Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74739
Eingetragen
9.5.2005
Branche
Personenbeförderung im EisenbahnverkehrBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
Gegenstand
Erbringung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr sowie von Schienengüterverkehr

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Beckers
seit 24.2.2023
Geschäftsführer
Johann Diel
seit 22.12.2021
Prokura
Ina Nicolai
seit 23.1.2019
Prokura
Stefan Schulz
seit 22.5.2012
Prokura
Carsten Hessler
seit 13.12.2011
Prokura
Jochen Fink
seit 13.12.2011
Prokura
Peter Runge
seit 28.9.2010
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Land Hessen
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.500.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HLB Hessenbahn GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

HLB Hessenbahn GmbH

Konjunkturelle und branchenspezifische Entwicklung

In Deutschland ist das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 geprägt von weiterhin hohen und steigenden Preisen auf allen Wirtschaftsstufen. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch ansteigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort.

Nach Berechnungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) waren 2023 rund 8% mehr Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen als im Vorjahr unterwegs. Damit hat sich die Nachfrage im ÖPNV nach jahrelangen pandemiebedingten Einbrüchen weiter erholt. Die Steigerung ist eng verknüpft mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 01. Mai 2023. Auf der anderen Seite bringen die Abonnenten dieses Tickets laut VDV weit überwiegend keine zusätzlichen Einnahmen. Das Angebot sorgt vielmehr für erhebliche Verluste in der Branche, welche durch Bund und Länder ausgeglichen werden müssen.

Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes der Bundesregierung werden den Ländern jährlich 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2023 bis 2025 für das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2023 und 2024 ist eine Evaluierung des Deutschlandtickets vorgesehen. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen für ein neues Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, das für die Mittelbereitstellung für die Jahre ab 2026 notwendig ist.

Auf der Kostenseite unterstützte die Bundesregierung die Verkehrsunternehmen im Rahmen der Energiepreisebremse, welche zum 31.03.2024 auslaufen wird. Gleichzeitig wirkt sich die CO 2 -Steuer, die 2021 in Deutschland eingeführt wurde, negativ auf der Aufwandsseite aus.

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen, Marktbedingungen

Die HLB Hessenbahn GmbH ist infolge einer an das Wettbewerbsumfeld angepassten Konzernstruktur am 08.12.2004 gegründet worden. Das zur Unternehmensgruppe der Hessische Landesbahn GmbH (HLB) gehörende Tochterunternehmen ist eine 100 %-Beteiligung der HLB. In der Gesellschaft sind alle unmittelbaren Aktivitäten (Produktion von Verkehrsdienstleistungen) in dem Bereich Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als reiner Leistungsersteller konzentriert. Das bei der Schwestergesellschaft HLB Basis AG noch vorhandene (Alt-) Personal wird auf der Grundlage von Leistungsverträgen bezogen. Die zur Leistungserstellung benötigten Fahrzeuge werden überwiegend von der Muttergesellschaft HLB angemietet.

Seit dem Jahr 2008 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der HLB. Zur Stärkung des Eigenkapitals wurde mit Gesellschafterbeschluss (im Geschäftsjahr 2017) eine Kapitalrücklage in Höhe von 3.500.000 € gebildet. Die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln der HLB.

Zu den einzelnen Verkehren:

Die HLB Hessenbahn GmbH erbringt seit dem 10.12.2010 die Leistungen auf der Main-Lahn-Sieg-Strecke (Frankfurt - Gießen - Marburg - Siegen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von 13 Jahren und umfasst eine jährliche Leistung von rd. 1,4 Mio. Zug-km. Die HLB als Vertragspartner hat die Durchführung der Verkehre auf die HLB Hessenbahn GmbH übertragen und dieser die erforderlichen Triebfahrzeuge untervermietet. Der Verkehrsvertrag ist auf Initiative der Aufgabenträger zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2015 angepasst worden. Die in Marburg bzw. Stadtallendorf endenden Leistungen sind bis Treysa/Kassel ausgeweitet, sodass die Betriebsleistung auf 2,4 Mio. Zug-km p.a. angestiegen ist. Mit der Verlängerung des Liniennetzes hat sich die Anzahl der eingesetzten Triebfahrzeuge vom Typ Flirt von 9 auf 13 Fahrzeuge erhöht. In diesem Zusammenhang wurde die Vertragslaufzeit um 2 Jahre angepasst und endet am 13.12.2025.

