wesernetz Bremerhaven GmbH
Hannastraße 17, 27568 Bremerhaven, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans- Ulrich Salmen seit 15.10.2024 | Geschäftsführer |
Eddy Eicken seit 9.2.2024 | Prokura |
Sören Sturm seit 24.3.2023 | Prokura |
David Joachim Dr. Eisenberg seit 14.3.2022 | Prokura |
Thomas, geb. Plückhahn Dr. Wernicke seit 27.5.2021 | Geschäftsführer |
Malte Link seit 18.4.2018 | Prokura |
Jürgen Dr. Stelling seit 30.12.2016 | Prokura |
Ralf Klein seit 16.5.2014 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.00% | |
Bremer Verkehrs- und Beteiligungs-gesellschaft mbH | 0.75% |
Stadt Bremerhaven | 0.25% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
wesernetz Bremerhaven GmbHBremerhavenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Entwicklung des Anlagevermögens 2023 Tätigkeitsabschlüsse i. S. d. § 6b Abs. 3 EnWG und § Abs. 4 Satz 2 MsbG BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht der wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven für das Geschäftsjahr 2023 Konzernstruktur Konzernstrategie Unternehmenssteuerung Internes Steuerungssystem Wertorientierte Steuerung Finanzierungsstrategie Mitarbeiter Umwelt Wirtschaftsbericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Wettbewerbs- und Marktsituation Geschäftsentwicklung Ertragslage Aussage im Hinblick auf die operative Planung 2023 Finanzlage Vermögenslage Investitionen Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Wesentliche Risiken Wesentliche Chancen Aussage zur Gesamtrisiko- und -chancensituation Prognosebericht Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Erwartete Geschäftsentwicklung Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023KONZERNSTRUKTUR Die wesernetz Bremerhaven GmbH (im Folgenden auch wesernetz) - eine 99-prozentige Tochter der swb Bremerhaven GmbH, die wiederum eine 100-prozentige Tochter der swb AG - ist der örtliche Netzbetreiber in Bremerhaven. Das Unternehmen ist hier verantwortlich für die Versorgungsnetze Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme sowie für das Wassernetz in Langen. Zu den Kernaufgaben gehören der Transport, die Speicherung und die Messung von Energie und Trinkwasser. Für Bremerhaven betreibt das Unternehmen drei eigene Wasserwerke, in denen Grundwasser zu Trinkwasser aufbereitet wird. Die zentrale Steuerung des Wärmegeschäfts sowie die Ergebnisverantwortung für das Geschäftsfeld wurden ab 2017 konzernübergreifend von den wesernetz-Gesellschaften übernommen. Die swb AG ist die Managementholding des swb-Konzerns und nimmt die zentralen Steuerungs- und Dienstleistungsfunktionen innerhalb des Konzerns wahr. Weitere Informationen zur rechtlichen Struktur des swb-Konzerns sind im Konzernanhang unter „1 INFORMATIONEN ZUM KON- ZERN" sowie unter „37 ANTEILSBESITZLISTE“ angegeben. Der Sitz aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Anteilsbesitzliste im Konzernanhang zu entnehmen. KONZERNSTRATEGIE Nachhaltigkeit3 - mit drei Dimensionen in die Zukunft swb ist seit 1854 Bestandteil des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens in Bremen, Bremerhaven und der Umgebung. Mit der Region und den dort lebenden Menschen besteht seit jeher eine enge Bindung. Um auch zukünftig die marktseitigen Anforderungen zu erfüllen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, eine hinreichende Profitabilität zu sichern und zugleich den gesellschaftlichen Entwicklungen und dabei insbesondere dem Klimaschutz gerecht zu werden, richtet wesernetz und der gesamte swb-Konzern mit der Strategie „Nachhaltigkeit3 “ die strategische Ausrichtung auf die drei wesentlichen Handlungsfelder: Nachhaltig handeln: Als Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung ist es unsere gesellschaftliche Verantwortung, zu einer lebenswerten Zukunft für die Menschen und der Region beizutragen. Die Bedürfnisse unserer Kunden stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Besondere Bedeutung im Rahmen der Konzernstrategie kommt dem Strategiefeld Klimaschutz zu, da wir als swb bis 2035 klimaneutral werden wollen. Für eine klimafreundliche Wärmeversorgung im Land Bremen planen wir in Bremen neue Technologien, wie z.B. Klärschlammverbrennung und Großwärmepumpen, einzusetzen. Für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung suchen wir nachhaltige Lösungen in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Region. Wir bleiben die erste Anlaufstelle, wenn es um nachhaltige Strom-, Gas-, Wasser- oder Wärmeversorgung in Bremen und Bremerhaven geht. Nicht zuletzt runden wir mit unseren thermischen Abfallverwertungsanlagen die Daseinsvorsorge für ein modernes und nachhaltiges Leben in unserer Region ab. Nachhaltig wachsen: Wir wollen neue Geschäfte erschließen, nah am Kerngeschäft und dort, wo wir unsere Kernkompetenzen sinnvoll einsetzen und ergänzen können. Wir schaffen den Raum für Neues und fördern aktiv Innovationen. Die fortschreitende Digitalisierung der Energiewirtschaft bietet uns dabei zahlreiche Möglichkeiten, einen größeren Nutzen für unsere Kunden zu stiften und neue Dienstleistungen anzubieten. Wir arbeiten intensiv an neuen Kommunikationswegen und Angeboten. Neben einem internen Ideenmanagementprozess nutzen wir unseren Innovationsbereich „swb Startup Förderung“ Startup Förderung - Raum für Innovation (swb.de) als Entwicklungsplattform für neue Geschäftsideen und Gelegenheiten für weiteres wirtschaftliches Wachstum. Mit einer Bündelung unserer Angebote für Quartierslösungen bieten wir Projektplanern und Stadtentwicklern in Bremen und Bremerhaven ein umfassendes Angebot bei der Entwicklung von Bauvorhaben, insbesondere für eine nachhaltige Wärmeversorgung. Ein wichtiger Schwerpunkt des nachhaltigen Wachstums ist dabei für uns der Ausbau des Wärmenetzes in Bremen und Bremerhaven. Mit dem Ausbau leisten wir einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Bremer Klimaschutzstrategie und einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Nachhaltig wirtschaften: Zum Erhalt unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit tragen wir unter anderem durch das Programm Ambition bei. Wesentliches Ziel des Programms Ambition ist die Steigerung der Effizienz von swb, um den zukünftigen Herausforderungen der Energiewende gerecht werden zu können. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Stärkung der Finanzkraft des Unternehmens, um dadurch die notwendigen Investitionen in Energie- und Versorgungsnetze sowie in die nachhaltige Wärmeerzeugung langfristig finanzieren zu können. Um auch den aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten sowie im gesellschaftlichen und politischen Umfeld gerecht zu werden, beauftragte der swb Vorstand im Laufe des Jahres 2023 eine Aktualisierung bzw. eine weitere Konkretisierung der swb Strategie, so dass eine Neufassung im Frühjahr 2024 zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen wird. Entsprechende Vorarbeiten zur Erreichung dieses Ziels wurden bereits aufgenommen. UNTERNEHMENSSTEUERUNG Im Mittelpunkt der operativen und finanziellen Ziele von swb steht die Steigerung des Unternehmenswerts INTERNES STEUERUNGSSYSTEM Der swb-Konzern nutzt ein mehrstufiges Steuerungssystem, das die Dezentralisierung unternehmerischer Verantwortung ermöglicht. Die interne und externe Berichterstattung basiert auf einem Managementinformationssystem, das für unterschiedliche Berichtsanlässe auf einer einheitlichen Datenbasis beruht. WERTORIENTIERTE STEUERUNG Zur Steuerung des swb-Konzerns werden unterschiedliche Perspektiven betrachtet. Zu diesen Perspektiven gehören die Finanzen, der Endkundenmarkt sowie die Mitarbeiter und die Prozesse. Jede Perspektive ist mit klaren Zielen hinterlegt, die in der Konzernzielkarte benannt und mit Messgrößen, Zielwerten und Gewichtungen beschrieben sind. Mit Ausnahme der wesernetz-Gesellschaften gilt die Konzernzielkarte für alle Mitarbeitenden des swb-Konzerns. Für die wesernetz-Gesellschaften gilt aus regulatorischen Gründen eine auf ihre Bedürfnisse angepasste Zielkarte. Die finanziellen Leistungsindikatoren für wesernetz mit einer Gewichtung von insgesamt 50 Prozent sind: die Entwicklung des operativen EBIT (Earnings Before Interest and Taxes - Ergebnis vor Zinsen und Steuern), der ROCE (Return on Capital Employed - Ergebnis auf das eingesetzte Kapital) und der Jahresüberschuss nach HGB. Die finanziellen Leistungsindikatoren dienen zur Messung und Steuerung der Unternehmensleistung. FINANZIERUNGSSTRATEGIE Im Rahmen seiner langfristigen strategischen Ausrichtung verfolgt der swb-Konzern die Aufrechterhaltung einer soliden Bonität. Durch eine kurz-, mittel- und langfristige Liquiditäts- und Finanzplanung soll gewährleistet werden, dass dem Konzern jederzeit ausreichend liquide Finanzmittel zur Verfügung stehen. Das Finanzmanagement im swb-Konzern ist Aufgabe der swb AG. Sie steuert die optimale Verwendung der finanziellen Ressourcen unter Berücksichtigung der allgemeinen Unternehmensziele und -strategie. Sie stellt das finanzwirtschaftliche Gleichgewicht sowie die Zahlungsfähigkeit sicher und sorgt dafür, dass die Verbindlichkeiten fristgerecht beglichen werden. Darüber hinaus trägt sie Sorge für die Optimierung der finanzwirtschaftlichen Prozesse. Im Rahmen der indirekten Beteiligung der Städte Bremen und Bremerhaven am Stammkapital der wesernetz Bremen GmbH, Bremen, und der wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, haben diese in ihrer Rolle als stille Gesellschafter im Geschäftsjahr 2014 Einlagen in Höhe von insgesamt 225.000 TEUR geleistet. Die festverzinslichen Einlagen sind erstmals