GreenLife Production GmbH
Schwerin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
4.524.706,42 |
4.206.646,60 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
235,00 |
631,00 |
| II. Sachanlagen |
4.524.471,42 |
4.206.015,60 |
| B. Umlaufvermögen |
2.116.845,68 |
2.122.998,72 |
| I. Vorräte |
1.630.820,92 |
1.773.649,67 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
345.696,98 |
136.393,74 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
140.327,78 |
212.955,31 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
42.296,02 |
26.558,22 |
| Aktiva |
6.683.848,12
|
6.356.203,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.822.873,53 |
1.711.574,63 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
1.686.574,63 |
1.381.817,14 |
| III. Jahresüberschuss |
111.298,90 |
304.757,49 |
| B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
775.951,17 |
880.395,00 |
| C. Rückstellungen |
231.900,00 |
679.850,00 |
| D. Verbindlichkeiten |
3.853.123,42 |
3.084.383,91 |
| Passiva |
6.683.848,12 |
6.356.203,54 |
Anhang
I.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die am 13. Dezember 2007 gegründete NENA GmbH firmiert seit dem 31. August 2023
als GreenLife Production GmbH und hat ihren Sitz in Schwerin. Die Gesellschaft
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Schwerin unter HRB 9743.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der ergänzenden Vorschriften
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. I HGB auf. Die Aufstellungserleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, die Vorjahreszahlen sind vergleichbar.
Mit Verweis auf § 265 HGB wurde aus Gründen einer klareren und übersichtlicheren
Darstellung die Position „Sonderposten für Investitionszuschüsse“ eingefügt und nachfolgend
erläutert. Darüber hinaus wird entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 3 GmbHG der
Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ ausgewiesen.
II.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde der Grundsatz der Unternehmensfortführung
beachtet.
Zur Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten bemerken wir Folgendes:
Das entgeltlich erworbene Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen
erfolgen durchgehend linear. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten unter je EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben.
Für das Vorratsvermögen ist zum Bilanzstichtag eine Inventuraufnahme erfolgt. Der
Warenbestand ist mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
bewertet. Geleistete Anzahlungen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren Anschaffungskosten oder
zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Allen risikobehafteten
Posten ist durch die Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem Nennbetrag
angesetzt. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Forderungen in Höhe von
TEUR 48 (VJ.: TEUR 3) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle übrigen
Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände bestehen Steuerforderungen, die rechtlich
erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag,
die als Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach zu erfassen sind. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag und dem
Ausweis im Handelsregister mit dem Nennbetrag der Stammeinlagen ausgewiesen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurde mit Erhalt der
Zuwendung in Vorjahren gebildet und über die Abschreibungsdauer der bezuschussten
Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Im Berichtsjahr sind Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 35 (VJ.: TEUR 306) vereinnahmt
und dem Sonderposten für Investitionszuschüsse zugeführt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen die am Bilanzstichtag
erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in
angemessener Höhe. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Währungsforderungen
und -verbindlichkeiten bestanden nicht. Die Bewertung der erhaltenen Anzahlungen erfolgte in Höhe des Zahlungseingangs ohne
Umsatzsteuer (Nettomethode). Verbindlichkeiten aus Steuern betragen zum Bilanzstichtag TEUR 350 (VJ.: TEUR 15)
und betreffen Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Lohn- und Kirchensteuer.
Verbindlichkeiten im Rahmen sozialer Sicherheit werden zum Bilanzstichtag mit TEUR
0 (VJ.: TEUR 0) ausgewiesen. Verbindlichkeiten weisen in Höhe von TEUR 2.974 (Vj.: TEUR 1.877) eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr aus. Darüber hinaus bestehende Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 879 (Vj.: TEUR 1.207) weisen
mit einem Betrag von TEUR 379 (Vj.: TEUR 412) eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren aus.
III. sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden 37 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Organe der Gesellschaft sind: - Gesellschafterversammlung, - Geschäftsführung. Alleiniger und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer im
Berichtszeitraum war Herr Nico Neumann, Dipl.-Wirtschaftsingenieur. Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt mit Hinweis auf § 288 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Leasingverträgen bestehen
mit jährlich ca. TEUR 50. Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag
verrechnet werden. Nach dem Bilanzstichtag sind Rückforderungsansprüche für die im Berichtsjahr erhaltenen
Erstattungen aus der Energiekostendämpfung für das Jahr 2022 sowie Stromsteuerentlastung
nach dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse für das Jahr 2023 geltend gemacht
worden, die zu periodenfremden Aufwendungen im Jahr 2024 in Höhe von TEUR 147 führen. Darüber hinaus sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
Schwerin, den 18. August 2025
(Nico Neumann) Geschäftsführer GreenLife Production GmbH
Vorstehende Bilanz und Anhang sind eine verkürzte Fassung des aufgestellten Jahresabschlusses.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2025 festgestellt.
|