Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 5201
Eingetragen
28.3.2000
Branche
Architekturbüros für HochbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauZimmerei und Ingenieurholzbau
Gegenstand
Hochbau

Historie

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Management

NameRolle
Robert Fuchs
seit 6.11.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fuchs-Bau GmbH

Schalkham, Ortsteil Johannesbrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 161.691,50 157.675,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 161.690,50 157.674,50
B. Umlaufvermögen 191.064,42 135.521,28
I. Vorräte 21.610,00 45.905,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 103.595,11 58.162,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.859,31 31.453,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.320,30 4.015,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 356.076,22 297.212,24

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 43.772,34 36.510,52
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 564,59 564,59
III. Bilanzgewinn 18.207,75 10.945,93
B. Rückstellungen 59.394,92 17.806,47
C. Verbindlichkeiten 252.908,96 242.895,25
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 252.908,96 242.895,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 356.076,22 297.212,24

Anhang

für das Geschäftsjahr 2011

I. Allgemeine Angaben

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Fuchs-Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 sind nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB)  unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie der Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Von den handelsrechtlich vorgesehenen Erleichterungen macht die Gesellschaft Gebrauch.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss der Firma Fuchs-Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen ist zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um  planmäßige lineare  Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Gegenstände bilanziert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2011 nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände durchwegs in linearer Form vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis € 1.000,00 sind entsprechend steuerlichen Vorschriften im Rahmen einer Poolbildung erfasst und werden planmäßig als Bewertungseinheit entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf fünf Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder zu den am Bilanzstichtag niedrigeren Tageswerten  angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände  werden mit ihren Nominalwerten angesetzt und bewertet. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in Form von erforderlichen Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag werden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, mit dem Nennbetrag unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.

Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden  alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.  Der Dotierung sind die voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. Kosten zugrunde gelegt, die nach vernünftiger kaufmännischer  Beurteilung notwendig sind.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

III. Angaben zur Bilanz

1. Entwicklung des Anlagevermögens

Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens ist einschließlich der im Geschäftsjahr 2011 vorgenommenen Abschreibungen in einem gesonderten Anlagenspiegel dargestellt.

2. Vorräte

Das Vorratsvermögen umfasst Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie in Ausführung befindliche Bauaufträge.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Ansprüche.

4. Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten aufgenommen und gleichlautende Saldenmitteilungen dokumentiert.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Vorausbezahlte Versicherungsbeiträge und Kraftfahrzeugsteuern für das Berichtsfolgejahr sind aktivisch als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

6. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft (Nennbetrag  gemäß § 42 Absatz 1 GmbHG) beträgt laut Gesellschaftsvertrag €uro 25.000,00 und ist in vollem Umfang geleistet. 

7. Kapitalrücklage

Die über die Stammeinlagen hinaus geleisteten Zuzahlungen der Gesellschafter sind gemäß § 272 Absatz 2 Nummer 4 HGB (Handelsgesetzbuch) in der Kapitalrücklage ausgewiesen.

8. Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten die Steuerrückstellungen und die übrigen Rückstellungen für voraussichtliche Kosten für Gewährleistungen, der Jahresabschlussarbeiten, der gesetzlich normierten Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, sowie für Rechtstreitigkeiten und  Personalverpflichtungen.

9. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind selbstschuldnerische Gesellschafter-Bürgschaften sowie Grundpfandrechte am Gesellschaftervermögen gegeben. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.

10. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten und sonstige Haftungsverhältnisse im Sinne von  § 251 HGB sind nicht anzugeben.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Unternehmung erstreckte sich im Wesentlichen auf den Unternehmensgegenstand, insbesondere auf den Hochbau sowie Handel mit Baumaterialien.

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2011 oblag die Geschäftsführung Herrn Robert Fuchs, Baumeister in 84175 Johannesbrunn.

Der vorgenannte Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Weitere Angaben

Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Vorschüsse oder Kredite wurden der Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der Geschäftsführungsorgane wurden auch keine Haftungsverhältnisse eingegangen.


3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber Gesellschafter bestehen mit T€ 103 Pflichten im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG.

gez. Robert Fuchs,  Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2012 festgestellt.

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