Automaten-Maxx UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseSpielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Michalski seit 16.7.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TOP-Games Automaten GmbHBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGGEM. § 284 HGB 1. Anwendung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes Der Jahresabschluss der Top-Games Automaten GmbHfür das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt., sowie nach den Vorschriften von BilMoG . Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Grundsätze der Bilanzierung und der Bewertung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269-274 und 279-283 HGB) aufgestellt. Im einzelnen wurden folgende Bewertungsgrundsätze angewendet: Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden die betrieblichen Erfahrungen berücksichtigt. Es wurde teilweise die lineare und teilweise die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. 3. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein 2.) Der GmbH wurden seitens der Gesellschafterin gemäß der Bilanz 2010 folgende Darlehen gewährt:
Auf diese Darlehen wird gegen "Besserungsschein" verzichtet. Dieser Forderungsverzicht erfolgt unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Situation der GmbH. Bei künftigen Jahresüberschüssen kann die Gesellschafterin eine Befriedigung einschließlich aller inzwischen aufgelaufener Zinsen und Kosten in Höhe von 3 % des Jahresüberschusses verlangen. Falls das künftige Aktivvermögen die Verbindlichkeiten übersteigt, kann ebenfalls Zahlung verlangt werden, wenn die Forderungen der übrigen Gläubiger nicht gefährdet werden. Im Falle einer Liquidation der Gesellschaft kann nach Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger Zahlung verlangt werden. 4. Geschäftsführung Birgit Möller, Anschrift wie Gesellschaft
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.03.2013 |
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