SINNVEST Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adolf Sailer seit 17.3.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TSA Technical Service Alliance GmbHKarlsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANG zum 31. Dezember 2016I. Allgemeine Angaben II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Sonstige Angaben I. Allgemeine Angaben A. Grundlagen Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gemäß § 242 ff und § 264 ff des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die TSA Technical Service Alliance GmbH in Insolvenz ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB angewandt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Anhangserleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. B. Angaben zur Gliederung Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bewertung erfolgte auf der Basis von Verkehrs- bzw. Liquidationswerten. Unter Heranziehung aller für den Fortbestand des Unternehmens relevanten Gegebenheiten einschließlich des am 27.03.2009 gestellten Insolvenzantrages, konnten von einer Bewertung zu going-concern-Prämissen nicht mehr ausgegangen werden. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Forderungen sind mit den tatsächlich eingegangenen Beträgen angesetzt. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen wurden mit den tatsächlich eingegangenen Beträgen angesetzt, da diese ebenfalls den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben. Wertberichtigungen auf Erinnerungswerte wurden vorgenommen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten aktiviert. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und entspricht der Eintragung im Handelsregister. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. In den Bewertungsansatz wurden, unter Berücksichtigung des Bilanzansatzes, nur die Aufwendungen einbezogen, die in künftigen Geschäftsjahren anfallen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt € 6.571.177,01. III. Sonstige Angaben Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das vorhandene Vermögen ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter RA Tobias Hoefer übergegangen.
Mannheim, den, den 17. Juli 2017 gez. Tobias Hoefer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.07.2017 |
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