Fuchs-Bau
GmbH
Schalkham,
Ortsteil Johannesbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
161.691,50 |
157.675,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
161.690,50 |
157.674,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
191.064,42 |
135.521,28 |
| I.
Vorräte |
21.610,00 |
45.905,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.595,11 |
58.162,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.859,31 |
31.453,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.320,30 |
4.015,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
356.076,22 |
297.212,24 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.772,34 |
36.510,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564,59 |
564,59 |
| III.
Bilanzgewinn |
18.207,75 |
10.945,93 |
| B.
Rückstellungen |
59.394,92 |
17.806,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.908,96 |
242.895,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
252.908,96 |
242.895,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
356.076,22 |
297.212,24 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
Fuchs-Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom
01.01.2011 bis 31.12.2011 sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Von den handelsrechtlich vorgesehenen Erleichterungen macht
die Gesellschaft Gebrauch.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss der Firma Fuchs-Bau GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen ist zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach §
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer der Gegenstände bilanziert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen sind im
Geschäftsjahr 2011 nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände durchwegs
in linearer Form vorgenommen. Geringwertige
Anlagegüter bis € 1.000,00 sind entsprechend
steuerlichen Vorschriften im Rahmen einer Poolbildung
erfasst und werden planmäßig als
Bewertungseinheit entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer auf fünf Jahre abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten oder zu den am Bilanzstichtag
niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten angesetzt und bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in
Form von erforderlichen Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag werden, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen werden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Dotierung sind die voraussichtlichen Verpflichtungen bzw.
Kosten zugrunde gelegt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
III. Angaben zur Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
ist einschließlich der im Geschäftsjahr 2011
vorgenommenen Abschreibungen in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Vorräte
Das Vorratsvermögen umfasst Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie in Ausführung befindliche
Bauaufträge.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen nicht. Der Ausweis betrifft im
Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Ansprüche.
4. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
aufgenommen und gleichlautende Saldenmitteilungen
dokumentiert.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Vorausbezahlte Versicherungsbeiträge und
Kraftfahrzeugsteuern für das Berichtsfolgejahr sind
aktivisch als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
6. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
(Nennbetrag gemäß § 42 Absatz 1
GmbHG) beträgt laut Gesellschaftsvertrag €uro
25.000,00 und ist in vollem Umfang geleistet.
7. Kapitalrücklage
Die über die Stammeinlagen hinaus geleisteten
Zuzahlungen der Gesellschafter sind gemäß §
272 Absatz 2 Nummer 4 HGB (Handelsgesetzbuch) in der
Kapitalrücklage ausgewiesen.
8. Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten die
Steuerrückstellungen und die übrigen
Rückstellungen für voraussichtliche Kosten
für Gewährleistungen, der
Jahresabschlussarbeiten, der gesetzlich normierten
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, sowie für
Rechtstreitigkeiten und Personalverpflichtungen.
9. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig. Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind selbstschuldnerische
Gesellschafter-Bürgschaften sowie Grundpfandrechte am
Gesellschaftervermögen gegeben. Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
10. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind nicht anzugeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Unternehmung erstreckte sich im Wesentlichen auf den
Unternehmensgegenstand, insbesondere auf den Hochbau sowie
Handel mit Baumaterialien.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2011 oblag die
Geschäftsführung Herrn Robert Fuchs,
Baumeister in 84175 Johannesbrunn.
Der vorgenannte Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Weitere Angaben
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs.
4 HGB nicht angegeben.
Vorschüsse oder Kredite wurden der
Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der
Geschäftsführungsorgane wurden auch keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber Gesellschafter bestehen mit T€
103 Pflichten im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG.
gez. Robert Fuchs, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2012 festgestellt.
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