Reifen-Seitner GmbH
Miltenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.620,00 |
28.541,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
252.816,63 |
258.045,19 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
75.094,03 |
75.094,03 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
500.855,21 |
490.714,10 |
| Aktiva |
785.291,84 |
777.300,29 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
8.487,09 |
7.612,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
776.804,75 |
769.687,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
83.890,24 |
85.190,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
692.914,51 |
684.497,65 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
201.981,28 |
191.386,45 |
| Passiva |
785.291,84 |
777.300,29 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Reifen Seitner GmbH wurde auf
der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungenwurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten in
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2023 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Aus der Saldierung des gezeichneten Kapitals mit dem
Verlustvortrag aus den Vorjahren und dem Jahresverlust
ergibt sich der nach § 268 Abs. 3 HGB auf der
Aktivseite auszuweisende "nicht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbetrag".
Die Gesellschafter haben der Gesellschaft Darlehen
gewährt und hinsichtlich eines Darlehens einen
Rangrücktritt erklärt. Bei der
Überprüfung der Überschuldung der
Gesellschaft ist dieses Darlehen nicht als Verbindlichkeit
zu berücksichtigen. Eine Überschuldung der
Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne liegt deshalb
nicht vor.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr durch
Herrn Hans-Georg Seitner wahrgenommen.
Miltenberg, den 21.06.2023
gez.
Hans-Georg Seitner, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2023
festgestellt.
|