Stempel
Ernst GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.249,00 |
28.292,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.248,00 |
28.291,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.361,30 |
36.764,81 |
| I.
Vorräte |
7.603,00 |
5.910,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.028,82 |
29.103,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
729,48 |
1.750,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.248,46 |
9.687,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
65.858,76 |
74.744,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.125,29 |
15.626,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
9.973,99 |
16.385,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.500,72 |
-6.411,98 |
| B.
Rückstellungen |
4.479,00 |
2.386,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.254,47 |
56.731,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.778,47 |
21.075,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
65.858,76 |
74.744,14 |
Anhang
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss der Stempel Ernst
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt als kleine Kapitalgesellschaft
die größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a (latente Steuerabgrenzung) und 288
(Erleichterungen beim Anhang) HGB in Anspruch.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Gegenüber dem Vorjahr wurde erstmalig das
Gliederungsschema nach § 266 HGB in der Fassung des
BilMoG verwendet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr handelsrechtlich insoweit
angepasst, wie die Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) reichen.
Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu
einem Wert von 150,00 Euro (
Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr
des Zugangs entsprechend den steuerlichen Vorschriften gem.
§ 6 Abs. 2a EStG voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro bis zum einem Wert von nicht mehr als 1.000,00
Euro wurde ein Sammelposten gebildet und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2a EStG linear
über einen Zeitraum von fünf Jahren
aufgelöst.
Sofern hinsichtlich der geringwertigen
Wirtschaftsgüter unterschiedliche
Abschreibungsmethoden gegenüber dem vorherigen
Bilanzierungszeitraum vorgenommen wurden, so sind diese
Methoden aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag zum
Bilanzstichtag angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Soweit erforderlich, wurde bei den
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert
angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand wurde mit dem Nominalwert
angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die übrigen Abgrenzungen nach § 250 HGB
erfolgten nach vertretbaren Grundsätzen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1
HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem
Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die im Jahresabschluss gebildeten
Rückstellungsbeträge wurden gem. § 253 Abs.
1 HGB handelsrechtlich der Höhe nach mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit zum
Bilanzstichtag von mehr als einem Jahr wurden gem. §
253 Abs. 2 HGB handelsrechtlich mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangengen sieben Jahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sonstige Rückstellungen wurden im Berichtsjahr
gebildet für:
Sonstige Rückstellungen 160,00 Euro
Rückstellungen für Abschluss u.
Prüfung 1.700,00 Euro
Rückstellungen für
Aufbewahrungspflicht 2.619,00 Euro
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde
Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro
umgerechnet werden.
Unterlassene Zuschreibungen
Im Geschäftsjahr liegen keine unterlassenen
Zuschreibungen vor bei Vermögensgegenständen, die
in der Vergangenheit aufgrund einer
außerplanmäßigen Abschreibung mit einen
niedrigeren Wert bewertet wurden und bei denen die
Wertminderung zum Bilanzstichtag weggefallen ist.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss des Vorjahres übernommen und
fortgeführt worden.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert
(vor BilMoG)
Der vor Einführung des BilMoG entgeltlich
erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert.
Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes
wurde auf 15 Jahre festgelegt.
Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert
(nach BilMoG)
Im Geschäftsjahr liegen keine aktivierten
Geschäfts- oder Firmenwerte vor, die nach
Einführung des BilMoG entgeltlich erworben wurden.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Im Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in
Höhe von 29.476,00 Euro enthalten.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 42.825,73 Euro.
Bewertungseinheiten
Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine
Bewertungseinheiten i. S. v. § 254 HGB gebildet
worden.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten liegen keine weiteren
Haftungsverhältnisse vor.
Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Transaktionen
sind keinerlei weitere Geschäfte aufzuzeigen.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Verlustvortrag
wurde ein Verlust von 9.973,99 Euro einbezogen.
Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen
Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von
Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen
einzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisver- wendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt -6.500,72 Euro.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von -16.474,71 Euro,
der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden -16.474,71 Euro vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2011
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Neben den im Anhang aufgeführten Punkten, liegen
keine weiteren Angaben vor, die einen besseren Einblick in
die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage vermitteln.
Namen der Geschäftsführer
Gregor Scherer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
vorstehenden Personen geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264 Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 3.895,67 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro
Geschäfte mit nahe stehenden Personen
Im Laufe des Geschäftsjahres führte das
Unternehmen keine Transaktionen mit nahestehenden Personen
durch, welche zu nicht marktüblichen Bedingungen
zustande gekommen sind.
Sonstiges
Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft keinerlei
Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ferner liegen
keinerlei Anteile an in- oder ausländischem
Investmentvermögen gem. §§ 1 und 2 Abs. 9
InvG vor. Eine Konzernzugehörigkeit der Gesellschaft
liegt ebenfalls nicht vor.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.895,67 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.412,68 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.
|