Walther Schümichen e.K. SH Stadthaus
Selbe AdresseHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Walther Schümichen seit 18.4.2007 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SH Stadthaus GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
A. ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2011Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die SH Stadthaus GmbH in Dresden erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs.1 HGB. Demnach wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2011 nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt und ergänzend die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Geschäftsführer Die Geschäftsführung wurde ausgeführt von Herrn Walther Schümichen. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten." 6.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgrundlagen. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. 2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch. 4.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. 7.) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 8.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 9.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 10.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. II. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Angaben zu G.u.V.- Posten Es sind keine Posten ausgewiesen, die einer besonderen Erläuterung bedürfen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2013 festgestellt. |
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