Proll -
Stunitzka GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
497.854,50 |
491.409,50 |
| I.
Sachanlagen |
497.854,50 |
491.409,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
395.497,05 |
478.449,25 |
| I.
Vorräte |
254.842,00 |
204.651,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.446,57 |
167.285,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.208,48 |
106.512,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.033,65 |
69.207,82 |
| Aktiva |
936.385,20 |
1.039.066,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
400.386,07 |
349.453,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.500,00 |
51.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
297.953,27 |
234.999,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.932,80 |
62.953,87 |
| B.
Rückstellungen |
94.262,00 |
103.562,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
441.737,13 |
586.051,30 |
| Passiva |
936.385,20 |
1.039.066,57 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Proll - Stunitzka GmbH hat ihren Sitz in
Nürnberg. Sie ist im Handelsregister am Amtsgericht
Nürnberg unter 32576 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff. und §§ 264 ff.
HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz ist vor vollständiger Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten
und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.Abnutzbare Sachanlagen werden
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von EUR 150,00 wurden in Übereinstimmung mit
den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen abnutzbaren Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
einem Betrag von EUR 800,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie Handelswaren wurden mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder
geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden durch Abwertung
berücksichtigt.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschal- wertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt EUR 0,00 (V.EUR 1.369,55).
1.
Passiva
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich
auf EUR 297.953,27.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 53.945,68 (V.EUR 22.997,00).
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 186
(V.TEUR 235) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in
Höhe von TEUR 256 (V.TEUR 315) eine Restlaufzeit von
einem bis fünf Jahre und in Höhe von TEUR 0
(V.TEUR 35) eine Restlaufzeit von über 5 Jahre.
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 334
gesichert.
Aus den bestehenden Leasingverträgen ergeben
sich für den Zeitraum bis 30.11.2027 sonstige
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR
209.369,35.
Der Nominalwert der Zahlungsverpflichtungen aus den
bestehenden Mietverträgen beträgt für den
Zeitraum bis 31. Oktober 2025 EUR 123.200,00
(V.EUR 190.400,00).
IV.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 11.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR
50.932,80 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Nürnberg, 27. August
2024
Proll-Stunitzka GmbH
gez.
Andreas Lehmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2024
festgestellt.
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