Die oben genannte Leistung wurde im Jahr 2021 durch die Aufgabenträger neu ausgeschrieben. Die HLB Hessenbahn GmbH hat sich an dieser europaweiten Ausschreibung beteiligt, den Zuschlag erhalten und mit den Aufgabenträgern einen Verkehrsvertrag bis 2039 abgeschlossen. Es werden nach einem Redesign weiterhin die Fahrzeuge eingesetzt, die bereits heute dort verwendet werden.

Die HLB konnte die seit dem 11.12.2011 durchgeführte Bestandsleistung im Netz Lahntal-Vogelsberg-Rhön im Ausschreibungswettbewerb verteidigen. Der neue Verkehrsvertrag begann zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2023 und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Neben den bereits heute eingesetzten Triebfahrzeugen vom Typ Lint 41, die ein umfassendes Redesign erhalten, werden zusätzlich 7 Neufahrzeuge (Lint 54) von der Muttergesellschaft angemietet. Das Leistungsvolumen erhöht sich auf insgesamt jährlich rd. 3,2 Mio. Zug-km und wird auf den Strecken Limburg - Weilburg - Wetzlar - Gießen (RB 44), Limburg - Weilburg - Wetzlar - Gießen - Alsfeld - Fulda (RB 45) und Fulda - Gersfeld (RB 52) erbracht.

Außerdem betreibt die Gesellschaft die Leistungen im Los 2 des Netzes Eifel-Westerwald-Sieg (EWS). Diese Leistung war ursprünglich ab August 2015 mit einer Laufzeit von 16 Jahren vorgesehen. In einem vereinbarten Übergangskonzept wurde die Betriebsaufnahme zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2014 vorgezogen. Der Verkehrsvertrag umfasst eine Jahresbetriebsleistung nach Umsetzung des Zielkonzeptes von rd. 3,6 Mio. Zug-km. Die Verkehre werden mit 25 Triebfahrzeugen vom Typ Lint sowie mit Gelenktriebwagen vom Typ GTW 2/6 und seit August 2015 mit zusätzlich 7 Neufahrzeugen vom Typ Coradia Lint 41 durchgeführt.

Seit Dezember 2022 erbringt die HLB ausgehend von dem Netz EWS zusätzliche Leistungen zunächst für 2 Jahre auf der Strecke zwischen Siegen und Letmathe (RE34). Zum Einsatz kommen Fahrzeuge vom Typ Lint 41. Die jährliche Leistung beläuft sich auf 130 T Zug-km.

Die HLB hat nach erfolgter Ausschreibung den Zuschlag für die Verkehre im Netz Südhessen-Untermain erhalten. Hierbei handelt es sich um Leistungen in der Relation Wiesbaden-Aschaffenburg und Frankfurt-Aschaffenburg-Laufach mit einer jährlichen Betriebsleistung von zusammen rd. 3,2 Mio. Zug-km. Der Verkehrsvertrag begann zum Fahrplanjahr 2019 und hat eine Laufzeit von 15 Jahren. An dem neuen Betriebsstandort Wiesbaden wurde eine Werkstatt für die Wartung und Instandhaltung der 30 Triebfahrzeuge vom Typ Coradia Continental errichtet. Die Leistung wird von der HLB Hessenbahn GmbH erbracht. Im Rahmen des Fahrzeugbeschaffungsvertrags wurden nach Abstimmung mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) von der HLB 5 weitere Triebfahrzeuge (Coradia Continental) nachbestellt und stehen seit Mitte 2019 für Kapazitätsverstärkungen zur Verfügung. Diese Verkehrsleistung wurde in den bestehenden Verkehrsvertrag integriert.

Die HLB Hessenbahn GmbH hat nach einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag für die Verkehre im Teilnetz Wetterau West-Ost zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2022 mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren erhalten. Das Leistungsangebot umfasst die Regionalbahnlinien RB 46 (Gießen - Gelnhausen), RB 47 (Wölfersheim-Södel - Friedberg; - Frankfurt), RB 48 (Nidda - Friedberg; - Frankfurt) mit einer jährlichen Betriebsleistung von zusammen rd. 1,5 Mio. Zug-km. Des Weiteren bestehen optionale Erweiterungen im Falle der Reaktivierung der Horlofftalbahn (Verlängerung der RB 47 von Wölfersheim-Södel bis Hungen) und die Lumdatalbahn. Zum Einsatz kommen 30 Neufahrzeuge des Typs Alstom Coradia Lint 41, welche die HLB Hessenbahn GmbH von der HLB anmietet.

