Lukosch Moden GmbHLiquidiert

Langstraße 29, 63450 Hanau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 2234
Eingetragen
12.6.1979
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit BekleidungEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Der geschäftsmässige Vertrieb von Kleidung jeglicher Art und das Betreiben von Bekleidungsgeschäften, sowie der Erwerb von und die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Lukosch
seit 13.3.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lukosch Moden GmbH

Hanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 925,67 699,67
I. Sachanlagen 925,67 699,67
B. Umlaufvermögen 189.633,98 178.278,32
I. Vorräte 162.135,81 145.097,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.303,34 10.533,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.194,83 22.647,36
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 60.352,16 71.783,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 250.911,81 250.761,94

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 153.500,00 153.500,00
II. Verlustvortrag 225.283,95 240.168,60
III. Jahresüberschuss 11.431,79 14.884,65
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 60.352,16 71.783,95
B. Rückstellungen 2.200,00 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 248.711,81 248.561,94
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 248.711,81 248.561,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 250.911,81 250.761,94

Anhang

Lukosch Moden GmbH, Langstr.29, 63450 Hanau

zum 31.12.2011

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss 2011 konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen
0,00 Euro
Verbindlichkeiten
229.781,06 Euro

E. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Bernd Lukosch, Hanauer Str.35, 61137 Schöneck

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 229.781,06 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 240.180,36 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2012 festgestellt.

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