markon-massivbau GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Ehrlich seit 9.5.2018 | Geschäftsführer |
Christian Konietzko seit 22.12.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
markon-haus GmbHEigenbeteiligung | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.50% | |
| 25.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
markon-haus GmbHAltlandsberg OT BruchmühleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Wirtschaftsbericht 1. Allgemeine Angaben 2. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und der Baubranche 2023 3. Geschäftsverlauf der markon-haus GmbH 2. Prognosebericht 1. Branchenaussichten 2024 2. Aussichten für die markon-haus GmbH 2024 3. Chancen- und Risikenbericht 1. Wirtschaftsbericht 1.1 Allgemeine Angaben Die markon-haus GmbH wurde am 30.03.2004 errichtet und am 21.06.2004 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist 15345 Altlandsberg, Radebrück 13. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, das Erbringen von kaufmännischen Dienstleistungen, die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien, die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, das Erbringen von Baubetreuungs- und Bauleitungsleistungen sowie von Bauleistungen. Bauleistungen werden dabei ausschließlich im privaten Wohnungsbau (Einfamilien,- Doppel- und Reihenhäusern) sowie in der Grundstückserschließung im Raum Berlin-Brandenburg erbracht. 1.2. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Baubranche 2023 Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland war im Jahr 2023 stark von diversen Krisenherden geprägt, entgegen den Erwartungen eines leichten Wachstums ist das Bruttoinlandsprodukt um 0,3% gesunken. Trotz der rückläufigen Inflationsrate dämpfen die nach wie vor hohen Preise in sämtlichen Bereichen, insbesondere für Energie die Konjunktur. Weiterer Belastungsfaktor sind erschwerte Finanzierungsmöglichkeiten durch die gestiegenen Zinsen, die die Nachfrage aus dem In- und Ausland belastet. Die deutsche Baukonjunktur, viele Jahre eine wichtige Stütze der deutschen Wirtschaft, hat sich in 2023 weiter abgeschwächt. Der preisbereinigte Umsatz sank um 5,2%, ebenso der Auftragseingang um 4,4%, wobei die Rückgänge im Wohnungsbau noch deutlich höher ausfielen und nur durch Zuwächse im Tiefbau teilweise kompensiert werden konnten. In der Region Berlin-Brandenburg ist der baugewerbliche Umsatz im Wohnungsbau um nominal 7% gegenüber 2022 gesunken, die Anzahl der Beschäftigten liegt mit 33.200 (VJ 34.900) leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Der Auftragseingang im Wohnungsbau ging per Ende 2023 gegenüber dem Vorjahr in Brandenburg nominal um ca. 16% zurück, was die sich weiter abschwächende Konjunktur unterstreicht. 1.3. Geschäftsverlauf der markon-haus GmbH In 2023 konnte eine Gesamtleistung von 11.200 T€ erwirtschaftet werden, die damit 34% unter dem Vorjahr liegt, jedoch ca. 10% über der Planzahl von 10.200 T€. Der starke Rückgang der Gesamtleistung liegt in den deutlich gesunkenen Hausverkäufen aufgrund der sehr schwachen Baukonjunktur begründet, war jedoch so in der Planung 2023 auch erwartet worden. Die Aufwendungen für bezogene Materialien und Leistungen sind im Jahresvergleich um 35% gesunken. Durch den abnehmenden Preisdruck bei Baumaterialien/ -leistungen und eine vorgenommene Hauspreiserhöhung konnte die Rohertragsquote leicht auf 20,3% (VJ 19,2%) verbessert werden. Die Personalkosten sind durch vorgenommene Anpassungen der Personalstärke um 19,6% gesunken, vollumfänglich werden die Anpassungen erst in 2024 wirksam werden. Die Sachkosten sind gegenüber dem Vorjahr deutlich um 17,6% gesunken, wobei dies im Wesentlichen auf die verringerten Provisionen an unsere Hausverkäufer in Folge des Umsatzrückganges zurückzuführen ist. Aufgrund der über den Planzahlen liegenden Gesamtleistung, der leicht verbesserten Marge und der erreichten Senkung der Personalkosten konnte trotz des schwierigen Marktumfeldes ein positives Jahresergebnis nach Steuern von 359 T€ (VJ 1.174 T€) erwirtschaftet werden. Die Vermögenslage ist von der Bilanzsumme von 13.573 T€ (VJ 14.487 T€) geprägt, wovon 7.598 T€ auf das Eigenkapital entfallen. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 56% (VJ 50%). Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Aus den ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen von 1.526 T€ ergeben sich gegenüber der markon-massivbau GmbH noch Verpflichtungen aus deren Generalunternehmertätigkeit, die erst bei Fertigstellung des jeweiligen Bauvorhabens zur Abrechnung kommen. Das Vorratsvermögen hat sich auf 4.352 T€ (VJ 3.484 T€) erhöht, was auf den Ankauf einer Baulandfläche in Müncheberg und die Fertigstellung von drei Wohneinheiten auf einem Grundstück in Fredersdorf zurückzuführen ist. Durch Verkäufe wird in 2024 eine Reduzierung des Vorratsvermögens erreicht werden. Im Bestand befindet sich nach wie vor unser Musterhaus in Eggersdorf. Im Anlagevermögen wurden ausschließlich Ersatzinvestitionen getätigt. Die Liquidität liegt mit 7.231 T€ (VJ 8.972 T€) unter Vorjahresniveau. Der geplante Rückgang liegt in den Mittelabflüssen für