Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 248775
Vorher
Filmquadrat GmbH
Eingetragen
6.10.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenFernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Gegenstand
Durchführung von Film-, Video- und Tonproduktionen und deren multimediale Verwertung in Wort, Ton und Bild, Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im multimedialen Bereich sowie Vermietung von Filmequipment.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Stefan Tolz
seit 13.5.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Stefan Tolz
Köln
50.00%
Thomas Udo Riedelsheimer
München
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Filmpunkt GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

195,00

755,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

715.146,57

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

52.838,06

73.277,87

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

217.916,65

214.111,32

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

5.410,29

Summe Aktiva

270.949,71

1.008.701,05



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

62.700,00

62.700,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

28.432,99

13.755,63

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.778,78

14.677,36

B. Rückstellungen

4.474,82

14.239,00

C. Verbindlichkeiten

173.563,12

903.329,06

D. Sonstige Passiva

0

0

Summe Passiva

270.949,71

1.008.701,05

ANHANG

Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und BewertungRechnungswesen

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach meiner Feststellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystem der ADDISON Software und Service GmbH ausgewertet..

Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (Programm ADDISON Lohn & Gehaltsabrechnung) geführt.

Die Ordnungsmäßigkeit des ADDISON-Buchführungsprogramms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 19. September 2008 bestätigt.

Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum 31.12.2016 an. Über die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurde eine Buchungsanweisung angefertigt.

Bestandsnachweise

Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden.

Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern sind durch Aufstellungen belegt.

Das Anlagenverzeichnis wurde elektronisch mit dem Programm ADDISON Anlagenbuchhaltung erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 19. September 2008 bestätigt.

Für das Vorratsvermögen liegt eine Inventur vor. An der körperlichen Bestandsaufnahme haben wir nicht teilgenommen.

Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Salden- und Nachtragslisten belegt.

Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich.

Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellungen belegt.

Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor.

Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese, soweit zulässig, in ihre Handelsbilanz.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

 

Köln, den 31. Januar 2019

gez. Stefan Tolz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31. Januar 2019

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