youcopy
GmbH
Utting a.
Ammersee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
33.360,00 |
50.040,00 |
| B.
Anlagevermögen |
733.564,36 |
20.250,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.520,00 |
6.378,00 |
| II.
Sachanlagen |
811,00 |
825,00 |
| III.
Finanzanlagen |
709.233,36 |
13.047,40 |
| C.
Umlaufvermögen |
193.815,00 |
8.240,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.815,00 |
2.749,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
5.490,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
755,28 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
961.494,64 |
78.530,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.275,27 |
724,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
228.503,41 |
63.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
87.275,80 |
12.016,41 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
141.952,34 |
75.259,39 |
| B.
Rückstellungen |
4.040,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
933.179,37 |
76.306,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
961.494,64 |
78.530,47 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Firma Youcopy GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2010 kam
erstmalig das HGB in der Form des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zur Anwendung.
Entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die
Vorjahreszahlen im Jahresabschluss nicht an die
geänderten Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweisvorschriften angepasst.
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr
keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den
Anhang werden insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288
HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden, auch nach erstmaliger
Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) geänderten Regelungen des HGB, weiterhin
soweit als möglich an den steuerlichen Bestimmungen
orientiert, um möglichst geringe Abweichungen zwischen
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu
generieren.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
4. Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2010 kam
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EstG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
5. Im Jahr 2008 wurden Aufwendungen für die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes i.H.v. 66.720,50
€ aktiviert. Gemäß den handelsrechtlichen
Vorschriften wurden im Berichtsjahr von diesem Betrag ein
Anteil von 25 % planmäßig abgeschrieben.
6. Die
Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens sind mit den
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten bewertet. Es kommt
grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip zum
Zuge, so dass die Vermögensgegenstände nur bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem am
Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet
werden.
Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis
vorgenommen.
Umlaufvermögen
7. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere die
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
8.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr aufwenden wurden diese mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
9. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
C.
Angaben zur Bilanz
10. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis der
Posten der Bilanz erfolgte, mit Ausnahme der zwingenden
Änderungen durch die Erstanwendung des HGB in der
Fassung des BilMoG, im Vergleich zum Vorjahr stetig.
11. Die Darstellung eines
Anlagegitters wird nach § 274a Nr. 1 HGB
unterlassen.
12. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu
einem Jahr.
13. In der Bilanz sind Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 232.411,75 € (Vorjahr: 71.814,78
€). Die Laufzeit dieser Verbindlichkeiten beträgt
bis zu einem Jahr.
14. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen
in Höhe von 932.226,38 € mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 76.306,27
€).
15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
16. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
17. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine
Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
18. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag
folgende Beteiligungen:
Name des Unternehmens
|
Sitz
|
Höhe des Anteils%
|
Eigenkapital zum
31.12.2010T€
|
Ergebnis 2010T€
|
|
|
|
|
|
About Media
Internetmarketing GmbH
|
Mödling/
Österreich
|
66,7
|
110,10
|
96,70
|
OnDate Internet Service
GmbH
|
Wien/ Österreich
|
100,0
|
192,90
|
69,60
|
UrlaubUrlaub.at
Vermarktungsgesellschaft m.b.h.
|
Wien/ Österreich
|
75,0
|
255,00
|
239,70
|
social spiel interactive
family entertainment gmbh
|
Wien/ Österreich
|
48,0
|
-150,20
|
-185,20
|
|
|
|
|
|
19. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2010 von
- Herrn Stefan Schneider, Utting am Ammersee,
Kaufmann
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
86919 Utting am Ammersee, den 10. November 2011
......................................................
Youcopy GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2011 festgestellt.
|