Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 164715
Eingetragen
4.2.2015
Branche
Public-Relations-BeratungVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von strategischer Kommunikation sowie Bild und Bewegtbild insbesondere in den Bereichen Film, Fotografie, Werbung, Promotion, PR, Internet, E-Kommerz und alle neuen Medien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Shantu Bhattacharjee
Berlin
12.500 €
50.00%
Aleksandar Mijatovic
Berlin
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALEKS & SHANTU GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 13.347,00 19.311,00
I. Sachanlagen 13.347,00 19.311,00
B. Umlaufvermögen 234.980,57 315.047,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 224.277,09 280.602,29
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.000,00 12.531,82
davon gegen Gesellschafter 3.300,00 6.531,82
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.703,48 34.444,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.330,00 1.136,33
Aktiva 249.657,57 335.494,52

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 162.887,86 230.566,52
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 137.887,86 205.566,52
davon Gewinnvortrag 205.566,52 309.639,08
B. Rückstellungen 2.850,00 43.880,72
C. Verbindlichkeiten 83.919,71 61.047,28
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 83.919,71 61.047,28
davon gegenüber Gesellschaftern 1.872,30 1.033,83
Passiva 249.657,57 335.494,52

Anhang

2.1  Allgemeine Angaben

Die ALEKS & SHANTU GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 164715

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung-  und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

2.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3  Erläuterungen zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Der Bilanzgewinn beträgt EUR 137.887,86.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.850,00.

Die Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde unter Einbeziehung von künftigen Preis- und Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag berechnet.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

2.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht zugeordnet. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Umsatzerlöse wurden im Inland und Ausland erzielt.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

2.5  Sonstige Angaben

2.5.1  Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 27 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

2.5.3  Geschäftsführer

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

-   Bhattacharjee, Shantu

-   Mijatovic, Aleksandar

2.5.4  Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

Berlin, den 09.07.2024

____________________________________________
ALEKS & SHANTU GmbH



sonstige Berichtsbestandteile


gez. Herr Shantu Bhattacharjee

gez. Herr Aleksandar Mijatovic


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024 festgestellt.

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