die weitere Erschließung eines Grundstücksprojektes sowie in Investitionen des Vorratsvermögens begründet. Trotz der derzeit schwierigen Marktlage werden begonnene Projekte planmäßig weitergeführt. Aufgrund unserer soliden Liquiditätsausstattung können Verkäufe weiterhin ohne Zeitdruck und damit einhergehende Preiszugeständnisse realisiert werden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist aus heutiger Sicht zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die ausgewiesenen Forderungen werden als werthaltig angesehen, zweifelhafte Forderungen wurden wertberichtigt. Insgesamt ist festzuhalten, dass die für 2023 prognostizierten Umsatz- und Gewinnaussichten leicht übertroffen wurden; erwartet wurden ein Umsatzrückgang um 40% und ein ausgeglichenes Ergebnis. Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sind geordnet. 2. Prognosebericht 2.1. Branchenaussichten Das Jahr 2024 ist weiter geprägt durch die Auswirkungen der hohen Inflation und der konjunkturellen Schwäche vieler Empfängerländer deutscher Exporte, insbesondere China. Bestehende strukturelle Probleme in Deutschland verschärfen die Situation zusätzlich. Für das Jahr 2024 wird für Deutschland, entgegen früherer Prognosen, erneut ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 0,3% erwartet. Auch der private Konsum schwächelt weiter, trotz erheblicher Lohnzuwächse in 2023. Durch die weiterhin hohen Bau- und Grundstückskosten und erschwerten Finanzierungsbedingungen für Endkunden sinkt der Auftragseingang im Wohnungsbau weiter ab. Die ehemals sehr hohen Auftragsbestände im Wohnungsbau wurden bis Ende 2023 weitestgehend abgearbeitet. Auch die Zahl der erteilten Baugenehmigungen im Wohnungsbau ist weiter stark rückläufig, insbesondere für Einfamilienhäuser sind diese im 1.Halbjahr 2024 um 26% gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Die stark rückläufigen Anschlussaufträge werden somit immer deutlicher durch Geschäftsaufgaben, Insolvenzen und Personalabbau im Baugewerbe zu Tage treten. Eine Besserung der Situation ist aufgrund der langen Vorlauzeiten im Baugewerbe erst für Ende 2025/ Anfang 2026 zu erwarten. 2.2. Aussichten für die markon-haus GmbH 2024 In 2023 konnten 22 Hausverträge geschlossen werden (VJ 52), im 1. Halbjahr 2024 wurden 7 (VJ 10) Hausverträge geschlossen. Im Gesamtjahr 2024 wird die Gesamtleistung noch ca. 60% des Vorjahres erreichen. Dabei wird ein leicht negatives Ergebnis erwartet. Die deutlich gestiegenen Bauzinsen machen die Hausfinanzierung für den Großteil unserer angestammten Käuferschichten nahezu unmöglich. Erschwerend kommen die weiterhin sehr hohen Bau- und Grundstückskosten hinzu. Bei den derzeitig bestehenden Verträgen bringen die Käufer hohe Eigenkapitalanteile mit oder sind sehr bonitätsstark. Die Stornierungsgefahr bei diesen Verträgen ist deshalb erfreulicherweise sehr gering. Seit Anfang 2023 wurde kein geschlossener Hausvertrag durch unsere Kunden storniert. Die Kostenstruktur (Sach- und Personalkosten) wird laufend überprüft und den sinkenden Umsätzen, wenn möglich, angepasst. Die Auftragserfüllung und Qualitätssicherung ist mit dem aktuellen Personalstamm weiter uneingeschränkt gesichert. Seit Mitte 2024 werden erstmals Serviceleistungen für Bestandshäuser aktiv angeboten, die den Umsatzrückgang zwar nicht signifikant kompensieren können, prozentual aber margenstärker als Neubauten sind und zur Auslastung des Personals beitrugen. Ziel ist es, in 2024 Vorratsgrundstücke im Wert von ca. 1 Mio. € zu veräußern und die Verkaufserlöse zur Liquiditätssicherung zu verwenden. Grundstücksankäufe sind derzeit nicht geplant und werden auch nur bei sehr günstigen Angeboten in Erwägung gezogen. 3. Chancen- und Risikenbericht Die markon-haus GmbH hat seit mehreren Jahren personelle und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um interne Risiken zu minimieren. Dazu zählen: • standardisierte Bauverträge, die nur in Abstimmung mit der Geschäftsleitung angepasst werden können • standardisierte Baudetails, um Ausführungsfehler zu minimieren • wöchentliche abteilungsübergreifende Arbeitsberatungen • monatlicher Report der Finanzbuchhaltung an die Geschäftsführung • aktives Forderungsmanagement Diese Instrumente werden regelmäßig überprüft und geänderten Gegebenheiten angepasst. Externe Risiken für unsere Geschäftsentwicklung sehen wir insbesondere in: • weiterem Nachfragerückgang durch weiter abkühlende Baukonjunktur • weiter steigenden Preisen für Baumaterialien und Fremdleistungen und damit nur schwer umsetzbare, aber unumgängliche Preiserhöhungen • erhöhten Finanzierungsanforderungen der Banken an unsere Hausbaukunden • politischen Entscheidungen zu künftigen Baustandards und Baulandentwicklung Als etabliertes Unternehmen im Umland von Berlin profitieren wir von unserem Bekanntheitsgrad bei der Akquise von möglichen Neukunden. Durch unsere solide Finanzstruktur sehen wir uns gut aufgestellt, die derzeitig schwierige Marktlage zu verkraften. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die hier im Lagebericht aufgeführten Risiken derzeit als nicht bestandsgefährdend für die markon-haus GmbH angesehen werden.
