Ascher
Werkzeugmaschinen Service GmbH
Oberstenfeld
(vormals:
Aichwald)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.334,00 |
17.247,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.334,00 |
17.247,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.501,04 |
16.480,58 |
| I.
Vorräte |
2.258,49 |
2.258,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.046,15 |
12.475,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.196,40 |
1.746,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.835,04 |
33.727,58 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.111,01 |
27.311,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.311,98 |
-2.284,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
799,03 |
4.596,74 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
3.074,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.524,03 |
3.340,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.524,03 |
3.340,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.835,04 |
33.727,58 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
der Firma
Ascher-Werkzeugmaschinen Service GmbH
Ziegelstrasse 61
71720 Oberstenfeld
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Ascher-Werkzeugmaschinen
Service GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind nach Angaben der
Geschäftsführung gemäß § 246 Abs.
1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip)
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und linear gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m.
§ 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die
Abschreibungen wurden planmäßig gemäß
§ 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 Abs.
1 bis 5 EStG vorgenommen. Bei den Neuzugängen im
Geschäftsjahr kam durchgehend die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit
geschätzt. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in Fällen, in denen dies
zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anlagenzugänge werden seit 2008 nach der
linearen Methode abgeschrieben. Die Anlagenzugänge
werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig monatlich
abgeschrieben. Anlagenzugänge mit einem Nettowert von
bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem 1. Januar 2008 in einem
so genannten Pool erfasst und über einen Zeitraum von
fünf Jahren abgeschrieben (analog § 6 Abs. 2 EStG
n.F.).
Sofern in Vorjahren erhöhte Abschreibungen nach
§§ 254, 279 Abs. 2 HGB des Handelsgesetzbuches in
der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung vorgenommen
worden sind, werden diese Wertansätze entsprechend
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Von dem
Wahlrecht insoweit eine Aufstockung des Buchwertes unter
Zuführung zu den Rücklagen bzw. des laufenden
Ergebnisses vorzunehmen wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Auswirkungen aus der Beibehaltung der Abschreibungsmethode
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind zu
vernachlässigen.
Das Finanzanlagevermögen wurde höchstens
mit den Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB
angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 Abs. 3 HGB bewertet.
Die Vorräte wurden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der
Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den verbleibenden Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch
abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
gebildet. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und wurden im
Hinblick auf die voraussichtliche Inanspruchnahme bewertet.
Die Passivierung von Rückstellungen erfolgte in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem
Erfüllungsbetrag, gleiches gilt für die
Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer
voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip)
ausgegangen.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
verarbeitet worden.
II. Angaben zur Bilanz
Angaben zum Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn beträgt zum 31.12.2011
EUR
3
.
111,01
Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
III. Sonstige Angaben
Angaben über die Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von den
Geschäftsführern
Herrn Andreas Ascher, Betriebsleiter
Herrn Michael Bosetti, Betriebsleiter
geführt.
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.01.2013 festgestellt.
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