zum 31. Dezember 2033 kündbar. Die Investitionsquote bei der wesernetz Bremerhaven im Bereich des Sachanlagevermögens (Zugänge im Verhältnis zum Bestand des Sachanlagevermögens) liegt bei 14,4 Prozent (Vorjahr 15,2 Prozent). Im Jahr 2024 wird die Investitionsquote bei etwa 16,1 Prozent liegen. MITARBEITER Personalbestand Im Jahr 2023 beträgt die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (ohne Geschäftsführer, Auszubildende, Praktikanten und ruhende Arbeitsverhältnisse) 99 Personen (Vorjahr: 109). Dies entspricht der Kennzahl Personenjahre (PJ) im Durchschnitt in Höhe von 96 (Vorjahr: 107). Der Personalrückgang ist im Wesentlichen begründet durch Rentenabgänge. Vergütung Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Vergütungsrunde 2022/2023 (Gesamtzeitraum 1. Januar 2023 bis 30. September 2024) auf eine ab dem 1. Januar 2023 wirksame Erhöhung der monatlichen Tabellenvergütung um 6 Prozent und eine weitere Erhöhung der monatlichen Tabellenvergütung ab 01. Mai 2024 um 2,4 Prozent geeinigt. Für das Jahr 2023 wurde die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 EUR mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juni 2023 vereinbart. Für das Jahr 2024 erfolgt eine weitere Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 EUR mit der Abrechnung für den Monat Mai 2024. Die Ausbildungsvergütung wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 um 200 EUR sowie ab 01. Mai 2024 um 2,4 Prozent erhöht. Für das Jahr 2023 wurde für die Auszubildenden die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 400 EUR mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juni 2023 vereinbart. Für das Jahr 2024 erfolgt eine weitere Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für die Auszubildenden in Höhe von 200 EUR mit der Abrechnung für den Monat Mai 2024. Erklärung zur Unternehmensführung/Frauen in Führung* Die wesernetz Gesellschaften haben aufgrund laufender Geschäftsführerverträge keine Zielquote für die Geschäftsführungsebene festgelegt. Für die Ebene der Bereichsleiter wurde ein Zielwert von 20 Prozent und für die Ebene der Teamleiter ein Zielwert von 10 Prozent festgelegt. Die wesernetz-Gesellschaften setzen verschiedene Maßnahmen zur gezielten Förderung von Frauen ein. Bedingt durch die sehr geringe Anzahl von Frauen im technischen Umfeld, der allgemein geringen Fluktuation sowie den bestehenden Arbeitsverträgen auf den Führungsebenen ist eine Erhöhung der Frauenquote anspruchsvoll. Trotz intensiver Bestrebungen war bisher keine Rekrutierung bzw. Aufbau von weiblichen (Nachwuchs-)Führungskräften möglich. Sämtliche Zielquoten wurden bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. UMWELT Nachhaltigkeitsstrategie In Weiterführung der bereits vor einigen Jahren beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie 20-20-20 sieht sich wesernetz und der gesamte swb-Konzern in der Verantwortung, weitere deutliche Anstrengungen zum Klimaschutz zu unternehmen. Auf der Basis des von EWE im Jahr 2020 eingeführten Treibhausgas-Bilanzierungsmodells wurde eine neue Klimaschutzstrategie mit konkreten CO2 -Einsparzielen erstellt, mit der swb bis 2035 klimaneutral werden will. Auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich swb kurzfristige und erreichbare Zwischenziele gesetzt, die je nach Entwicklung von Maßnahmen zur Zielerreichung regelmäßig überprüft werden. Basisjahr für die Betrachtung ist 2018. Eine Maßnahme ist dabei die Optimierung der leitungsgebundenen Wärme, z.B. durch die Fernwärmeleitung zur Verbindung der Fernwärmenetze „Ost“ und „Universität“. Um Klimaneutralität auch bei den eigenen Energieverbräuchen zu erreichen, soll unter anderem der Strombezug von wesernetz für Verwaltungsgebäude und technische Gebäude von Grau- auf Grünstrom umgestellt werden.
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Angabe, die nicht durch den Wirtschaftsprüfer geprüft worden ist. WIRTSCHAFTSBERICHT WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Geschäftsentwicklung von wesernetz ist auch von energiewirtschaftlichen und von allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklungen geprägt, weshalb der Fokus im Folgenden auf die politischen Rahmenbedingungen und die Energiemarktentwicklung gerichtet wird. Politische und regulatorische Rahmenbedingungen Europäische Ebene Europäischer Green Deal Zu Beginn der Legislaturperiode (2019-2024) hat die Europäische Kommission den europäischen Green Deal" als eine Top-Priorität vorgestellt. Dieser beinhaltet einen Fahrplan für die wichtigsten Strategien und Maßnahmen, um den Kontinent bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Dieses Ziel der Klimaneutralität findet sich in allen künftigen Gesetzesvorschlägen wieder, so auch in dem im zweiten Halbjahr 2021 vorgelegten „Fit für 55"-Paket für die Energiewirtschaft sowie mit dem „REPowerEU“-Plan vom Mai 2022. Das Paket sieht eine Trias von verschärften Klimazielen, marktorientierten Maßnahmen und ordnungsrechtlichen Vorschriften vor. Die hiermit verbundenen Einzelmaßnahmen haben Auswirkung auf nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des swb-Konzerns. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich Anfang 2024 ihre Klimaziele bis zum Jahr 2040 vorlegen. Da bereits im Juni 2024 EU-Wahlen abgehalten werden, wird die Zielsetzung auch als Richtwert für die zukünftige Kommission gelten. Energieeffizienzrichtlinie: Die Energieeffizienzrichtlinie ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Sie umfasst unter anderem die EU-weit verbindliche Verringerung des Energieverbrauchs bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zum Referenzszenario 2020, eine Anhebung der jährlichen nationalen Einsparverpflichtung auf 1,9 Prozent bis zum Jahr 2030, die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung für Kommunen ab einer bestimmten Einwohnerzahl sowie die Verschärfung der Definition für effiziente Fernwärmesysteme ab 2028, um bis zum Jahr 2050 schrittweise vollständig klimaneutrale Fernwärme zu erreichen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zahlreiche Vorgaben, z.B. zur Wärmeplanung- und -versorgung, zu Energieaudits und -management in Unternehmen, zu Rechenzentren oder zur Verbrauchsdatenerfassung umzusetzen. Bundesebene Gesetze für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet den Bund und die Länder, eine unverbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Ziel ist eine bessere Planungssicherheit für Hauseigentümer sowie beteiligte Kommunen und Unternehmen. Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung orientiert sich an der Größe der Kommunen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens 30. Juni 2026, Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern sollen bis spätestens 30. Juni 2028 eine abgeschlossene Wärmeplanung vorlegen. Im Zusammenspiel mit dem GEG soll mit dem Wärmeplanungsgesetz ein zielorientierter Übergang hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung realisiert werden. Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) Am 27. Mai 2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) in Kraft getreten. Hierin wird ein gesetzlicher Fahrplan für den Rollout und die Nutzung intelligenter Messsysteme mit verbindlichen Zielen und Zeitrahmen festgeschrieben. Die Rolloutfristen orientieren sich dabei vorrangig am Zieljahr 2030, um bis dahin die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitzustellen. Im Rahmen des „agilen Rollouts“ entfällt das Erfordernis der Marktanalyse und Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - es kann sofort mit zertifizierten Geräten gestartet werden. Die Messentgelte für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber werden für ein intelligentes Messsystem auf 20 Euro/Jahr gedeckelt. Als Ausgleich werden die Netzbetreiber stärker an der Kostentragung beteiligt. Zudem wird auch die Einführung dynamischer Stromtarife beschleunigt: Alle Stromversorger müssen diese ab 2025 verpflichtend anbieten. Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) Die Rolle des grundzuständigen Messstellebetreibers (gMSB) ist bei wesernetz bereits seit der Erstveröffentlichung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im September 2016 ein gewichtiges Thema. In verschiedenen Kooperationsprojekten wurden verschiedene IT-Lösungen für den Rollout moderner Messeinrichtungen (mMe) und intelligenter Messsysteme (iMS) ausprobiert; schlussendlich wurde im April 2022 eine Software-as-a-Service-Lösung der BTC AG eingeführt und seither produktiv genutzt. Im Rahmen des GNDEW wurden verbindliche Rollout-Quoten und Einbaufälle von iMS eingeführt, die zu einer (fast) vollständigen Digitalisierung des Niederspannungsnetzes auf der Verbraucherseite führen sollen. Bis 2032 sind 95 Prozent der im MsbG 2023 aufgeführten Pflichteinbaufälle mit iMS auszustatten. Weitere Einbaufälle (z. B. Einbau auf Wunsch oder Einbaufälle, die durch angrenzende Gesetze und Pflichten (z. B. Solarpflicht, Heizkostenverordnung, §14a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) zur Steuerung von Verbrauchseinrichtung in der Niederspannungsebene) werden die Einbauzahlen von iMS im Netzgebiet der wesernetz zusätzlich deutlich erhöhen. Mit aktuell ca. 27.000 mMe und ca. 150 iMS hat wesernetz bereits einen Anteil an konventionellen Messeinrichtungen (z. B. Drehscheiben- oder Ferrariszähler) gegen die modernen und intelligenten Pendants getauscht. Mit dem MsbG und der weiter aufnehmenden Fahrt der Energiewende wird vor allem Augenmerk auf den Einbau von iMS gelegt. Daher hat wesernetz u. a. das Projekt gMSB2.0 ins Leben gerufen, das im Verlauf der Jahre 2023/24 für robuste und massentaugliche/hoch-automatisierte IT-Prozesse zur Bewältigung des mit dem PV-Boom einhergehenden hohen Bedarfs an 1.000en iMS pro Jahr sorgen wird. Die Marktdurchdringung mit iMS stellt einen Eckpfeiler für ein digitales Niederspannungsnetz und die Energiewende dar. Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden Die in Deutschland durch den Gesetz- und Verordnungsgeber umfangreich vorstrukturierte Regulierung verstößt gegen europäisches Recht. Die nationale Regulierungsbehörde muss unabhängig vom Gesetzgeber sein. Daraus folgt, dass die nötigen Rechte durch den Gesetzgeber an die BNetzA übertragen werden und das EnWG in Teilen anzupassen ist. Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum Netzzugang (GasNZV/ StromNZV) und der Bestimmung von Netzentgelten (GasNEV/ StromNEV) werden ebenso wie die Anreizregulierungs-verordnung (ARegV) schrittweise aufgehoben. Die bisherigen Verordnungsermächtigungen werden durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt. Aktuell wird konsultiert, wie die Regulierungssystematik unter Führung der Bundesnetzagentur konkret ausgestaltet wird. Kostenprüfung Strom zur 4. Regulierungsperiode Im Jahr 2023 teilte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Kostenprüfung Strom zur 4. Regulierungsperiode mit. wesernetz konnte hierbei Ergebnisse erzielen, die für die Dauer der Regulierungsperiode positive Effekte für das Unternehmen bedeuten. Das Basisjahr für die 5. Regulierungsperiode ist das Jahr 2026. Klageverfahren gegen den Effizienzvergleich Gas der 3. Regulierungsperiode Im Klageverfahren gegen den Effizienzvergleich der 3. Regulierungsperiode zwischen wesernetz und der Bundesnetzagentur hat wesernetz vor dem BGH mit einer Rechtsbeschwerde Erfolg gehabt. Aus Sicht von wesernetz erfolgte durch den Vergleich von Verteilnetzbetreibern mit operativen Ferngasnetzbetreibern eine systematische Benachteiligung insbesondere der großstädtischen Verteilnetzbetreiber. Aktueller Stand zur Eigenkapitalverzinsung durch BNetzA ab 4. Regulierungsperiode Die BNetzA hat eine Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung festgelegt, die für die Gas- und Stromsparte ab 2024 ausschließlich für Neuinvestitionen angewendet wird. Beschlossen wurde die Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag. Dies bedeutet höhere Zinssätze: kalkulatorischer Eigenkapitalzinssatz 7,09 Prozent (statt 5,07 Prozent) und kalkulatorischer Fremdkapitalzinssatz 4,17 Prozent (statt rund 2 Prozent). Für Bestandsanlagen will die BNetzA auf ihre EK-Zinsfestlegung zur 4. Regulierungsperiode aus Oktober 2021 trotz veränderten Zinsumfelds festhalten. wesernetz hat einen Antrag nach § 29 EnWG gestellt, den Beschluss zur EK-Zinsfestlegung aufgrund der eingetretenen Änderungen an den Kapitalmärkten zu ändern. Effizienzvergleich Gas und Effizienzvergleich Strom der 4. Regulierungsperiode Die Bundesnetzagentur teilte wesernetz eine erste Indikation der Effizienzwerte in der Sparte Gas mit. Aufgrund der unklaren Situation bzgl. des Effizienzvergleichs der 3. Regulierungsperiode in der Sparte Gas ist eine zeitnahe Festlegung unwahrscheinlich. Der Effizienzvergleich Strom der 4. Regulierungsperiode startete im Herbst 2023. Kostenprüfung zur Marktraumumstellung Die Kostenprüfung der Jahre 2020 und 2021 durch die Bundesnetzagentur dauert an. Das Volumen der Kosten zur Marktraumumstellung geht in den Folgejahren deutlich zurück, da die Umstellung von L- auf H-Gas durchgeführt wurde und die Arbeiten in Bremen und Bremerhaven überwiegend abgeschlossen sind. WETTBEWERBS- UND MARKTSITUATION In Bremerhaven wurde mit dem Ausbau der Fernwärmenetze begonnen. Durch den Ausbau wird die CO2 -Bilanz deutlich verbessert und ein erheblicher Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet. Bis 2040 werden 13 Ausbaupakete baulich umgesetzt und der Fernwärmeanteil in Bremerhaven von derzeit 15 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Dabei steht wesernetz auch im Zuge der kommunalen Wärmeplanung im Austausch mit der Stadt Bremerhaven (Umweltschutzamt). Der deutliche Anstieg der angemeldeten PV-Anlagen setzt sich fort. Die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge beträgt bis Ende Oktober bereits über 1.400 Stück im gesamten Netzgebiet der wesernetz-Gesellschaften (zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2020 gab es nur ca. 324 Anmeldungen). Die Bearbeitung der gesamten Prozesskette vom Hausanschluss über Zählersetzung bis zur Vergütung ist weiter zu automatisieren. Seit Kurzem erhöhen die ersten abgeschlossenen IT-Automatisierungsprojekte die Bearbeitungsgeschwindigkeit von Neuanmeldungen deutlich. Zudem wurde dadurch die Kundenkommunikation verbessert. Ein weiteres Automatisierungsprojekt zur Anbindung des BNetzA-Marktstammdatenregisters startete im November. GESCHÄFTSENTWICKLUNG Der Jahresabschluss der wesernetz ist nach den Regeln des deutschen Handelsrechts (HGB) unter Berücksichtigung des Aktienrechts (AktG) sowie den einschlägigen Vorschriften des EnWG aufgestellt worden. Die Entwicklung des operativen EBIT, der ROCE und der Jahresüberschuss nach HGB sind die zentralen finanziellen Leistungsindikatoren für wesernetz und dienen zur Messung und Steuerung der Unternehmensleistung. ERTRAGSLAGE scroll
Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Vorjahr um 18.428 TEUR auf 95.598 TEUR. In der Stromsparte inklusive Messdienstleistungen steigt der Umsatz um 14.193 TEUR auf 39.748 TEUR. Diese Abweichung erklärt sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der EEG-Erlöse (9.586 TEUR). Die EEG-Erlöse sind erfolgsneutral und haben ihre Gegenposition im Materialaufwand. Weitere Zuwächse werden durch höhere Erlöse aus Netzentgelten generiert (4.731 TEUR). Hier wirken sich Veränderungen aus vorgelagerten und vermiedenen Netzentgelten und Aufwand für Netzverluste aus. In der Gassparte steigen die Umsatzerlöse um 1.501 TEUR auf 19.128 TEUR. Ursächlich sind hierbei gestiegene Netzentgelte (1.960 TEUR). Ursache hierfür sind vor allem die Neufestlegung der Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode sowie höhere Abnahmemengen als angenommen. Als gegenläufiger Effekt sind im Wesentlichen preisbedingt niedrigere Umsatzerlöse aus Mehr- /Mindermengenabrechnungen zu nennen (499 TEUR). Diese Position ist erfolgsneutral und hat ihre Gegenposition entsprechend in den Aufwandspositionen. In der Wärmesparte steigen die Umsatzerlöse um 2.568 TEUR auf 18.400 TEUR, welches im Wesentlichen an der Preisentwicklung liegt (2.331 TEUR). In der Wassersparte steigen die Umsatzerlöse um 163 TEUR auf 18.162 TEUR. Die sonstigen Umsatzerlöse befindet sich mit 160 TEUR über Vorjahresniveau (2 TEUR). Die Position Bestandsveränderungen verändert sich um 2 TEUR und beträgt -1 TEUR. Die aktivierten Eigenleistungen steigen um 133 TEUR auf 1.729 TEUR, was vor allem mit erhöhten Verrechnungssätzen begründet werden kann. Der Materialaufwand steigt im Berichtszeitraum um 18.259 TEUR auf 52.275 TEUR. In der Stromsparte steigen die Aufwendungen aus erfolgsneutralen EEG-Erlösen (9.586 TEUR). Daneben steigen die Aufwendungen für Netzverluste (933 TEUR) und die Bezugskosten für Regelenergie (1.283 TEUR). Im Materialaufwand sind die vorgelagerten und vermiedenen Netzkosten der Stromsparte höher als im Vorjahr (1.396 TEUR). In der Gassparte entstehen preisbedingt höhere Aufwendungen für das vorgelagertes Netz (983 TEUR). Die Aufwendungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung in der Gassparte sinken (499 TEUR - ergebnisneutral). In der Wärmesparte bedingen Preisentwicklungen bei den Einsatzstoffen einen erhöhten Aufwand für den Wärmebezug (1.781 TEUR). Zudem sind im Wesentlichen die Fremdleistungen gestiegen (2.040 TEUR) bedingt durch verringerten Personalbestand. Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken im Vergleich zum Vorjahr um 871 TEUR auf 949 TEUR an. Höhere Erträge aus Rückstellungsauflösungen (95 TEUR) stehen insbesondere geringeren Erträgen aus Anlagenabgängen (1.022 TEUR) gegenüber. Die Personalaufwendungen sinken um 2.599 TEUR auf 10.475 TEUR, was im Wesentlichen auf geringeren Rückstellungszuführungen beruht. