Heide-Bau
GmbH
Hagenow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.939,00 |
27.579,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
109,00 |
372,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.830,00 |
27.207,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.862,77 |
138.531,46 |
| I.
Vorräte |
2.662,50 |
77.159,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.037,05 |
47.209,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.163,22 |
14.162,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
122,43 |
365,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.924,20 |
166.476,01 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.318,02 |
38.819,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
16.818,02 |
13.319,61 |
| B.
Rückstellungen |
6.633,00 |
6.855,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
36.973,18 |
120.801,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.924,20 |
166.476,01 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Heide- Bau GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter aus 2008 und 2009 mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von € 150,00 bis €
1.000,00 wurden mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 Satz HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256 Satz 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist aus im
Jahresabschluss der Gesellschaft dargestellt.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 337,50 (Vorjahr:
T€ 10.337,50).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1
(Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Herrn Bernd Schuldt
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hagenow, den 27. November 2013
gez. Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2013 festgestellt.
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