Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6197
Eingetragen
30.4.1996
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Der Handel mit Kfz-Reifen, Kfz-Zubehör, das Vulkanisieren und die Erbringung von Dienstleistungen im Kfz-Bereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Georg Seitner
seit 18.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

47.50% identifiziert52.50% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
47.50%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft nach Johannes Dieter Seitner
52.50%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Erbengemeinschaft nach Johannes Dieter Seitner
Germany
52.50%
Hans-Georg Seitner
Miltenberg
47.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reifen-Seitner GmbH

Miltenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 31.620,00 28.541,00
B. Umlaufvermögen 252.816,63 258.045,19
davon Forderungen an Gesellschafter 75.094,03 75.094,03
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 500.855,21 490.714,10
Aktiva 785.291,84 777.300,29

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 8.487,09 7.612,37
C. Verbindlichkeiten 776.804,75 769.687,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 83.890,24 85.190,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 692.914,51 684.497,65
davon gegenüber Gesellschaftern 201.981,28 191.386,45
Passiva 785.291,84 777.300,29

sonstige Berichtsbestandteile

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Reifen Seitner GmbH wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
 
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
  
Die Forderungenwurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2023 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

Aus der Saldierung des gezeichneten Kapitals mit dem Verlustvortrag aus den Vorjahren und dem Jahresverlust ergibt sich der nach § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite auszuweisende "nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag".

Die Gesellschafter haben der Gesellschaft Darlehen gewährt und hinsichtlich eines Darlehens einen Rangrücktritt erklärt. Bei der Überprüfung der Überschuldung der Gesellschaft ist dieses Darlehen nicht als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Eine Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne liegt deshalb nicht vor.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch

Herrn Hans-Georg Seitner wahrgenommen.

 

     Miltenberg, den 21.06.2023

gez. Hans-Georg Seitner, (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2023 festgestellt.

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