CNP Pusse Geschäftsführung UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Pusse seit 12.11.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CNT GmbHSaarwellingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 2015Erläuterungen zur Bilanz gem. § 284 HGB A.1 § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der CNT GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschlusses sind nicht auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter, mit Anschaffungsdatum vor 2010 deren Anschaffungskosten mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro betrugen, wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 253 Abs. 3 HGB und § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro wurden gem. den §§ 253 Abs. 3 HGB und § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten - Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung mit dem Rückkaufswert. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr:
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 14.825,72 Euro . Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrages bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB A.1 § 285 Nr. 1 HGB Informationen zur Bilanz A.1.1 § 285 Nr. 1a Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
A.1.2 § 285 Nr. 1b Sicherheiten
A.2 § 285 Nr. 9 c HGB Darlehen gegenüber der Gesellschaft Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern
A.3 § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. A.4 § 285 Nr. 18 HGB Finanzanlagen / Finanzierungsinstrument Folgende Wertpapiere des Anlagevermögens wurden über ihren beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen:
Es wurde keine außerplanmäßige Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 vorgenommen, weil die Kursschwankungen von untergeordneter Bedeutung und nur kurzfristig waren. A.5 § 285 Nr. 24 HGB Rückstellung für Pensionen / ähnliche Verpflichtungen A.5.1 Pensionsverpflichtung Rückstellung Pensionszusagen Es handelt sich um eine Versorgungszusagen vom 11.12.2003. Die Bewertung erfolgte nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" [ PUC-Methode ]. Als Rechnungszins wurde der, in der Rückstellungsabzinsungsverordnung, genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Es wurde keine Verteilung der Anpassung durch das BilMoG gem. Artikel 67 Abs. 1 und 2 vorgenommen. Rechnungsgrundlagen: Kommutationswerte des Aktivenbestandes aus Richttafeln Dr. Klaus Heubeck 2005 G.
Zur Absicherung der Rentenverpflichtung bestehen folgende Vermögenswerte: Rückdeckungsversicherungen, Wertpapierdepot, Festgeldanlage vorgenannte Vermögenswerte sind an den Pensionsberechtigten wirksam verpfändet. Sie sind deshalb entsprechend den Vorschriften mit der Pensionsverbindlichkeit zu versaldieren. A.6 § 285 Nr. 25 HGB Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 A.6.1 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit Deckungsvermögen gem. § 246 Abs. 2 S. HGB. Die Anschaffungskosten des saldierten Vermögens betragen 251.052,28 Euro, sein beizulegender Zeitwert beträgt 250.519,84 Euro, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellungen beträgt 265.878,00 Euro. A.6.2 Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen Die gem. § 246 Abs. 2 S.2 HGB verrechneten Aufwendungen betragen 10.028,79 Euro, die verrechneten Erträge 3.346,51 Euro.
Saarwellingen, den 11. November 2016 CNT GmbH gezeichnet Georg Pusse, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileNach § 245 HGB ist die Unterzeichnung des Jahresabschlusses verpflichtend.
Saarwellingen, den 11. November 2016 Georg Pusse, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2016 festgestellt. |
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