3 B Holding
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.166,30 |
9.166,30 |
| I.
Finanzanlagen |
9.166,30 |
9.166,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
345.401,40 |
153.951,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
316.243,83 |
100.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.157,57 |
53.951,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
354.567,70 |
163.117,49 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
339.743,90 |
150.310,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
115.310,52 |
-6.395,69 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
566,62 |
-121.706,21 |
| B.
Rückstellungen |
3.550,00 |
1.410,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.273,80 |
11.396,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.273,80 |
11.396,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
354.567,70 |
163.117,49 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Allgemeine Jahresabschlussgrundlagen
Der Jahresabschluss der 3 B Holding GmbH, eingetragen
beim Registergericht Düsseldorf unter der Nr. HRB
67314, für das Geschäftsjahr 2017 wurde unter
Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Bilanzierung auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff. HGB) und unter besonderer
Berücksichtigung der Vorschriften für die
Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft, da es nach $ 267a Abs. 3 HGB
ausschließlich um ein Beteiligungsunternehmen
handelt. Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form, der Darstellung
und des Umfangs der Angaben im Jahresabschluss wurde
Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter
Bezugnahme auf die Regelung des § 264 Abs. 1 Satz 4
HGB verzichtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze und
Bewertungsmethoden aufgestellt worden.
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wird
von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Die unter den
Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich bereits
zurückgezahlter Einlagen angesetzt.
Die
Forderungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen
handelt es sich im Wesentlichen um Sicherheits- und
Vorabzahlungen für im Folgejahr erworbene
Beteiligungen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten EUR 43,83
Forderungen gegen Gesellschafter.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Die Forderung gegen Gesellschafter ist identisch mit
der Forderung gegenüber dem Geschäftsführer
in Höhe von 43,83 EUR. Das Darlehen über
100.000,00 EUR wurde vollständig getilgt. Die Zinsen
wurden mit 2,0 % berechnet.
Kassenbestände und
Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die sonstigen
Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs.
2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Düsseldorf, 7. September 2018; gez. Lars
Börgel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2018 festgestellt.
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