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (ohne Geschäftsführer, Auszubildende, Praktikanten und ruhende Arbeitsverhältnisse) verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 10 Mitarbeiter/innen. Die Abschreibungen und Wertminderungen erhöhen sich um 344 TEUR auf 8.567 TEUR, was im Wesentlichen einer weiterhin erhöhten Investitionstätigkeit geschuldet ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich um 8.861 TEUR auf 25.145 TEUR. Begründet ist dies im Wesentlichen in der Rückstellungsbildung für die Risiken aus einer drohenden Bußgeldfestlegung im Rahmen einer Datenschutzverletzung und Schadensersatzansprüchen der Netzkunden aus dem Anschluss von EEG-Einspeiseanlagen sowie im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren zum Anlagenübergang der Beleuchtung Bremerhaven (8.363 TEUR). Der saldierte Aufwand aus dem Finanzergebnis in Höhe von 3.056 TEUR ergibt sich im Wesentlichen aus der Verzinsung der stillen Einlage der kommunalen Gesellschafter. Der Anstieg um 1.332 TEUR im Vergleich zum Vorjahr begründet sich vor allem in höheren Zinsaufwendungen im Rahmen der Rückstellungsbildung für das Schiedsverfahren (1.204 TEUR). Es ist ein Steueraufwand in Höhe von 35 TEUR zu verzeichnen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem negativen Jahresüberschuss vor Ergebnisverwendung in Höhe von 1.279 TEUR ab. AUSSAGE IM HINBLICK AUF DIE OPERATIVE PLANUNG 2023 wesernetz Bremerhaven erzielt im Berichtsjahr ein EBIT von 1.813 TEUR, das um 5.669 TEUR unter dem EBIT der operativen Planung 2023 (75,8 Prozent) liegt. Die im Geschäftsjahr ansonsten positiv verlaufende Entwicklung wird durch Rückstellungen für bestehende Risiken im Zusammenhang mit der DSGVO und dem Schiedsverfahren negativ beeinflusst. FINANZLAGE Der Finanzmittelfonds besteht aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 168 TEUR). Die wesernetz wird über die swb Bremerhaven GmbH in den zentralen Cash-Pool der swb AG einbezogen. Die swb AG wird wiederum in den Cash-Pool der EWE AG, Oldenburg, einbezogen. Aufgrund der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse der Obergesellschaften werden derzeit keine Liquiditätsrisiken gesehen. Die Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Es bestanden zu keinem Zeitpunkt Liquiditätsengpässe. Die Kapitalstruktur der Gesellschaft kann dem Abschnitt Vermögenslage entnommen werden. Zur Finanzierung werden keine Fremdwährungen eingesetzt. VERMÖGENSLAGE Das Gesamtvermögen ist mit 188.728 TEUR gegenüber dem Vorjahr um etwa 13,4 Prozent gestiegen. Vom Gesamtvermögen entfallen 154.938 TEUR auf das Anlagevermögen, was einer Anlagenintensität von 82 Prozent entspricht. Innerhalb des Anlagevermögens beträgt der Anteil der Sachanlagen 154.077 TEUR. Beim Umlaufvermögen von 33.763 TEUR stehen die Forderungen im Vordergrund. Bilanzscroll
Dem Anlagevermögen stehen das Eigenkapital in Höhe von 56.469 TEUR sowie weitere langfristig verfügbare Mittel in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (13.956 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber den stillen Gesellschaftern (35.900 TEUR) und ein Gesellschafterdarlehen der swb AG (20.000 TEUR) gegenüber, was einem Anlagendeckungsgrad von 81,5 Prozent entspricht. Die Cash-Pool Verbindlichkeiten von 19.427 TEUR haben sich aufgrund des Mittelabflusses für Investitionen weiter erhöht (Vorjahr 13.210 TEUR). Die Rückstellungen betragen insgesamt 29.833 TEUR. Davon entfallen Rückstellungen in Höhe von 4.575 TEUR auf Altersversorgung und ähnliche Verpflichtungen und 24.879 TEUR auf sonstige Rückstellungen insbesondere für Risiken im Zusammenhang mit der DSGVO und dem Schiedsverfahren. INVESTITIONEN Die wesernetz Bremerhaven GmbH investiert im Jahr 2023 insgesamt 20.476 TEUR in Sachanlagen und immaterielle Vermögensstände. Die im gleichen Zeitraum empfangenen Baukostenzuschüsse und Fördergelder werden passiviert (1.196 TEUR). Im Jahr 2023 wurde die Umsetzung des Fernwirkkonzepts in Bremerhaven, die im Jahr 2017 begonnen wurde, nahezu abgeschlossen. Im Rahmen des Projekts wird ein Telekommunikationsnetzwerk übernommen und ausgebaut, um die Voraussetzungen für die flächendeckende Fernwirktechnik in der Stadt zu schaffen. Deren Einsatz wird es mittelfristig erlauben, das Netz aus der Ferne zu steuern, sodass die Außeneinsätze der Mitarbeiter reduziert werden könnten. Das geplante Volumen beträgt insgesamt 4.374 TEUR. Im Geschäftsjahr werden 85 TEUR investiert, in Summe 3.747 TEUR. Fortgesetzt wurde die Konzepterstellung zur Erneuerung des Wasserwerks Leherheide. Die favorisierte Variante sieht eine stufenweise Erneuerung bis 2032 vor, mit der im Jahr 2020 begonnen wurde. Bereits im Jahr 2019 wurde mit der Erneuerung der Reinwasserpumpen des Wasserwerks begonnen. Im Jahr 2023 wurde der Bau der Versuchsfilteranlage fortgesetzt, die Errichtung eines neuen Absetzteiches wurde aufgrund von Mehrkosten bei der Versuchsfilteranlage zunächst pausiert und wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 werden in das Gesamtprojekt Wasserwerk Leherheide 717 TEUR investiert, insgesamt bisher 2.275 TEUR. In die regelmäßige Erneuerung und Erweiterung der Netze werden 19.116 TEUR investiert. Davon entfallen auf das Stromnetz 5.328 TEUR, auf das Gasnetz 5.744 TEUR, auf das Wassernetz 3.346 TEUR und auf das Wärmenetz 4.698 TEUR. Zudem werden 250 TEUR in Sekundärtechnik, Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Umbau der eigenen Betriebsstätten investiert. RISIKO- UND CHANCENBERICHT Im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagements wird die Gesamtrisiko-situation des swb-Konzerns analysiert und gesteuert Der Erfolg unternehmerischer Entscheidungen bei wesernetz und im gesamten swb-Konzern hängt wesentlich von einer zuverlässigen Beurteilung strategischer, marktbedingter und regulatorischer Risiken ab. Risiken sind als die Möglichkeit des Eintretens interner oder externer Ereignisse zu verstehen, die das Erreichen der strategischen oder operativen Ziele negativ beeinflussen können. Der swb-Konzern ist vielfältigen Risiken ausgesetzt, die das Geschäft beeinträchtigen und im Extremfall den Bestand des Unternehmens gefährden können. Aus diesem Grund ist im swb-Konzern ein Risikomanagementsystem implementiert worden. Risiken, die sich überschauen und handhaben lassen, werden akzeptiert, wenn die ihnen gegenüberstehenden Chancen eine nachhaltige Wertsteigerung erwarten lassen. Chancen sind oftmals die Gegenposition zu den entsprechenden Risiken. Chancen sind durch Sachverhalte gekennzeichnet, die eine signifikant positive Auswirkung auf das Erreichen der strategischen und operativen Ziele haben. Ziel ist es, Chancen so zu nutzen, dass sie möglichst zu einer überplanmäßigen Ergebnisentwicklung beitragen. Chancen ergeben sich aus der Geschäftstätigkeit und der Entwicklung des Umfelds. Neue Potenziale können sich beispielsweise aufgrund energiepolitischer Entscheidungen auf nationaler und internationaler Ebene und/oder des Erschließens neuer Märkte ergeben. Der swb-Vorstand erörtert regelmäßig strategische Chancen und beschließt Maßnahmen, um diese zu realisieren. RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 2 HGB müssen die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beschrieben werden. In die Berichterstattung sind alle Teile des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems einzubeziehen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahres- und Konzernabschluss haben können. Um Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre Ursache zu analysieren, sie zu beurteilen und zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, existiert ein konzernweites, einheitliches Risikomanagementsystem, das auch das System zur Früherkennung bestandsgefährdender Risiken nach § 91 Absatz 2 AktG umfasst. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken und ist in die Strategie-, Planungs- und Budgetierungsprozesse des Unternehmens integriert. Die Verantwortung zur Erkennung und Einschätzung wesentlicher Risiken ist innerhalb des swb-Konzerns auf verschiedene Ebenen und Organisationseinheiten verteilt. Risiken sind zukünftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für den swb-Konzern positiven (Chance) oder negativen (Risiko) Zielabweichung in Bezug auf quantitative (EBIT) Ziele führen können. Die Zielabweichung wird gemessen an der letzten vom Aufsichtsrat genehmigten Planung. Chancen werden im Wesentlichen nicht quantifiziert, da sie reine Marktchancen darstellen und von vielen Variablen abhängig sind. Die erkannten Risiken werden nach vorgegebenen Kriterien geordnet und beurteilt. Die Risikobewertung für das Jahr 2024 erfolgt auf Basis des realen Netto- Schadenswerts. Dieser Wert wird entsprechend seiner Eintrittswahrscheinlichkeit in der - unten dargestellten - Schadensmatrix abgetragen. Durch Multiplikation des Netto-Schadenswerts mit seiner Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich der Schadenserwartungswert. ![]() WESENTLICHE RISIKEN Marktrisiken wesernetz ist nach ISO27001 Informationssicherheitsmanagementsystem zertifiziert und unterliegt alle drei Jahre einer Rezertifizierung. Die ISMS-Rezertifizierung der wesernetz ist letztmalig im Jahr 2023 bestätigt worden. Des Weiteren fordert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) seit April 2023 von allen Netzbetreibern den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung (SIEM/SOC) nach §8a Absatz 1a BSIG (IT-Sicherheitsgesetz 2.0). wesernetz wurde am 30. März 2023 erfolgreich auditiert. Darüber hinaus werden kontinuierlich Awareness- Maßnahmen/-Schulungen und System-Updates durchgeführt. Es besteht trotz dieser Schutzmaßnahmen das potenzielle Risiko eines Angriffs, bei dem die Daten oder die IT-Systeme der wesernetz einer Gefahr ausgesetzt sind. Solch ein Risiko besteht in der Möglichkeit von Datenverlust oder Schäden an den Informationen. Das Risikoausmaß ist nicht quantifizierbar, da die Höhe von vielen Faktoren abhängig ist. Aufgrund des Arbeitskräftemangels bei Dienstleistern und Lieferanten sowie der erhöhten Inflation ist es zu einem starken Anstieg von Beschaffungspreisen und Lieferverzögerungen gekommen. Für das Jahr 2024 wird diesbezüglich ein geringes Risiko gesehen. Operative Risiken Durch den Einsatz technologisch komplexer Anlagen und Versorgungsnetze ist wesernetz und der gesamte swb-Konzern Risiken wie Betriebsstörungen und Anlagenausfällen ausgesetzt. Dagegen sichert sich das jeweilige Konzernunternehmen mit langjährig erfahrenen und hoch qualifizierten Mitarbeitern im Anlagenbetrieb ab. Durch eine kontinuierliche Weiterbildung, insbesondere im Hinblick auf sicherheitsrelevante Maßnahmen und gesetzliche Anforderungen, soll das hohe Qualifizierungsniveau in Bezug auf aktuelle und in die Zukunft gerichtete Anforderungen beibehalten und gegebenenfalls weiter ausgebaut werden. Des Weiteren erfolgen eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller Anlagen und