Vierzehnte Casino Entertainment GmbH
Selbe AdresseSpielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Carsten Heilmann seit 12.2.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Heilmann Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sechste CASINO Entertainment GmbHBüchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010Allgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Da es sich im Vorjahr um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 26. Januar bis zum 31. Dezember 2009 der Gesellschaft handelt, ist die Vergleichbarkeit der Zahlen mit denen dieses Jahres nur bedingt möglich. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gegliedert. Ansonsten werden die Vereinfachungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbare Risiken. Erläuterungen zur Bilanzsonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das im Handelregister eingetragene und voll einbezahlte gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind die Kosten für den Jahresabschluss nebst Steuererklärungen für 2010 und 2009 enthalten. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei dem Geschäftsführer der GmbH: · Herrn Jan Heilmann, Büchen Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresfehlbetrag mit dem bestehenden Bilanzverlust zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Büchen, 30. Dezember 2011 Sechste CASINO Entertainment GmbH ______________________________ Geschäftsführer Feststellung des JahresabschlussesAnlage zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Mit Datum vom 30. Dezember 2011 wurde der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 festgestellt. |
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