Ascher Werkzeugmaschinen Service GmbHLiquidiert

71720 Oberstenfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 732337
Eingetragen
7.1.2010
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen
Gegenstand
technischer Service und Handel mit Industriegütern

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Ascher
seit 18.2.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.750 €
51.00%
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ascher Werkzeugmaschinen Service GmbH

Oberstenfeld

(vormals: Aichwald)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 14.334,00 17.247,00
I. Sachanlagen 14.334,00 17.247,00
B. Umlaufvermögen 23.501,04 16.480,58
I. Vorräte 2.258,49 2.258,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.046,15 12.475,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.196,40 1.746,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.835,04 33.727,58

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 28.111,01 27.311,98
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.311,98 -2.284,76
III. Jahresüberschuss 799,03 4.596,74
B. Rückstellungen 2.200,00 3.074,68
C. Verbindlichkeiten 7.524,03 3.340,92
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.524,03 3.340,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.835,04 33.727,58

Anhang zum 31. Dezember 2011


der Firma
Ascher-Werkzeugmaschinen Service GmbH
Ziegelstrasse 61
71720 Oberstenfeld

I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften


Allgemeines

Der Jahresabschluss der Ascher-Werkzeugmaschinen Service GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind nach Angaben der Geschäftsführung gemäß § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Verrechnungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.


Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Verbindung mit § 7 Abs. 1 bis 5 EStG vorgenommen. Bei den Neuzugängen im Geschäftsjahr kam durchgehend die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen und Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anlagenzugänge werden seit 2008 nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Anlagenzugänge werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig monatlich abgeschrieben. Anlagenzugänge mit einem Nettowert von bis zu EUR 1.000,00 werden seit dem 1. Januar 2008 in einem so genannten Pool erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben (analog § 6 Abs. 2 EStG n.F.).

Sofern in Vorjahren erhöhte Abschreibungen nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB des Handelsgesetzbuches in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung vorgenommen worden sind, werden diese Wertansätze entsprechend Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt. Von dem Wahlrecht insoweit eine Aufstockung des Buchwertes unter Zuführung zu den Rücklagen bzw. des laufenden Ergebnisses vorzunehmen wurde kein Gebrauch gemacht. Die Auswirkungen aus der Beibehaltung der Abschreibungsmethode auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind zu vernachlässigen.

Das Finanzanlagevermögen wurde höchstens mit den Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 3 HGB bewertet.

Die Vorräte wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko bei den verbleibenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und wurden im Hinblick auf die voraussichtliche Inanspruchnahme bewertet. Die Passivierung von Rückstellungen erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit dem Erfüllungsbetrag, gleiches gilt für die Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss verarbeitet worden.

II. Angaben zur Bilanz

Angaben zum Bilanzgewinn


Der Bilanzgewinn beträgt zum 31.12.2011 EUR 3 . 111,01

Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.


III. Sonstige Angaben


Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von den Geschäftsführern
Herrn Andreas Ascher, Betriebsleiter
Herrn Michael Bosetti, Betriebsleiter
geführt.

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.01.2013 festgestellt.

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