Versorgungsnetze. Der swb-Konzern begrenzt die Auswirkungen potenzieller Schadenseintritte im Wesentlichen durch entsprechende Versicherungen. Darüber hinaus ist bereits in den Vorjahren durch die zweite Verbundeinspeisung in Bremen die Möglichkeit geschaffen worden, zusätzlich benötigte Strommengen von anderen Energieversorgungsunternehmen zu erwerben. Damit hat wesernetz die Versorgungssicherheit weiter verbessert. Ein geringes Restrisiko ist allerdings nicht auszuschließen. Umfeldrisiken Veränderungen des rechtlich-politischen Umfelds in Deutschland und in Europa werden die Energiewirtschaft und damit auch die Ergebnisentwicklung der wesernetz und des gesamten swb-Konzerns maßgeblich beeinflussen. Insbesondere die Entscheidungen auf europäischer Ebene zur Umsetzung des Green Deal werden die Energiewirtschaft maßgeblich verändern. Darüber hinaus wirkt sich die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland auf die Geschäftsentwicklung aus. Aus diesem Grund ist es wichtig, das politische Umfeld und die rechtliche Entwicklung im Blick zu behalten. Die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit durch den Lieferstopp von Energieträgern aus Russland steht für wesernetz in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, die wesernetz in Bremen, Bremerhaven und umzubetreibt, sind derzeit in einem soliden Zustand. Geringe Risiken durch den Betrieb dieser Anlagen sind nicht vollständig auszuschließen. Eine Quantifizierung eines potenziellen Risikos ist jedoch nicht möglich. Durch die anhaltende Diskussion um Rekommunalisierungen besteht das Risiko, dass bei Auslaufen von Konzessions-, Betriebsführungs- bzw. Dienstleistungsverträgen Ausschreibungen erschwert werden und eine Neuvergabe nicht an wesernetz erfolgen könnte. WESENTLICHE CHANCEN Veränderung der volkswirtschaftlichen Entwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 war geprägt von den Folgen des anhaltenden Kriegs in der Ukraine sowie weiteren Krisen, insbesondere im Nahen Osten. Das preisbereinigte BIP in Deutschland verzeichnete einen leichten Rückgang im Vorjahresvergleich; für das Jahr 2024 gehen führende Wirtschaftsforschungsinstitute weiterhin von einem leicht negativen BIP aus. Für das Gesamtjahr 2023 betrug die Inflationsrate 5,9 Prozent und damit zwei Prozentpunkte weniger als 2022. Für die kommenden Jahre wird von einem weiter sinkenden Niveau ausgegangen. In Kombination mit steigenden Löhnen könnte dies zu einer Erholung der privaten Konsumstimmung führen. Der GfK-Konsumklima-Index lag im Dezember bei -27,6. Inwiefern und wie schnell eine wirtschaftliche Erholung eintritt, ist von vielen Faktoren abhängig und derzeit nicht abschätzbar. Insgesamt kann festgehalten werden, dass Chancen im Vergleich zur genehmigten Mittelfristplanung der wesernetz darin bestehen, dass sich die konjunkturelle Lage verbessert. Veränderung im rechtlich-politischen Umfeld Die Rahmenbedingungen für die energiewirtschaftliche Entwicklung werden - wie in den Vorjahren - durch die bereits von früheren Bundesregierungen beschlossenen Maßnahmen zur Energiewende beeinflusst. Zusätzlich belasten der Ukraine-Krieg, die damit einhergehende Energiekrise sowie zahlreiche zum Teil in sehr kurzer Zeit ausgearbeitete gesetzliche Veränderungen zur Entlastung der Verbraucher das energiewirtschaftliche Umfeld, teilweise mit massiven Eingriffen in den freien Energiemarkt sowie in die operativen Prozesse von Energieversorgern. Die Weiterentwicklung der Anreizregulierung zugunsten eines Ausbaus hin zu intelligenten Netzen, den Smart Grids, ist absehbar, womit neue Geschäftsmodelle entstehen können und das systemische Miteinander von erneuerbaren Energien und konventionellen Kraftwerken optimiert werden könnte. Regionale Chancen An das Geschäftsfeld Wärme werden politisch hohe Anforderungen gestellt, da der Ausbau klimafreundlicher Fernwärme wesentlich zur Umsetzung der CO2 -Einsparziele im Bund und im Land Bremen beitragen soll. Dieses wird unter anderem im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) gefordert. Das Wärmegeschäft hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den swb-Konzern und dient der langfristigen Kundenbindung. Die Wirtschaftlichkeit einzelner Netzgebiete ist jedoch im starken Maße davon abhängig, dass einerseits das Versorgungsnetz durch ausreichende Kundennachfrage ausgelastet ist und andererseits die in den KWK-Anlagen als „Kuppelprodukt“ entstehende Stromproduktion kostendeckend am Markt verkauft werden kann. Der Krieg in der Ukraine und dessen Folgen wie eine drohende Gasmangellage sowie hohe und stark volatile Preise haben das Wärmegeschäft zusätzlich in den Fokus von Öffentlichkeit und der Politik gerückt und die Nachfrage nach Fernwärme verstärkt. Das swb-Quartiersmanagement bietet Projektentwicklern Konzernleistungen aus verschiedenen Gesellschaften an, von Planung, Bau sowie, wenn gewünscht, einem späteren Betrieb von Anlagen über Beratung zu Fördermöglichkeiten bis hin zum Vertrieb von Standardprodukten, Mobilitätslösungen oder Glasfaseranschlüssen. Quartiere im Land Bremen spielen aufgrund ihrer Größe eine nicht unbedeutende wirtschaftliche Rolle für den swb-Konzern, da durch das Quartiersmanagement in manchen Regionen der Grundstein für eine zukünftige gesamtheitliche Wärmeversorgung gelegt werden kann. Entwicklung der Witterung Der Trend zu durchschnittlich höheren Temperaturen hält an. Auch das Jahr 2023 war im Durchschnitt wärmer als das langjährige Mittel. Wenn die Durchschnittstemperaturen auch in den Heizperioden höher liegen, führt dies zwangsläufig zu Umsatzeinbußen für wesernetz bei Erdgas und Wärme. Dennoch sind trotz der eher ansteigenden durchschnittlichen Temperaturen nach wie vor auch kalte Wetterphasen mit sehr niedrigen Durchschnittstemperaturen zu beobachten, aus denen sich in einzelnen Jahren im Absatzbereich beider Sparten aufgrund einer höheren Nachfrage Chancen ergeben. AUSSAGE ZUR GESAMTRISIKO- UND -CHANCENSITUATION Die Risikolage der wesernetz und des gesamten swb-Konzerns war nach Einschätzung des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund zahlreicher Krisen und der sich daraus abzeichnenden konjunkturellen Entwicklung in Deutschland weiterhin angespannt. Aus diesem Grund wurden die ergriffenen Maßnahmen zur Ergebnis- und Liquiditätssicherung fortgeführt und weiterentwickelt. Für die einzelnen Risikopositionen, die mögliche und quantifizierbare Risiken beinhalten, wurde eine angemessene Risikovorsorge betrieben. Im Rahmen der Analyse der Einzelrisiken im konzernweiten Risikomanagementsystem für das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich keine Risiken gezeigt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des swb-Konzerns gefährden. Bestandsgefährdende Risiken sind auch in absehbarer Zukunft nach Einschätzung des Vorstands nicht erkennbar. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen zeigt die Gesamtrisikolage des swb-Konzerns eine angemessene Risiko- und Chancensituation, die an den strategischen Zielen entsprechend ausgerichtet ist. PROGNOSEBERICHT WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Erwartete Branchenentwicklung Der Energiesektor war im Jahr 2023 weiterhin beeinflusst von den Ereignissen seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24. Februar 2022. Seit Anfang September 2022 wurden die russischen Gasimporte nach Deutschland über Nord Stream 1 eingestellt. Über die Ukraine (Transgas-Pipeline) wird jedoch nach wie vor auf niedrigem Niveau Gas aus Russland in die EU importiert. Zusätzliche Importe aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden konnten im Verlauf des Jahres 2023 die fehlenden russischen Importe größtenteils ausgleichen. Zusätzlich wurde mit Inbetriebnahme der ersten mobilen LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Lubmin seit Beginn des Jahres 2023 zunehmend Flüssigerdgas (LNG) importiert. Weitere mobile Terminals in Brunsbüttel und Stade werden bis Januar 2024 zu einer Gesamtimportkapazität für LNG von 30 Mrd. Kubikmeter beitragen. Dies entspricht 50 Prozent der vor dem Ukrainekrieg importierten Menge aus Russland. Die zur Verfügung stehende Importkapazität wurde im Jahr 2023 allerdings nur zu einem geringen Teil genutzt. Vor diesem Hintergrund gilt aktuell weiterhin die am 23. Juni 2022 von der Bundesregierung ausgerufene Alarmstufe des Notfallplans Gas. Mit dem Ausfall der russischen Gasimporte kam es im Jahr 2022 zu erheblichen Anstiegen der Großhandelspreise im Strom- und Gassektor. Seit Oktober 2022 ist eine Beruhigung der Energiemärkte und damit verbunden sind sinkende Großhandelspreise festzustellen. Im Verlaufe des Jahres 2023 fielen die Preise im Spot- und Terminmarkt zwar unter Vorkrisenniveau (Beginn des Jahres 2022), allerdings liegen sie weiterhin deutlich über dem Niveau der Vorjahre 2018 bis 2021. Um einer Gasmangelsituation im Winter 2022 / 2023 entgegenzuwirken hat die Bundesregierung bereits im April 2022 das sogenannte Gasspeichergesetz beschlossen. Die laut Gasspeichergesetz vorgeschriebenen Mindestfüllstände wurden im Jahr 2023 vorzeitig erreicht und sogar deutlich übertroffen. Bis Anfang März 2023 wurde zwar überwiegend ausgespeichert, trotzdem betrug der Gesamtspeicherfüllstand in Deutschland Mitte Februar 2023 noch über 70 Prozent. Das gesetzliche Füllstandsziel von mindestens 40 Prozent zum 1. Februar 2023 wurde somit übererfüllt. Zum Ende des ersten Halbjahres 2023 lag der Füllstand bereits wieder bei rund 80 Prozent. Das gesetzliche Füllstandsziel zum 1. September 2023 von 75 Prozent wurde somit ebenfalls übertroffen. Die