Tectum-X
Verwaltungs GmbH
Filderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2011
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
13.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.448,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.269,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.179,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.948,47 |
Passiva
|
|
30.4.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.950,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.743,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
305,74 |
| B.
Rückstellungen |
1.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
247,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.948,47 |
Anhang
zum Jahresabschluss
vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2011
der
Tectum-X Verwaltungs GmbH,
Filderstadt
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 30. April 2011 der Tectum-X
Verwaltungs GmbH, Filderstadt, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
§§ 238 ff. HGB, insbesondere §§ 264 ff.
HGB, aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu
beachten.
Grundlage für die Erstellung des
Jahresabschlusses zum 30. April 2011 bildete die
Buchhaltung des Geschäftsjahres 2010/2011.
Nach den in § 267 des Handesgesetzbuches
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss zum 30. April 2011 vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage (§
264 Abs. 2 HBG).
Die Gesellschaft ist als sog. "kleine"
Kapitalgesellschaft nicht nach § 316 HGB
prüfungspflichtig, eine freiwillige Prüfung
erfolgte ebenfalls nicht.
Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Gliederungsgrundsätze
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht (§ 265 Abs. 3 HGB).
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
ausgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB
gebildet.
Angaben zu Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen nicht vor. Die
wesentlichen Bewertungsgrundsätze sind gegenüber
dem Vorjahr unverändert geblieben.
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz
Die ausgewiesenen
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.
Bei den
sonstigen Rückstellungen handelt es sich im
Wesentlichen um Rückstellungen für die Erstellung
des Jahresabschlusses und der betrieblichen
Steuererklärungen. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus
Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des
Imparitätsprinzips ausgewiesen und haben eine
durchschnittliche Laufzeit bis zu 1 Jahr.
VI. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft keine
Angestellte (ohne Geschäftsführer)
beschäftigt.
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn
Manfred Beutel und Herrn Rene Ritzberger. Die
Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
VII. Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach §
245 HGB
Filderstadt, den 12.08.2011
Manfred Beutel Rene Ritzberger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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