Peter
GmbH
Dürrwangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.156,88 |
46.762,51 |
| I.
Finanzanlagen |
49.156,88 |
46.762,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
489,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
489,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.156,88 |
47.251,83 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.034,00 |
46.152,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
22.469,41 |
20.588,18 |
| B.
Rückstellungen |
847,03 |
565,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
275,85 |
534,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
275,85 |
534,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.156,88 |
47.251,83 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Zur Klarheit und Übersichtlichkeit werden die
für die einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben
teilweise in den Anhang übernommen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gemäß § 284 Abs. 2 HGB
Bilanzierungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
die nachfolgenden Bilanzierungsmethoden maßgebend.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden,
soweit dies gesetzlich geregelt ist.
Im Jahresabschluss sind die Vorjahresbeträge
infolge der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht
angepasst worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Per 01. Januar 2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungen
berücksichtigt worden.
Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet.
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Bei den planmäßigen Abschreibungen wird
von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ausgegangen, wobei bei Software als
Nutzungsdauer 3 Jahre unterstellt werden.
Der aktivierte Firmenwert wird über 10 Jahre
abgeschrieben, weil gemäß den Vorgaben eine
entsprechende Organisation mit den speziellen
Produktionsverfahren und Vertriebsstrukturen sich
frühestens in diesem Zeitraum amortisieren wird.
II. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Bei den
planmäßigen linearen Abschreibungen wird von der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
ausgegangen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter werden mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
einschließlich Euro 410,00 im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben und im Folgejahr als Abgang behandelt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis einschließlich Euro
150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Anlagenzugänge werden im Jahr ihres Zugangs
monatsgenau abgeschrieben.
III. Finanzanlagen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum
Nennwert angesetzt.
Die Beteiligungen und die Wertpapiere des
Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten
bewertet.
Die Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht werden zum Nennwert
angesetzt.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten bewertet. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden retrograd
bewertet. Ausgehend von den erzielbaren Verkaufspreisen
wird ein pauschaler Abschlag für Gewinnaufschlag,
Vertriebskosten etc. vorgenommen.
Die Waren werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bewertet.
Soweit die Wertansätze den niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag aufgrund gesunkener
Wiederbeschaffungskosten übersteigen, werden
Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt
verlustfrei.
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert
ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen werden neben Einzelwertberichtigungen dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko mit einer
Pauschalwertberichtigung, in Höhe von 1% auf die
Nettoforderungen, ausreichend Rechnung getragen.
III. Wertpapiere
Die Bewertung erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw.
zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. dem am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
IV. Kassenbestand und
Bankguthaben
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
bilanziert.
Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt ihres Entstehens
umgerechnet. Gem. § 256a HGB erfolgt die Bewertung zum
Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs.
PASSIVA
A. Eigenkapital
Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
III. Weitere Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von Euro 25.561,27 (Vj. Euro 25.561,27).
2. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Das Jahresergebnis wurde auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von Euro 0,00 (Vj. Euro 0,00).
4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Geschäftsführer der Gesellschaft
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr
wurde ausgeübt durch:
Herrn Josef Peter, Meister in Heizungs- und
Lüftungsbau
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Unbeschränkte Haftung
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin (Komplementärin) der Heizungsbau
Peter GmbH & Co. KG mit Sitz in Dürrwangen.
Dürrwangen, den 30.06.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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