Altlandsberg, den 25. November 2024 gez. Christian Konietzko gez. Peter Ehrlich BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Angaben zum Jahresabschluss, zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen markon-haus GmbH und hat ihren Sitz in Altlandsberg. Sie wird beim Amtsgericht Frankfurt (Oder)unter der HRB 10189 FF geführt. Der Jahresabschluss der markon-haus GmbH wurde entsprechend den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB unter Einhaltung der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB i. V. m. § 158 Abs. 1 AktG aufgestellt. Von größenabhängigen Erleichterungen nach § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis. Die Sachanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear und pro rata temporis entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Es werden Finanzanlagen bilanziert. Unter den Beteiligungen wird der Geschäftsanteil an der markon-massivbau GmbH ausgewiesen. Die Finanzanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Zum Bilanzstichtag lagen keine dauerhaften Wertminderungen vor. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der als gesonderte Anlage zum Anhang beigefügt ist. Ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten sind die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres und die gesamten bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 sind in einer Spalte gesondert aufgeführt. Der Abgang der geringwertigen Vermögensgegenstände wird jeweils im Jahr der Anschaffung erfasst. Umlaufvermögen Das Vorratsvermögen umfasst nur Grundstücke und Musterhäuser. Sie sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Einzelwertberichtungen bilanziert. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen sonstige Forderungen dar. Von den sonstigen Vermögensgegenständen entstehen 1.890,16 € rechtlich erst nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die liquiden Mittel werden mit den Nominalwerten ausgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt satzungsgemäß 25.000,00 €. Die Gesellschaft hält mit nominal 6.250,00 € eigene Anteile, die für 10.000,00 € von einem ehemaligen Gesellschafter erworben wurden. Dafür wurde eine Rücklage gemäß § 33 GmbHG gebildet. Der Kapitalausweis erfolgt entsprechend § 272 Abs. 1 a HGB. Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Verbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen
Die Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsätze wurden ausschließlich im Inland erwirtschaftet. Davon entfallen 9.778.832,63 € (i.V. 16.149.565,72€) auf Bauleistungen, 0,00 € (i.V. 221.773,60 €) auf die Veräußerung von Vorratsgrundstücken und Musterhäusern sowie 552.574,40 € (i.V. 578.126,84 €) auf sonstige Umsätze. III. Sonstige Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen sowie sonstigen Verträgen mit folgenden geschätzten Belastungen:
Sonstige, nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen als verbindlich ausgelöste Aufträge zum Bau von Fertighäusern in Höhe von 3.570 T€ sowie aus Grundstückskaufverträgen in Höhe von 810 T€. Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer
Organe der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Christian Konietzko (Betriebswirt), Altlandsberg und Herr Peter Ehrlich (Bankkaufmann), Müncheberg Die Angabe der Höhe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt nach § 286 Abs. 4 HGB. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 % der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehendes Unternehmen berichtet.
Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. UNTERZEICHNUNG (§ 245 HGB) Den vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 hat die accuro GmbH Steuerberatungsgesellschaft aus den von uns vorgelegten Büchern des Unternehmens erstellt. Wir haben alle erforderlichen Auskünfte erteilt.
Altlandsberg, den 25. November 2024 markon-haus GmbH gez. Christian Konietzko gez. Peter Ehrlich Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen WirtschaftsprüfersAn die markon-haus GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der markon-haus GmbH, Altlandsberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund on dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 25. November 2024 COMMERZIAL
TREUHAND
gez. Dipl.-Kfm. Norbert Klamt, Wirtschaftsprüfer gez. Dipl.-Kffr. Pamela Blüher, Wirtschaftsprüferin |
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