DeCon-Kunststofftechnik GmbH
Sonneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.124.856,00 |
2.275.056,54 |
| I.
Sachanlagen |
2.124.856,00 |
2.275.056,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
297.833,81 |
1.278.574,30 |
| I.
Vorräte |
111.075,00 |
179.105,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.114,34 |
1.099.060,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.644,47 |
408,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.775,00 |
34.645,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.443.464,81 |
3.588.275,89 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
272.093,62 |
198.938,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
173.938,05 |
70.701,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
73.155,57 |
103.236,61 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
730.406,00 |
817.056,90 |
| C.
Rückstellungen |
36.594,00 |
64.172,47 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.404.371,19 |
2.508.108,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
629.474,79 |
1.510.166,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.443.464,81 |
3.588.275,89 |
Anhang
I. Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die DeCon-Kunststofftechnik GmbH ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Die dem Jahresabschluss 2013 zu Grunde liegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die
Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die
Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der
Periodenabgrenzung als
Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz
einzustellen.
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse
und Investitionszulagen werden ohne Berührung der
Gewinn- und Verlustrechnung in den gesonderten Passivposten
(§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB)
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
gemäß der Stellungnahme HFA 1/1984 des IDW
eingestellt. Die Auflösung dieses Postens erfolgt
entsprechend der tatsächlichen Abschreibung der
geförderten Investitionen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter über EUR 0,00 ( EUR 506.594,34 )
enthalten.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von EUR 227.169,49 ( EUR 0,00 )
enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind vollumfänglich durch Sicherungsübereignung
von Maschinen besichert. Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch
übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
bzw. sonstige Verbindlichkeiten sind nicht besichert.
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
bezieht sich in voller Höhe auf erhaltene
Investitionszuschüsse und Investitionszulagen für
am Bilanzstichtag bereits durchgeführte Investitionen
und wird als gesonderte Position in der Bilanz ausgewiesen.
III. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten der DeCon GmbH, Sonneberg
sowie der DeCon GmbH Gaimersheim.
2. Mitglieder der Geschäftsführung und
Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an:
Herr Mario Trabert, Mühlhausen
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder
der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2013 wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Sonneberg, 30. September 2014
gez. Mario Trabert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2014 festgestellt.
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