Schwabenrepro GmbH
Fellbach
(vormals: Stuttgart)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.665,00 |
70.000,00 |
| I.
Sachanlagen |
57.665,00 |
70.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
143.425,31 |
146.947,31 |
| I.
Vorräte |
57.736,99 |
11.180,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.184,42 |
111.790,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
503,90 |
23.975,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
301,54 |
634,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
201.391,85 |
217.581,58 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
151.229,46 |
147.063,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,51 |
0,51 |
| III.
Gewinnvortrag |
121.498,11 |
90.011,29 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.166,25 |
31.486,82 |
| B.
Rückstellungen |
18.847,80 |
31.588,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.314,59 |
38.929,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
201.391,85 |
217.581,58 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 a HGB. Der Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB und den
Vorschriften des GmbHG in der Fassung des BilRUG erstellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 1 HGB
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gem.
§ 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wobei die
handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für
Kleinstkapitalgesellschaften, im Sinne des § 267
a Abs. 1 HGB, beachtet wurden.
Zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erforderliche Angaben sind soweit wie
möglich in den Anhang übernommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
bilanziert. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.
Nicht selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen, bewertet.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00
werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Bei den
Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und Waren zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen
und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten) bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert angesetzt. Zur Bildung einer Wertberichtigung
auf Forderungen bestand wegen Unwesentlichkeit kein Anlass.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des Betrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist. Sie decken in diesem Rahmen alle Risiken
aus zu erwartenden Inanspruchnahmen ab. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abzuzinsen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
C.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Gem.§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird diesem
Anhang kein Anlagespiegel beigefügt. Die
geltend gemachten Abschreibungen gliedern sich
wie folgt:
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
|
Euro
|
Euro
|
Abschreibungen für
immaterielle Wirtschaftsgüter
|
9.070,00
|
9.070,07
|
Abschreibungen für
GWG/Sammelposten
|
915,75
|
2.799,54
|
Abschreibungen für
Sachanlagen
|
11.735,76
|
14.278,26
|
2. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter
in Höhe von EUR 6.585,60 (i. Vj. EUR 5.489,17).
3. Die Forderungen und Verbindlichkeiten
haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Martin Frischauf geführt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Rechtliche Verhältnisse:
Sitz der Gesellschaft ist die
Johann-Schwarz-Straße 25, 70736 Fellbach. Sie wird
unter der Firma Schwabenrepro GmbH beim Amtsgericht
Stuttgart unter HRB 14838.
Mitarbeiter:
Es wurden im Durchschnitt 10 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführung) beschäftigt.
Nachtragsbericht:
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende
des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
E.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Gem. § 326 HGB erfolgt keine
Ergebnisverwendung im Anhang.
Stuttgart, gez.: Martin Frischauf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2020 festgestellt.
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