Speicherfüllstände in Deutschland betrugen am 12. Dezember 2023 noch 91,6 Prozent und lagen damit auf Vorjahresniveau. Aufgrund der milden Witterung und Speicherfüllstände ist die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangelsituation im Winter 2023 / 2024 nahezu auszuschließen. Für russische Kohle wurde von der EU ein Embargo mit Wirkung zum 11. August 2022 beschlossen. Es folgte ein Öl-Embargo am 5. Dezember 2022 mit Wirkung zum 5. Februar 2023. Hiernach werden alle Ölimporte in die EU per Schiff gestoppt. Für Importe per Pipeline sind Ausnahmen möglich. Deutschland hat bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2023 sämtliche Importe aus Russland gestoppt. Diese Maßnahmen hatten im Jahr 2023 nur moderate Auswirkungen auf die globalen Preise von Kohle und Öl. Unabhängig von den Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg sind die Ziele der Energiewende zu bewältigen. Die Gasversorgung mittels LNG kann daher nur eine Übergangslösung sein, um kurzfristig eine sichere Erdgasversorgung ohne russische Gasimporte zu ermöglichen. Erdgas ist spätestens bis 2045 durch alternative CO2 -freie Energieträger wie z.B. Biomethan oder Wasserstoff zu ersetzen. Die durch den Ukraine-Krieg bedingten Gaspreiserhöhungen und Versorgungsengpässe dürften den Druck zur Neuausrichtung der Geschäftsmodelle zusätzlich erhöhen. Im Strom- und Industriesektor bietet sich aus heutiger Sicht ein Ersatz von Erdgas durch Wasserstoff aufgrund fehlender Alternativen an. Im Gebäudesektor wird wahrscheinlich Erdgas zu einem nennenswerten Anteil durch grünen Strom als Energieträger für hocheffiziente Wärmepumpen verdrängt. Erdgasversorger wie der swb-Konzern, die ihren Gasabsatz prioritär in diesem Sektor generieren, sind somit besonders gefordert, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Energiewende Im April 2021 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Die beschlossenen Maßnahmen umfassen unter anderem eine Verordnung zur EU-Klimataxonomie, die die Investitionen in eine nachhaltige dekarbonisierte Wirtschaft fördern und so maßgeblich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beitragen sollen. Ende 2022 wurde der Beschluss gefasst, dass Investitionen in Gas- und Kernkraftwerke sowie Gasinfrastrukturen als nachhaltig gelten. Damit dürfte ein wesentliches Hemmnis für zukünftige Investitionen in diesen Bereichen beseitigt worden sein. Bei der Investition in Gasinfrastrukturen wird die zukünftige Nutzung für Wasserstoff eine entscheidende Rolle spielen. Um die Ambitionssteigerung des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 Prozent gegenüber 1990) und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Bereits im Jahr 2021 führte nicht nur die CO2 -Bepreisung gemäß BEHG zu höheren Endkundenpreisen für Gas, sondern insbesondere der stark gestiegene Großhandelspreis sowie die niedrigen Speicherfüllstände zu Beginn des Winters 2021 / 2022. In der Folge stiegen in der zweiten Jahreshälfte 2021 auch die Strompreise. Mit Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 haben sich diese noch einmal deutlich erhöht. Die zwischenzeitlich hohen Preise haben die Lenkungswirkung einer CO2 -Abgabe auf Erdgas deutlich übertroffen. Durch den seit Oktober 2022 feststellbaren Verfall des Gaspreises nimmt die Bedeutung des CO2 -Preises für den erforderlichen Energieträgerwechsel von Erdgas auf Strom oder grüne Gase allerdings wieder zu. Zwar haben sich im Jahr 2023 die Strom- und Gaspreise an den Börsen deutlich reduziert, das Preisverhältnis zwischen Strom- und Gaspreis betrug bei Endkunden über das abgelaufene Jahr etwa 3. Damit dürfte die CO2 Preisentwicklung gemäß BEHG kaum ausreichen, um einen Umstieg von Gas auf den Energieträger Strom im Gebäudebestand anzureizen. Neben diesen jüngsten Energiemarktentwicklungen in Folge des Ukraine-Kriegs werden die aktuellen richtungsweisenden politischen und rechtlichen Entscheidungen zum Klimaschutz für die Energiewirtschaft eine deutlich schnellere Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger als bisher und eine Beschleunigung der Transformation des Energiesystems hin zu erneuerbaren Energien und alternativen Energieträgern erfordern. Zudem werden zukünftig vermutlich weniger Arbeitskräfte in der konventionellen Energieerzeugung und mehr Arbeitskräfte bei Unternehmen in Bereichen der regenerativen Energien, Wasserstofftechnologien und bei gänzlich neuen Geschäftsmodellen benötigt werden. Die Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele 2030 erfordert einen hohen jährlichen Zubau erneuerbarer Energien, aber auch den Ausbau der Netze und Energiespeicher. Zudem müssen die Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie vor dem Hintergrund sektoraler Klimaschutzziele in den Transformationsprozess einbezogen werden. Diese Umgestaltung ist nur durch einen hohen Standardisierungs- und Automatisierungsgrad zu erreichen. Bedarf an Energie Als Folge der aktuellen Gaskrise und der voraussichtlich weiterhin steigenden CO2 -Preise für fossile Energieträger geraten alternative Energieträger wie Strom oder Wasserstoff in den Fokus. Mit zunehmender Elektrifizierung des Energiesystems durch mehr Elektromobilität, Wärmewende und einen politisch forcierten Ausbau der grünen Wasserstoffproduktion bedarf es zudem einer an die steigenden Strombedarfe angepassten Erhöhung der Zubauziele für die erneuerbaren Energieträger sowie einem an die steigende Nachfrage gekoppelten Ausbau der Stromnetze auf allen Spannungsebenen. Das derzeitige Ausbautempo der erneuerbaren Energien und der Netze hält mit dem wachsenden Strombedarf aber nicht Schritt. Die aktuelle politische Debatte sowie die neuen Ziele der Bundesregierung scheinen eine Trendwende einzuleiten. Diese gilt es aber noch durch geeignete Maßnahmen zu untermauern. Beispielsweise müssen die Genehmigungsverfahren beschleunigt und die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere für Wind-Onshore und Netzausbau deutlich erhöht werden, um die erforderlichen Ausbauraten zu erreichen. Darüber hinaus sind die Ausbaureserven für Wind Offshore zu nutzen und der Ausbau der Photovoltaik Dach- und Freiflächenanlagen zu erhöhen. Kritisch ist weiterhin der schleppende Übertragungsnetzausbau, der zu erheblichen Ineffizienzen im Strommarkt in den vergangenen zehn Jahren geführt hat. Dem entgegen wirkt der avisierte Ausbau von Power-to-Gas Anlagen, die im Fall von Netzengpässen oder fehlender Abnahme als zusätzliche Flexibilitätspotenziale zur Verfügung stehen könnten. Dabei kann ein wirtschaftlicher Betrieb von Power-to-Gas Anlagen nur über eine angemessene Auslastung aber nicht allein über die Überschussstrommengen im Rahmen von Netzengpässen erreicht werden. Power-to-Gas Anlagen lösen damit nicht das Problem von Netzengpässen. Eine weitere Verzögerung des Übertragungsnetzausbaus durch Power-to-Gas Anlagen gefährdet das Erreichen der Klimaschutzziele. Die volatile dezentrale Stromproduktion über Photovoltaik und Wind-Onshore, der Ausbau Wind- Offshore sowie die Sektorenkopplung bedingen darüber hinaus einen massiven Netzausbau, insbesondere auf der Verteilnetzebene, sowie technische Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität (Smart Grids). Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist der Ersatz von fossilen Energieträgern und damit auch von Erdgas zwingend notwendig. Als Ersatz für Erdgas kommen sogenannte „grüne Gase“ wie Biomethan, synthetisches Methan und Wasserstoff in Betracht. Wasserstoff und Biomethan werden zur Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung verfügbarer Mengen und bestehender sektorspezifischer Preisniveaus mittelfristig in erster Linie der Industrie als Rohstoff oder Energieträger sowie dem Verkehrssektor vorbehalten bleiben. Mittelfristig ist ein Wasserstoffeinsatz auch in der Stromerzeugung wahrscheinlich. Für einen schnellen Ersatz von Erdgas im Wärmemarkt zeichnen sich mittelfristig insbesondere im unsanierten Altbau kaum Alternativen ab. Allerdings wird die zunehmende, durch Fördermittel angereizte, energetische Sanierung von Gebäuden, der Einsatz neuer technischer Alternativen wie Hybridwärmepumpen bzw. Hochtemperaturwärmepumpen die Nachfrage nach fossilem Erdgas und klimaneutralen Gasen mittel- bis langfristig deutlich reduzieren. Damit verbunden ist die Frage nach dem zukünftigen Bedarf an Gasnetzen und deren alternativer Nutzung für den Transport von Wasserstoff für den Wärmemarkt. ERWARTETE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Die dargestellte Planung berücksichtigt keine Effekte aus der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine, da diese nicht konkret abschätzbar sind. Die Versorgungsnetze von wesernetz spielen für die Umsetzung der Energiewende in Bremen und Bremerhaven eine entscheidende Rolle. An dieser Schnittstelle muss der sichere Betrieb in einer deutlich volatileren Erzeugungs- und Abnahmestruktur - bei gleichbleibend hohem Anspruch an Effizienzkriterien - gewährleistet werden. Es ist zu erwarten, dass sich diese Herausforderung auch in den nächsten Perioden der Anreizregulierung zeigen wird. Die swb-Netzgesellschaften streben an, weitere Effizienzsteigerungen zu erreichen und in den laufenden Betrieb zu übernehmen. Im Hinblick auf das Jahr 2024 erwartet wesernetz einen deutlichen Anstieg des EBIT, insbesondere durch Mehrerlöse im Wärmegeschäft und steigende Netzentgelte aufgrund höherer Erlösobergrenzen. Zudem entfallen die Einmalbelastungen durch Rückstellungszuführungen im Jahr 2023. Dem gegenüber werden insbesondere höhere Abschreibungen erwartet.