Die HLB Hessenbahn GmbH betreibt seit Dezember 2022 für weitere 10 Jahre die RMV-Linie RB 21 Ländchesbahn von Wiesbaden nach Niedernhausen (mit einzelnen Fahrten von/nach Limburg). Das Leistungsangebot wird deutlich ausgeweitet und hat eine jährliche Fahrleistung von rd. 0,5 Mio. Zug-km. Der Vertrag beinhaltet die Option für eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Auf dem Streckennetz werden 10 Triebfahrzeuge vom Typ Lint 41 der RMV-Tochtergesellschaft fahma GmbH eingesetzt. Diese werden gegenwärtig noch im Teilnetz Taunus genutzt und später sukzessiv einem Redesign unterzogen.

Weiter hat die HLB Hessenbahn GmbH den Zuschlag für die Leistungen im Netz Mittelhessenexpress erhalten. Dieser Verkehr ist im Dezember 2023 über eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren neu aufgenommen worden. Dieses Streckennetz beinhaltet die Regionalbahnlinien (Kirchhain-Marburg) - Gießen - Frankfurt (RB 37), Dillenburg - Gießen - Frankfurt (RB 40), Treysa - Gießen - Frankfurt (RB 41) und (Gießen) - Friedberg - Hanau (RB 49) mit einer jährlichen Betriebsleistung von rd. 3,6 Mio. Zug-km. Zum Einsatz kommen 32 Fahrzeuge des Typs Coradia Continental von der Firma Alstom, die von der HLB angemietet werden.

Bis zur Inbetriebnahme der Instandhaltungsanlage Butzbach, deren Geschäftstätigkeit in einer eigenen Gesellschaft der HLB Maintenance GmbH abgebildet wird, erfolgt die Triebfahrzeuginstandhaltung für die Neufahrzeuge übergangsweise bis voraussichtlich September 2025 in der vorhandenen Werkstatt in Wiesbaden.

Geschäftsverlauf 2023 und Ertragslage

Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt von der Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel 2023 des neuen Netzes Mittelhessen und des wieder gewonnenen Netzes Lahntal-Vogelsberg-Rhön. Trotz der Spätlieferung von Fahrzeugen in den Netzen erfolgte die rechtzeitigte Betriebsaufnahme mit Ersatzkonzepten (Anmietung von Fremdfahrzeugen).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wirkten sich nicht zu erbringenden Verkehrsleistungen aufgrund von Baustellen, Störungen im Netz, insbesondere verursacht durch die DB InfraGo AG selbst, eigenverschuldeten Ausfällen und den sich daraus resultierenden Vertragsstrafen sowie Pönalen negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft aus.

Im Geschäftsjahr 2023 liegen die Umsatzerlöse mit 262,53 Mio. € um 8,67 Mio. € unter denen des Vorjahres. Es handelt sich hierbei größtenteils um die Bestellerentgelte der Aufgabenträger für die SPNV-Leistungen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Leistungsveränderungen sowie aus den in den Verkehrsverträgen verankerten Preisfortschreibungen für Energie, Treibstoffe und Personal.

Die sonstigen betrieblichen Erträge steigen von 3,02 Mio. € im Vorjahr auf insgesamt 8,30 Mio. €. Die Veränderung ist vorrangig auf den Schadensersatzanspruch aus der Spätlieferung von Fahrzeugen für SPN-Verkehre sowie Versicherungsentschädigung aufgrund eines Brandschadens an einem Triebfahrzeug im SPN-Verkehr "EWS" zurückzuführen. Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen die Entlastungen aufgrund der Strompreisbremse sowie die Auflösung von Rückstellungen als auch die Erstattungen von DB InfraGo aus dem "DB-Anreizsystem" als Ausgleich für in erster Linie baustellenbedingte Betriebsstörungen enthalten.

Demnach werden im Geschäftsjahr 2023 Betriebserträge (Gesamtleistung) von 270,83 Mio. € (i.V. 274,22 Mio. €) erwirtschaftet.

