RBV Verwaltungs-GmbHLiquidiert

Rellinghauser Straße 1, 45128 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 11118
Vorher
RB Verwaltungsgesellschaft für die Beteiligung an der Rütgerswerke mbH
Eingetragen
2.12.1994
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Das unmittelbare oder mittelbare Halten, Verwalten von industriellen und sonstigen mit der Evonik Industries AG verbundenen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Melanie Schieberle
seit 6.11.2024
Geschäftsführer
Prokura
Oliver Schmitt
seit 5.12.2022
Prokura
Dirk Habermann
seit 3.9.2009
Prokura

Beteiligungen
Beta

Konzern- und Jahresabschlüsse

RBV Verwaltungs-GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

der RBV Verwaltungs-GmbH, Essen

AKTIVA

TZ 31.12.2017 31.12.2016
A. Anlagevermögen      
I. Finanzanlagen 1 436.894.904,65 429.814.904,65
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2 477.517.441,35 463.225.332,39
II. Guthaben bei Kreditinstituten   50.344,85 10.676,94
    477.567.786,20 463.236.009,33
Summe Aktiva   914.462.690,85 893.050.913,98

PASSIVA

     
    31.12.2017 31.12.2016
   
A. Eigenkapital 3    
I. Gezeichnetes Kapital   5.115.000,00 5.115.000,00
II. Kapitalrücklage   1.266.915.707,44 1.266.915.707,44
III. Gewinnrücklagen   114.721.506,58 114.721.506,58
IV. Verlustvortrag   -528.422.252,28 -539.081.742,12
V. Jahresüberschuss   19.637.540,79 10.659.489,84
    877.967.502,53 858.329.961,74
B. Rückstellungen 4 35.776.258,76 34.712.545,20
C. Verbindlichkeiten 5 718.929,56 8.407,04
Summe Passiva   914.462.690,85 893.050.913,98

 

RBV Verwaltungs-GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Schellen

Wolter

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

der RBV Verwaltungs-GmbH, Essen

2017 2016
1. Sonstige betriebliche Erträge 7.109.045,09 30.829,00
2. Personalaufwand -167,51 0,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -427.833,43 -1.548.018,60
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 14.856.962,56 14.901.481,19
(davon aus verbundenen Unternehmen € 14.843.333,36; Vorjahr € 14.878.000,02)    
(davon aus der Aufzinsung € 0,00; Vorjahr € 22.671,17)    
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 -1.010.000,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -762.805,98 -1.574.878,87
(davon an verbundene Unternehme € 0,00 ; Vorjahr € 0,00)    
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellunger € 27.588,00; Vorjahr € 10.954,00)    
7. Aufwendungen aus Verlustübernahme -616.447,01 0,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -521.212,93 -139.922,88
9. Jahresüberschuss 19.637.540,79 10.659.489,84

 

Essen, 05. Februar 2018

RBV Verwaltungs-GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Schellen

Wolter

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

I. Grundlagen des Jahresabschlusses

A) Allgemeine Erläuterungen

Die RBV Verwaltungs-GmbH hat ihren Sitz in Essen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (Reg.-Nr. HRB 11118). Der Jahresabschluss der RBV Verwaltungs-GmbH (RBV) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die RBV ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.

B) Bilanzierung und Bewertung

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Unverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.

Die Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch berechnet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 5. 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst.

Die Änderung der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einem Durchschnittszinssatz der letzten zehn statt der letzten sieben Geschäftsjahre ergibt sich aus der Neuregelung aus dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften, welche am 21. März 2016 in Kraft getreten sind. Durch diese Anpassung verringert sich die Pensionsverpflichtung zum Bilanzstichtag, womit ein Bewertungsgewinn einhergeht, welcher im Finanzergebnis erfasst wurde. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegt der Unterschiedsbetrag, welcher der Differenz zwischen der Pensionsrückstellung bewertet mit dem zehnjährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag und der Pensionsrückstellung bewertet mit dem siebenjährigen Durchschnittszinssatz zum Bilanzstichtag entspricht, abzüglich hierfür bilanzierter passiver latenter Steuern, der Ausschüttungssperre. Die Ausschüttungssperre gemäß § 253. Abs. 6 HGB wird nicht als Abführungssperre umgesetzt.

Die Abzinsung der Rückstellungen erfolgt unter der Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB für eine angenommene Laufzeit von fünfzehn Jahren. Für die Bewertung zum 31. Dezember 2017 wird der entsprechende Zinssatz auf Basis der zum 30. November 2017 veröffentlichten Zinsinformationen auf den 31. Dezember 2017 prognostiziert. Er beträgt für die letzten sieben Geschäftsjahre 2,80% (Vorjahr 3,24%) und für die letzten zehn Geschäftsjahre 3,68%. Diese sind identisch zum veröffentlichten Bundesbankzinssatz zum 31. Dezember 2017.

Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen berücksichtigen in ausreichendem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme bilanziert.

Die Verbindlichkeiten werden in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen.

II. Erläuterung der Bilanz

(1) Finanzanlagen

in € 31.12.2017 31.12.2016
Anteile an verbundenen Unternehmen 36.894.904,65 29.814.904,65
Ausleihungen 400.000.000,00 400.000.000,00
  436.894.904,65 429.814.904,65

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen kam es zu einer Wertauf-holung der Beteiligung an der Rütgers GmbH in Höhe von € 7.080.000,00. Bei den Ausleihungen handelt es sich um einen verzinslichen Darlehensanspruch an die Evonik Degussa GmbH mit einer Laufzeit bis zum 30.12.2020.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2017 31.12.2016
Restlaufzeit Gesamt
in € bis 1 Jahr über 1 Jahr
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 477.469.434,95 0,00 477.469.434,95 462.697.492,19
davon aus Finanzverkehr 477.469.434,95 0,00 477.469.434,95 462.697.490,93
davon Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 1,26
davon gegen Gesellschafter 477.428.768,23 0,00 477.428.768,23 462.656.824,14
Sonstige Vermögensgegenstände 48.006,40 0,00 48.006,40 527.840,20
  477.517.441,35 0,00 477.517.441,35 463.225.332,39

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Cash-Pool-Forderungen an die Evonik Industries AG und Zinsforderungen aus einem Darlehen an Evonik Degussa GmbH.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten ausschließlich Steuererstattungsansprüche.

(3) Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital in Höhe von 5.115.000 € ist voll eingezahlt.

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. März 2017 wird der Jahresüberschuss 2016, in Höhe von 10.659.489,84 €, mit dem Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.

(4) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen das Risiko aus Spruchverfahren.

(5) Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind ungesichert.

(6) Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag besteht eine Bürgschaft in Höhe von 15.000.000,00 € für mögliche Verpflichtungen von Konzerngesellschaften aus Unternehmenskaufverträgen mit Dritten. Die Bürgschaft besteht bereits mehrere Jahre. In der Vergangenheit kam es zu keiner Inanspruchnahme. Es liegen keine Hinweise auf eine Änderung der Verhältnisse vor, sodass mit einer Inanspruchnahme nicht gerechnet wird.

(7) Einbeziehung in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG

Die RBV Verwaltungs-GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der Evonik Industries AG, Essen, einbezogen. Die Gesellschaft ist daher nach § 291 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. Die Evonik Industries AG, Essen, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Essen, 05. Februar 2018

RBV Verwaltungs-GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Schellen

Wolter

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