorsitzender |
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