Bremerhaven, 25. März 2024 Dr. Thomas Wernicke Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scroll
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ANHANG für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft stellt ihren Jahresabschluss gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des EnWG auf. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz weist zusätzlich branchenübliche Ausweisposten auf, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Posten „Betriebsergebnis“ und „Ergebnis vor Steuern" ergänzt, um einen verbesserten Einblick in die Ertragslage zu gewähren. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. Die Gesellschaft ist unter der Firma wesernetz Bremerhaven GmbH mit Sitz in Bremerhaven im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 29522 HB eingetragen. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. B. Erläuterungen zur Bilanz und zur GuV I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer bzw. Vertragslaufzeit planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Ab 2009 werden empfangene Baukostenzuschüsse wieder passiviert. Von 2003 bis 2008 von Kunden gezahlte Baukostenzuschüsse (private und gewerbliche Abnehmer), die in den Vorjahren nach R34 Absatz 2 EStR von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss erfolgsneutral abgesetzt wurden, sind ebenfalls in den Posten Baukostenzuschüsse umgegliedert worden. Wir verweisen auf die Erläuterungen zu diesem Bilanzposten. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die vor dem 1. Januar 2008 zugegangenen beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens wurde aus steuerlichen Gründen (§§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F.) bisher soweit zulässig die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird für Zugänge in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Mit Inkrafttreten des BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz zwar entfallen, die Gesellschaft hat sich jedoch entschieden, von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften Gebrauch zu machen. Die degressive Abschreibung dieser Vermögensgegenstände wird daher fortgeführt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Erhaltene Abschlagszahlungen auf die abgegrenzten noch nicht berechneten Durchleitungsentgelte der Kunden sind mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Die bilanzielle Abgrenzung der noch nicht berechneten Durchleitungsentgelte wird unter Einbeziehung bereits abgerechneter Vorperioden und der gemessenen Einspeisemengen in das Netzgebiet durchgeführt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert Die Investitionszuschüsse werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf aufgelöst. Der Auflösungsbetrag wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Als empfangene Ertragszuschüsse/ Baukostenzuschüsse werden Ertragszuschüsse für die Herstellung von Anschlüssen an die Elektrizitäts-, Erdgas-, Wasser- und Wärmeversorgung ausgewiesen (Baukostenzuschüsse). Ab 2009 werden empfangene Baukostenzuschüsse wieder passiviert. Von 2003 bis 2008 von Kunden gezahlte Baukostenzuschüsse (private und gewerbliche Abnehmer), die in den Vorjahren nach R34 Absatz 2 EStR von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss erfolgsneutral abgesetzt wurden, sind ebenfalls in den Posten Baukostenzuschüsse umgegliedert worden Die Baukostenzuschüsse werden analog zu den bezuschussten Anlagegütern über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer aufgelöst. Der aus der swb Bremerhaven GmbH übernommene Altbestand wird weiterhin mit 5 Prozent p.a. aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in den Umsatzerlösen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß § 253 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages abzüglich eines bestehenden Planvermögens ausgewiesen. Der Berechnung lagen folgende versicherungsmathematische Annahmen zugrunde: Versicherungsmathematische Annahmen scroll
Die Alterszeitverpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend ihrer Restlaufzeit mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Nach der formalen Betrachtungsweise ist alleinige Steuerschuldnerin die swb AG, Bremen, als Organträgerin, d.h. auch tatsächliche und latente Steuern der Organgesellschaften sind vollständig in dem Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie allein die Besteuerungsfolgen treffen. Dementsprechend werden die temporären Differenzen der Organgesellschaften im Abschluss der swb AG, Bremen, erfasst. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Ausleihungen Die Ausleihungen enthalten keine Ausleihungen an Gesellschafter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten 60 TEUR (Vj. 60 TEUR) Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 60 TEUR (Vj. 60 TEUR). Insgesamt enthalten die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 11.318 TEUR (Vj. 6.624 TEUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erhaltene Abschlagszahlungen auf die abgegrenzten, noch nicht berechneten Durchleitungsentgelte der Kunden in Höhe von 13.623 TEUR (Vj. 10.909 TEUR) verrechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Gezeichnetes Kapital Am gezeichneten Kapital von 1.000 TEUR ist die swb Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, mit 990 TEUR (99 Prozent), die BVG, Bremen, mit 7,5 TEUR (0,75 Prozent) und die BVV, Bremerhaven, mit 2,5 TEUR (0,25 Prozent) beteiligt. Andere Gewinnrücklagen Die anderen Gewinnrücklagen resultieren aus erfolgsneutral eingestellten Posten im Zusammenhang mit der geänderten Rückstellungsbewertung nach BilMoG aus dem Jahr 2009. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen betragen 4.575 TEUR (Vj. 4.965 TEUR). Im Geschäftsjahr 2016 wurde entsprechend den Regelungen des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB erstmalig der durchschnittliche Marktzins der letzten zehn Jahre anstatt eines siebenjährigen Durchschnittszinses verwendet. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 62 TEUR (Vj. 303 TEUR), der einer Ausschüttungssperre unterliegt, sofern nicht ausreichend frei verfügbare Rücklagen vorhanden sind. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen 7.209 TEUR (Vj. 2.690 TEUR) Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, 2.061 TEUR (VJ: 2.630 TEUR) Rückstellungen für Stromtransport vorgelagerter Netze und Abwicklung der KWKG/EEG-Umlagen, 1.980 TEUR (Vj. 2.018 TEUR) Rückstellungen für Personalaufwendungen sowie 1.503 TEUR (Vj. 432 TEUR) Rückstellungen für die Regulierungskonten. Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen und Ansprüche aus Langzeitarbeitskonten werden mit dem auf die wesernetz Bremerhaven entfallenden Deckungsvermögen von 149 TEUR (Vj. 124 TEUR) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Vereinbarungen klassifiziert: Verpfändetes Wertpapierdepot. Die anteiligen historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens (Geldmarktfonds) betragen 449 TEUR. Der beizulegende Zeitwert beträgt 449 TEUR. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Ansprüche aus Langzeitarbeitskonten beträgt 115 TEUR (Vj. 124 TEUR). Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. scroll
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Die Verbindlichkeiten sind vollständig unbesichert bzw. unverpfändet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten in Höhe von 39.426 TEUR (Vj. 33.896 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Davon resultieren im Geschäftsjahr 20.000 TEUR (Vj. 20.000 TEUR) aus langfristigen Darlehen, 19.427 TEUR (Vj. 13.210 TEUR) aus Cashpool-Darlehen sowie 0 TEUR (Vj. 686 TEUR) aus dem im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags abzuführenden Ergebnis. Des Weiteren bestehen 10.676 TEUR (Vj. 7.757 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen mit 35.900 TEUR aus von den Gesellschaften BVG, Bremen, und BVV, Bremerhaven, gehaltenen stillen Einlagen der Städte Bremen und Bremerhaven sowie Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Marktraumumstellung in Höhe von 180 TEUR (Vj. 907 TEUR). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die weder in der Bilanz erscheinen noch als Haftungsverpflichtung genannt sind, bestehen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 14 TEUR (Vj. 256 TEUR) sowie aus laufenden Bestellungen für Investitionsvorhaben in Höhe von 8.994 TEUR (Vj. 7.350 TEUR). Der Personalaufwand berücksichtigt neben den Löhnen und Gehältern auch die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Umsatzerlöse nach Sparten scroll
