Keil Elektronik GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Reinhard Keil seit 14.11.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
ARM Limited | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Keil Elektronik GmbHGrasbrunnJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
Anhang§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen des HGB. Die Vorjahresmethoden wurden unverändert fortgeführt. Das Anlagevermögen wurde planmäßig abgeschrieben, Vorräte wurden mit Wiederbeschaffungskosten bewertet. Forderungen sind - soweit erforderlich - wertberichtigt, Rückstellungen mit dem voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag und die Schulden mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen mussten aus steuerlichen Gründen nach der Pro-rata-temporis-Methode vorgenommen werden. Im Berichtsjahr fand eine finanzamtliche Außenprüfung statt, welche sich auf die Jahre 2001 bis einschließlich 2004 erstreckte. Die Auswirkungen, welche im Berichtsjahr bestandsmäßig eingebucht wurden, sind Mehrsteuern von 82.840,-- EUR, Mindersteuern von 60.909,-- EUR und ein Abschreibungspotential in Höhe von 56.250,-- EUR, das auf die Jahre 2006 bis einschließlich 2009 verteilt werden kann. Im Berichtsjahr wurde das abgezinste Körperschaftsteuerguthaben, welches ab September 2008 in zehn gleichen Jahresraten zurückfließen wird, mit einem Barwert von 270.491,-- EUR eingebucht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Fremdwährungen wurden - soweit angefallen - jeweils zum Tageskurs umgerechnet, weil es sich um keine längerfristigen Geschäfte handelte.
§ 268 Abs. 4 HGB: Bei Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen war ein Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 270.491,-- EUR zu verzeichnen, im Vorjahr keiner.
§ 285 Nr. 1 HGB und § 268 Abs. 5 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind weder im Geschäfts- noch im Vorjahr zu verzeichnen. Auf die Erstellung eines Verbindlichkeitenspiegels wird daher verzichtet.
§ 285 Nr. 10 HGB: Geschäftsführer der Gesellschaft sind die Herren Günter und Reinhard Keil, Dipl. Ingenieure. Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit.
§ 268 Abs. 1 HGB: Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Gewinnvortrag zum 01.01.2006 lautete unter Berücksichtigung der Änderungen auf Grund der finanzamtlichen Betriebsprüfung 1.778.241,16 EUR.
§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB i.V. mit § 274 a HGB: Die Geschäftsjahresabschreibungen lauten: Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Werten und Rechten …………………. 145,-- EUR Geschäftsbeziehungen lt. finanzamtlicher Außenprüfung ………………… 18.750,-- EUR andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ……………………... 17.544,-- EUR
§ 264 Abs. 2 HGB: Die Angabe-, Begründungs- und Erläuterungspflichten zum Jahresabschluss wurden so ausreichend erfüllt, dass sich ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt.
§ 251 HGB, § 268 Abs. 7 HGB und Art. 28 Abs. 2 EGHGB: Pensions- und ähnliche Verpflichtungen sind nicht zu verzeichnen. Ebenso bestanden keine Bürgschafts- und ähnliche Verpflichtungen.
§ 285 Nr. 9 c HGB: Vorschüsse, Kredite und Ähnliches gegenüber Organen der Gesellschaft bestehen nicht.
§ 264 c Abs. 1 HGB: Die Gesellschaft hatte gegenüber der Gesellschafterin weder im Berichts- noch im Vorjahr Schulden zu verzeichnen.
Feststellung Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde durch eine Niederschrift nach § 48 Abs. 3 GmbHG durch die organschaftlichen Vertreter der ARM Germany GmbH (Alleingesellschafterin) am 15. Februar 2008 festgestellt.
gez. die Gesellschafterin |
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