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I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Anhang enthält alle vom Gesetz
geforderten Pflichtangaben für kleine
Kapitalgesellschaften.
Größenabhängige Erleichterungen im
Sinne von § 288 Satz 1 HGB wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr. Die Gliederung der
Bilanz entspricht § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Absatz 2 HGB gegliedert.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite
sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur
nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge
des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
worden.
III. Angaben zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben; der in Vorjahren
gebildete Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG
wird planmäßig abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstige Wertpapiere zu den
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind
mit dem Nominalwert ausgewiesen, abzüglich
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen.
Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nominalwert
angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst
ausschließlich Ausgaben, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur Deckung der Risiken notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet. Der Gesamtbetrag
der bilanzierten Verbindlichkeiten ist weder durch
Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte
gesichert. Es handelt sich ausschließlich um
kurzfristige Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Angaben
Zu Geschäftsführern waren im
Berichtszeitraum bestellt:
Alexander Kirsch
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB.
Bochum,
30. November 2016
Die Geschäftsführung
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