Herrmann
Elektrotechnik GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.100,00 |
40.215,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.098,00 |
40.213,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.066.091,55 |
762.127,30 |
| I.
Vorräte |
214.300,00 |
60.979,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
618.090,09 |
534.104,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
28.019,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
233.701,46 |
167.043,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
493,11 |
431,95 |
| D.
Aktive latente Steuern |
8,00 |
8,44 |
| Aktiva |
1.097.692,66 |
802.783,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
663.901,84 |
529.885,41 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
517.385,41 |
440.416,64 |
| III.
Jahresüberschuss |
134.016,43 |
76.968,77 |
| B.
Rückstellungen |
47.361,58 |
42.844,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
386.429,24 |
230.052,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
246.429,24 |
70.052,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
140.000,00 |
160.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.097.692,66 |
802.783,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss der Herrmann Elektrotechnik GmbH,
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Herrmann Elektrotechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Forderung gegenüber dem Gesellschafter
Geschäftsführer betragen zum Bilanzstichtag
393.748,86 Euro.
sonstige Berichtsbestandteile
Während des abgelaufen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Waldemar Herrmann.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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