ASS Athletic Sport Sponsoring Group GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dr. Görgemanns seit 26.11.2013 | Prokura |
Dirk Mowinski seit 8.4.2013 | Prokura |
Frederic Neumann seit 27.2.2013 | Prokura |
Gerhard Faltermeier seit 16.2.2011 | Geschäftsführer |
Kristina Maria Jahn seit 5.11.2010 | Geschäftsführer |
Achim Härtling seit 9.8.2010 | Geschäftsführer |
Wolfgang Dr. Beck seit 9.2.2010 | Geschäftsführer |
Matthias Karl-Heinz Fritz Stock seit 7.5.2009 | Geschäftsführer |
Volker Dipl.-Kaufmann Siekermann seit 16.3.2009 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deutsche Annington Business Management GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
Anhang 2010Die Deutsche Annington Business Management GmbH ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der Deutsche Annington Immobilien GmbH, Düsseldorf. Die Haupttätigkeit der Deutsche Annington Business Management GmbH besteht in der Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Portfoliomanagements für die Gesellschaften der Deutsche Annington Immobilien Gruppe. Dafür erhält die Gesellschaft ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Für zentralisierte administrative Aufgaben hat die Deutsche Annington Business Management GmbH die Deutsche Annington Immobilien GmbH als Geschäftsbesorgerin beauftragt. Mit Aufnahme der Haupttätigkeit beschäftigt die Deutsche Annington Business Management GmbH auch Mitarbeiter, die von anderen Gesellschaften der Deutsche Annington Immobilien Gruppe übernommen wurden. Zusätzlich werden Mitarbeiter aus Tochtergesellschaften der Deutsche Annington Immobilien GmbH im Rahmen von Personalgestellung an die Deutsche Annington Business Management GmbH überlassen. Den Zahlen des Geschäftsjahres sind die Zahlen des vorangegangenen Rumpfgeschäftsjahres vom 05.03.2009 bis 31.12.2009 gegenübergestellt. Die Aufnahme der Haupttätigkeit erfolgte im Vorjahr zum 01.07.2009, dadurch ist eine Vergleichbarkeit der Zahlen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt gegeben. Mit der Deutsche Annington Immobilien GmbH wurde am 24. November 2010 mit Wirkung zum 01. Januar 2010 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs. 3 HGB mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung auf die Aufstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 verzichtet. Der Beschluss hierüber wurde entsprechend § 325 HGB am 02.02.2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die weiteren Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellung eines Lageberichtes werden von der Deutsche Annington Immobilien GmbH mit Aufstellung und Offenlegung ihres Konzernabschlusses erbracht. Der Jahresabschluss der Deutsche Annington Business Management GmbH wird in den nach IFRS erstellten Konzernabschluss der Deutsche Annington Immobilien GmbH, Düsseldorf, einbezogen. Letzterer wird beim elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. A. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 29. Mai 2009 aufgestellt. Dabei bestehende Ansatz- und Bewertungswahlrechte wurden grundsätzlich so ausgeübt, dass die bisherigen Bilanzansätze fortgeführt werden können. Wesentliche Umstellungseffekte haben sich im Bereich der Pensionsrückstellungen und langfristigen Personalrückstellungen ergeben. Insofern ist eine Vergleichbarkeit der Zahlen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt gegeben, da die Vorjahreszahlen gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst wurden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und unter Anwendung der linearen Methode über 3 Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zwischen 3 und 13 Jahre linear abgeschrieben. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen erfolgt die Abschreibung den steuerlichen Vorschriften entsprechend ausschließlich pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich 410,00 €, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Anlagenzugänge im Geschäftsjahr 2009 wurde ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als 150,00 €, aber nicht mehr als 1.000,00 € betrugen. Der jeweilige Sammelposten wurde im Jahr der Bildung und wird in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Sofern den Gegenständen des Anlagevermögens am Abschlussstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen ist, als er sich bei Anwendung der vorstehend erläuterten Bewertungsmethoden ergibt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit Wertminderungen nicht mehr bestehen, wird dem Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch vorsichtigen Wertansatz Rechnung getragen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Dabei werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden Zinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben werden. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei wird gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Damit wird für die Bewertung ein Zinssatz von 5,17 % angesetzt. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind weiterhin die Richttafeln Heubeck 2005G. Der Gehaltstrend wird mit 2,75 % p.a., der Rententrend mit 2,0 % p.a. angenommen. Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die durch BilMoG erforderliche Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen auf maximal 15 Jahre zu verteilen, wird nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2010 wurde die vollständige Zuführung vorgenommen. Im Vorjahr wurden die Rückstellungen für Pensionen gem. § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6 % p.a. mit dem Teilwert angesetzt. Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) mit einem Zinssatz von 4,24 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 4 Jahren ermittelt. Der Gehaltstrend wird mit 2,75 % angenommen. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurde ein Zinssatz von 5,0 % verwandt. Als Rechnungsgrundlage wird die Richttafel Heubeck 2005G zugrunde gelegt. Die sonstigen langfristigen Personalrückstellungen für Jubiläums- und Überbrückungsgeld wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 5,17 % p. a. auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Dabei wird pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Der Gehaltstrend wird mit 2,75 % p. a., der Rententrend mit 2,0 % p. a. angenommen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind in Anlage 1 zum Anhang (Anlagespiegel) dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und die Restlaufzeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. (3) Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital in Höhe von 25 T€ wird zu 100 % von der Deutsche Annington Immobilien GmbH gehalten. (4) Gewinnrücklagen In den Gewinnrücklagen sind BilMoG-Umstellungseffekte in Höhe von insgesamt 5 T€ unmittelbar verrechnet worden. (5) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken Rechnung, soweit diese nicht bereits in anderen Bilanzpositionen berücksichtigt sind und setzen sich wie folgt zusammen:
In den Rückstellungen für Personalverpflichtungen sind die Rückstellungen für Sonderzahlungen und Altersteilzeit enthalten. Das Wertguthaben und die Rückstellung für Altersteilzeit entwickeln sich wie folgt:
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem von dem Versicherungsunternehmen bestätigten steuerlichen Aktivwert zum Bilanzstichtag. Die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung sowie dem zu verrechnenden Vermögen setzen sich wie folgt zusammen:
(6) Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach der Restlaufzeit ergibt sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Finanzverkehr. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(7) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt und resultieren aus Betriebsführungsentgelten. (8) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Personalaufwendungen in Höhe von 97 T€ sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 84 T€ (i. Vj. 0 T€) enthalten. (9) Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
(10) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Die Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 78 T€ (i. Vj. 95 T€). (11) Sonstige betriebliche Aufwendungen Bestandteile dieser Position sind im Wesentlichen Umlagen (28.023 T€) und sächliche Verwaltungsaufwendungen (1.069 T€). (12) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 3 T€ (i. Vj. 0 T€) verbundene Unternehmen. (13) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen 2 T€ (i. Vj. 4 T€) verbundene Unternehmen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 64 T€. (14) Außerordentliche Aufwendungen Das außerordentliche Ergebnis enthält die einmaligen Aufwendungen, die sich aus der erstmaligen Bewertung nach BilMoG für die Erhöhung der Rückstellung für Pensionen (145 T€), der Rückstellung für Altersteilzeit (2T€), sowie sonstigen langfristigen Personalrückstellungen (12T€) ergeben. (15) Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Der an die Deutsche Annington Immobilien GmbH abgeführte Gewinn beträgt 1.574.821,15 €. D. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr 2010 waren durchschnittlich 57 Mitarbeiter in der Gesellschaft beschäftigt, davon waren 57 Angestellte. Als Geschäftsführer sind bestellt:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer betrugen 1.736 T€ (i. Vj. 536 T€). Bei den Gesamtbezügen aktiver Mitglieder der Geschäftsführung in Höhe von 1.511 T€ handelt es sich um Leistungen nach § 285 Nr. 9 (a) HGB. Bei den Gesamtbezügen ehemaliger Mitglieder der Geschäftsführung in Höhe von 225 T€ handelt es sich um Leistungen nach § 285 Nr. 9 (b) HGB. Gemäß § 285 Nr. 9 (b) Satz 3 HGB wurden 255 T€ zurück gestellt.
Bochum, 18. März 2011 Deutsche Annington Business Management GmbH Die Geschäftsführung Dr. Beck Faltermeier Härtling Jahn Stock Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang-- unter Einbeziehung der Buchführung der Deutsche Annington Business Management GmbH, Bochum, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Annington Business Management GmbH, Bochum. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass die Einhaltung der formalen Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Nr. 3 HGB von uns im Zeitpunkt der Beendigung der Jahresabschlussprüfung nicht beurteilt werden konnte, da diese Voraussetzungen ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllbar sind.
Essen, 18. März 2011 KPMG
AG
Salzmann, Wirtschaftsprüferin Landvogt, Wirtschaftsprüfer GesellschafterbeschlussA. GesellschafterGesellschafter der Deutsche Annington Business Management GmbH ist
B. BeschlussUnter Verzicht auf alle durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Formen und Fristen werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 endend am 31.12.2010 bestehend aus
2. Den Geschäftsführern wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt. 3. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt.
Düsseldorf, 25.03.2011 Deutsche Annington Immobilien GmbH |
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