Bogdol Gebäudemanagement GmbH
Selbe AdresseAllgemeine Gebäudereinigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Dr. Reuter seit 2.2.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bogdol Automaten-Catering-Service GmbHHamburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Bogdol Automaten-Catering-Service GmbH, HamburgI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die Bogdol Automaten-Catering-Service GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg. Nr. HRB 65117). Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Als kleine Kapitalgesellschaft haben wir von den möglichen Befreiungen gem. § 288 HGB für die Angaben im Anhang Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu netto € 800,00 wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe sofort abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht. IV. SONSTIGE ANGABEN Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 12 (Vj. 12) Mitarbeiter beschäftigt. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr: Herr Markus Krein, Kaufmann, Klein Nordende Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hamburg, den 28. März 2024 gez. Markus Krein Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 22.04.2024 festgestellt worden. |
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