Die Umsatzerlöse enthalten Erlösveränderungen für Vorjahre in Höhe von 2.341 TEUR (Vj. 7.252 TEUR Aufwendungen). Darin enthalten sind Erlöse aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung in Höhe von 1.017 TEUR (VJ: 408 TEUR Aufwendungen), Erlöse aus Netznutzungsentgelten in Höhe von 726 TEUR (VJ: 339 TEUR) sowie Erlöse aus der Marktraumumlage in Höhe von 181 TEUR (VJ: 595 TEUR). Die Erlöse aus der EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 303 TEUR Erlöse (Vj. 7.799 TEUR Aufwendungen) sind erfolgsneutral, ihnen stehen periodenfremde Aufwandsveränderungen in gleicher Höhe im Materialaufwand gegenüber. Die Umsatzerlöse aus der Auflösung der Ertragszuschüsse betragen 628 TEUR (Vorjahr 616 TEUR). Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland realisiert. Sonstige betriebliche Erträge Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich unter anderem um Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen in Höhe von 17 TEUR (Vj. 1.039 TEUR), aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 356 TEUR (Vj. 311 TEUR), aus der Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten in Höhe von 336 TEUR (VJ.: 149 TEUR), sowie um Erträge aus geltend gemachten Schäden in Höhe von 89 TEUR (Vj. 88 TEUR). Materialaufwand Der Materialaufwand enthält Aufwandsminderungen für Vorjahre von 1.921 TEUR (Vj. Erlöse von 8.961 TEUR). Davon resultieren Aufwendungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung in Höhe von 1.023 TEUR (VJ: 757 TEUR Erlöse) sowie aus vermiedenen Netznutzungsentgelten in Höhe von 385 TEUR (Vj. 0). Die Aufwendungen aus der EEG-Einspeisevergütung in Höhe von 303 TEUR (Vj. 7.799 TEUR Erlöse) sind erfolgsneutral, ihnen stehen periodenfremde Erlösveränderungen in gleicher Höhe in den Umsatzerlösen gegenüber. Personalaufwand Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Vorjahre von 0 TEUR (Vj. 51 TEUR). Der Personalaufwand berücksichtigt neben den Löhnen und Gehältern auch die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung für die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Der Gesamtumlagesatz der VBL beträgt 7,30 Prozent des versorgungsfähigen Entgelts. Davon trug der Arbeitgeber einen Anteil von 6,87 Prozent, der Eigenanteil der Arbeitnehmer lag bei 0,43 Prozent. Ferner übernahm der Arbeitgeber die darauf entfallende pauschale Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 145,21 EUR. Ein Sanierungsgeld an die VBL ist nicht mehr zu zahlen. Aufgrund des Abschlusses einer besonderen Beteiligungsvereinbarung ist außerdem gemäß Satzung der VBL eine Sicherungsleistung in Höhe von 15 Prozent der Gesamtumlage an die VBL zu entrichten. Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter betrug im Geschäftsjahr 7.364 TEUR (Vj. 8.003 TEUR). Davon entfiel auf den Arbeitgeber ein Gesamt-Umlageaufwand (einschließlich Sanierungsgeld und Sicherungsleistung) von 614 TEUR, der Umlage-Eigenanteil der Arbeitnehmer lag bei 32 TEUR. Abschreibungen Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen angefallen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Erlöse in Höhe von 217 TEUR für Vorjahre (Vj. 212 TEUR Aufwendungen). Hinsichtlich des Gesamthonorars des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB auf die Ausführungen im Konzernanhang der swb AG, Bremen, auf Punkt 27 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ verwiesen. C. Sonstige Angaben I. Organe Geschäftsführung
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. II. Mitarbeiter Während des Geschäftsjahres lag die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter (ausschließlich Angestellte) bei 99 (Vj.109). III. Gesellschaftsverhältnisse Die swb Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, hält 99 Prozent, die BVG, Bremen, 0,75 Prozent und die BVV, Bremerhaven, 0,25 Prozent am Stammkapital. Dieses ist in Höhe von 1.000 TEUR voll eingezahlt. Zwischen der swb Bremerhaven GmbH, Bremerhaven und der wesernetz Bremerhaven GmbH besteht ein Gewinnabführungsvertrag. IV. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der wesernetz Bremerhaven GmbH wird in den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) erstellten Konzernabschluss der swb AG, Theodor-Heuss-Allee 20, Bremen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Dieser wird beim elektronischen Bundesanzeiger unter der Nummer HRB 4428 offengelegt. Der Jahresabschluss wird weiterhin in den Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft, Tirpitzstraße 39, Oldenburg (HRB 33) sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe- Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 201794), Oldenburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen jeweils zum 31. Dezember aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. V. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. VI. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Erträge größeren Umfangs mit scroll
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Geschäftsjahr zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden.
Bremerhaven, 25. März 2024 wesernetz Bremerhaven GmbH Dr. Thomas Wernicke Entwicklung des Anlagevermögens 2023Bruttoanlagenspiegelscroll
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| > | Tätigkeitsabschlüsse i. S. d. § 6b Abs. 3 EnWG A. Allgemeine Angaben Die wesernetz Bremerhaven GmbH (vormals: swb Netze Bremerhaven GmbH & Co. KG), Bremerhaven, ist verpflichtet, einen Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG aufzustellen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG. Der Tätigkeitsabschluss wird unterteilt in die Sektoren:
Für die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gelten die gleichen Kriterien wie für die Aufstellung des Jahresabschlusses der wesernetz Bremerhaven GmbH. Aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen zwischen den einzelnen Bestandteilen des Jahresabschlusses ergeben. B. Grundsätze der Zuordnung zu den Unternehmensaktivitäten Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zuordnung der Unternehmensaktivitäten im Tätigkeitenabschluss stetig angewendet worden. Zum Teil können die Positionen direkt den Sparten zugeordnet werden. Ist dies nicht möglich, ist der verbleibende Rest nach der Methode der Schlüsselung verteilt worden. Schlüsselbasis sind hierbei, soweit nicht anders ausgeführt, die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der direkt zurechenbaren Anlagegüter, die zum Ende des Jahres noch eine positive Restnutzungsdauer haben. Die Identifikation der Anlagen, deren historische Anschaffungswerte einer Sparte zuzuordnen sind, erfolgt über die den Anlagen zum Geschäftsjahresende des Auswertungsjahres zugeordneten Kostenstellen. Neben diesen Gemeinkostenschlüsseln kommt der „Strom/Gas“- Schlüssel in der Bilanz zum Ansatz: Dieser verteilt Konten, die ausschließlich zu Strom- und Gasbereichen zuordenbar sind auf Basis der Strom- und Gasumsatzerlöse. Die Verteilung und Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten in der Bilanz erfolgt im Tätigkeitenabschluss weitgehend systemisch in SAP. Die Zuordnung bei den immateriellen Vermögensgegenständen und dem Sachanlagevermögen erfolgt überwiegend per direkter Zuordnung, für gemeinsam genutzte Vermögensgegenstände nach oben beschriebener Schlüsselung auf Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten der direkt zurechenbaren Vermögensgegenstände. Die Verteilung der unfertigen Leistungen, empfangenen Baukostenzuschüsse und Finanzanlagen erfolgt überwiegend per direkter Zuordnung. Für den Rest erfolgt die Zuordnung nach oben beschriebener Schlüsselung auf Basis von historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Zuordnung der Roh -, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt überwiegend per direkter Zuordnung, für den Rest nach Schlüsselung. Schlüsselbasis sind hierbei die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der direkt zurechenbaren Anlagegüter „Netze und Anlagen“. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden zum Teil direkt den einzelnen Aktivitäten zugeordnet, für den Rest nach oben beschriebener Schlüsselung auf Basis von Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das Eigenkapital, die Finanzanlage, die Kassenbestände und Teile der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten werden den Finanzfonds zugeordnet. Ab 2019 wird zunächst das verfügbare Eigenkapital auf die Tätigkeitenabschlüsse verteilt (Eigenkapitalanteil). Der verbleibende Restbetrag wird der Position „intern zugeordnetes Fremdkapital" in den Verbindlichkeiten zugewiesen. Die Verteilung der empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse) erfolgt per direkter Zuordnung. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Erfassung der Geschäftsvorfälle kostenstellenbezogen. Die Kostenstellen sind dabei, soweit möglich, den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Posten, die nicht direkt einem Tätigkeitsbereich zugeordnet werden konnten, werden nach der Methode der Schlüsselung verteilt.
Bremerhaven, den 25. März 2024 wesernetz Bremerhaven GmbH Dr. Thomas Wernicke Tätigkeits-Bilanz "Elektrizitätsverteilung " zum 31.12.2023Aktiva scroll
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Tätigkeits-Gewinn-und Verlustrechnung "Elektrizitätsverteilung" für 2023scroll
Tätigkeits-Bilanz "Gasverteilung" zum 31.12.2023Aktiva scroll
Passiva scroll
Tätigkeits-Gewinn-und Verlustrechnung "Gasverteilung" für 2023scroll
Tätigkeits-Bilanz "Messdienstleistungen" zum 31.12.2023Aktiva scroll
Passiva scroll
Tätigkeits-Gewinn-und Verlustrechnung "Messdienstleistungen" für 2023scroll
Tätigkeits-Bilanz "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" zum 31.12.2023Aktiva scroll
Passiva scroll
Tätigkeits-Gewinn-und Verlustrechnung "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" für 2023scroll
Tätigkeits-Bilanz "Finanzfonds" zum 31.12.2023Aktiva scroll
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Tätigkeits-Gewinn-und Verlustrechnung "Finanzfonds" für 2023scroll
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der wesernetz Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der wesernetz Bremerhaven GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“, „Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“, „Messstellenbetrieb“ und „Finanzfonds“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Bremen, den 25. März 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Hubert Ahlers, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Schröer, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 25.04.2024 festgestellt. |
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