EGroupware GmbH
Leibnizstraße 17, 67663 Kaiserslautern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Becker seit 27.7.2005 | Geschäftsführer |
Birgit Becker seit 27.7.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Outdoor Unlimited Training GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31.12.2012Aktiva
Anhang 2012Angaben zur BuchführungFür das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung System STOTAX - erfasst. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 247a HGB sowie gemäß § 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur BilanzierungDie Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Die Gesellschaft bilanziert soweit zulässig nach den steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Angaben zur BewertungDie geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die einzelnen Posten der Bilanz haben wir im Erläuterungsteil besprochen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Steuerrückstellungen waren für die noch nicht veranlagten Steuern des Berichtsjahrs zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige AngabenGeschäftsführer waren während des abgelaufenen Geschäftsjahres Frau Birgit Becker und Herr Ralf Becker. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Kaiserslautern, den 19. Dezember 2013 |
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