Evonik Risk and Insurance Services GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Schulte-Ontrop seit 14.5.2025 | Geschäftsführer |
Melanie Schieberle seit 6.11.2024 | Geschäftsführer |
Susanne Becker-AmirAhmadi seit 19.10.2023 | Prokura |
Oliver Schmitt seit 5.12.2022 | Prokura |
Dirk Habermann seit 3.9.2009 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Scientific Solutions BioMed GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 50.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RBV Verwaltungs-GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017der RBV Verwaltungs-GmbH, EssenAKTIVA
RBV Verwaltungs-GmbH Die Geschäftsführung Dr. Schellen Wolter Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017der RBV Verwaltungs-GmbH, Essen
Essen, 05. Februar 2018 RBV Verwaltungs-GmbH Die Geschäftsführung Dr. Schellen Wolter Anhang für das Geschäftsjahr 2017I. Grundlagen des JahresabschlussesA) Allgemeine Erläuterungen Die RBV Verwaltungs-GmbH hat ihren Sitz in Essen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (Reg.-Nr. HRB 11118). Der Jahresabschluss der RBV Verwaltungs-GmbH (RBV) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die RBV ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. B) Bilanzierung und Bewertung Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Unverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Die Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch berechnet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 5. 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Die Änderung der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem Durchschnittszinssatz der letzten zehn statt der letzten sieben Geschäftsjahre ergibt sich aus der Neuregelung aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, welche am 21. März 2016 in Kraft getreten sind. Durch diese Anpassung verringert sich die Pensionsverpflichtung zum Bilanzstichtag, womit ein Bewertungsgewinn einhergeht, welcher im Finanzergebnis erfasst wurde. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegt der Unterschiedsbetrag, welcher der Differenz zwischen der Pensionsrückstellung bewertet mit dem zehnjährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag und der Pensionsrückstellung bewertet mit dem siebenjährigen Durchschnittszinssatz zum Bilanzstichtag entspricht, abzüglich hierfür bilanzierter passiver latenter Steuern, der Ausschüttungssperre. Die Ausschüttungssperre gemäß § 253. Abs. 6 HGB wird nicht als Abführungssperre umgesetzt. Die Abzinsung der Rückstellungen erfolgt unter der Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB für eine angenommene Laufzeit von fünfzehn Jahren. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2017 wird der entsprechende Zinssatz auf Basis der zum 30. November 2017 veröffentlichten Zinsinformationen auf den 31. Dezember 2017 prognostiziert. Er beträgt für die letzten sieben Geschäftsjahre 2,80% (Vorjahr 3,24%) und für die letzten zehn Geschäftsjahre 3,68%. Diese sind identisch zum veröffentlichten Bundesbankzinssatz zum 31. Dezember 2017. Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen berücksichtigen in ausreichendem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme bilanziert. Die Verbindlichkeiten werden in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen. II. Erläuterung der Bilanz(1) Finanzanlagen
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen kam es zu einer Wertauf-holung der Beteiligung an der Rütgers GmbH in Höhe von € 7.080.000,00. Bei den Ausleihungen handelt es sich um einen verzinslichen Darlehensanspruch an die Evonik Degussa GmbH mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2020. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Cash-Pool-Forderungen an die Evonik Industries AG und Zinsforderungen aus einem Darlehen an Evonik Degussa GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten ausschließlich Steuererstattungsansprüche. (3) Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital in Höhe von 5.115.000 € ist voll eingezahlt. Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. März 2017 wird der Jahresüberschuss 2016, in Höhe von 10.659.489,84 €, mit dem Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. (4) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen das Risiko aus Spruchverfahren. (5) Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind ungesichert. (6) Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag besteht eine Bürgschaft in Höhe von 15.000.000,00 € für mögliche Verpflichtungen von Konzerngesellschaften aus Unternehmenskaufverträgen mit Dritten. Die Bürgschaft besteht bereits mehrere Jahre. In der Vergangenheit kam es zu keiner Inanspruchnahme. Es liegen keine Hinweise auf eine Änderung der Verhältnisse vor, sodass mit einer Inanspruchnahme nicht gerechnet wird. (7) Einbeziehung in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG Die RBV Verwaltungs-GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG, Essen, einbezogen. Die Gesellschaft ist daher nach § 291 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. Die Evonik Industries AG, Essen, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Essen, 05. Februar 2018 RBV Verwaltungs-GmbH Die Geschäftsführung Dr. Schellen Wolter |
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