Die Betriebsaufwendungen liegen mit insgesamt 272,24 Mio. € um 0,45 Mio. € über denen des Referenzzeitraums.

Der Materialaufwand in Höhe von 198,83 Mio. € (i.V. 203,09 Mio. €) enthält im Wesentlichen die Aufwendungen für die Trassen- und Stationsnutzung, Triebfahrzeugmieten, Aufwendungen für die Fahrzeuginstandhaltung einschließlich der Vergütungen an Dritte für Werkstattleistungen, Verkaufsprovisionen, Energiekosten (Treibstoffe und Fahrstrom), den Aufwand für externe Personalgestellung und Schienenersatzverkehre. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist größtenteils auf die Leistungsreduzierung zurückzuführen und korrespondiert diesbezüglich mit der Ertragsentwicklung. Zusätzlich wirken hier die gesunkenen Bezugspreise für Diesel und Fahrstrom.

Für das Geschäftsjahr 2023 sind Personalaufwendungen in Höhe von 54,63 Mio. € gegenüber 52,34 Mio. € im Vorjahr auszuweisen. Hier wirken sich insbesondere der angepasste Personalbestand und Tariferhöhungen aus.

Die Abschreibungen betragen 2,41 Mio. € (i.V. 2,17 Mio. €) und resultieren größtenteils aus der gestiegenen Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2023.

Die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammengefassten Positionen erhöhen sich im Geschäftsjahr 2023 um 2,18 Mio. € auf 16,37 Mio. €. Die Veränderung ist vorrangig auf höhere Aufwendungen für Versicherungen, Marketing, Miete von unbeweglichen Wirtschaftsgütern sowie Mietnebenkosten zurückzuführen.

Im Geschäftsjahr 2023 ist ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von -1,42 Mio. € (i.V. 2,43 Mio. €) zu verzeichnen.

Das positive Finanzergebnis von 1,82 Mio. € (i.V. 0,22 Mio. €) resultiert aus den Zinsaufwendungen (0,17 Mio. €) und den Zinserträgen aus der Abzinsung von Rückstellungen (0,28 Mio. €) und aus dem Cash Pool (1,72 Mio. €).

Danach ist für das Geschäftsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Sonstigen Steuern ein an die Muttergesellschaft abgeführter Gewinn in Höhe von 0,39 Mio. € (i.V. 2,64 Mio. €) auszuweisen.

Vermögens- und Finanzlage

Eigentümer der Gesellschaft ist zu 100 % die Hessische Landesbahn GmbH, Frankfurt am Main.

Die Bilanzsumme liegt im Berichtszeitraum mit 138,40 Mio. € um 50,20 Mio. € über der des Vorjahres.

Das Anlagevermögen ist in Höhe von 34,44 Mio. € (i.V. 22,46 Mio. €) bilanziert und hat einen Anteil von 24,9 % (i.V. 25,4 %) an der gestiegenen Bilanzsumme.

Gleichzeitig erhöht sich das Umlaufvermögen um 36,02 Mio. € auf 98,20 Mio. € und entspricht 70,9 % (i.V. 70,6 %) der Bilanzsumme. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen steigen um 26,25 Mio. € auf 74,38 Mio. €. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den verbundenen Unternehmen HLB Hessenbus GmbH, HLB Basis AG und der Hessische Landesbahn GmbH sowie um Forderungen aus dem Cash-Pool. Weiter erhöhen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 5,53 Mio. € auf 9,16 Mio. €. Die sonstigen Vermögensgegenstände steigen auf 6,73 Mio. € (i.V. 4,15 Mio. €) und beinhalten vorrangig Versicherungsentschädigungen und im Folgejahr abziehbare Vorsteuer sowie Innovationsförderungen durch die Aufgabenträger. Die Vorräte steigen auf 7,64 Mio. € (i.V. 6,11 Mio. €), während die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag 31.12.2023 0,29 Mio. € (i.V. 0,16 Mio. €) betragen.

Zudem ist ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 5,76 Mio. € (i.V. 3,56 Mio. €) ausgewiesen, der zum einen die Revisionskosten für Triebfahrzeuge für die Netze Südhessen-Untermain und Lahntal-Vogelsberg-Rhön und zum anderen die Vorlaufkosten im Zusammenhang mit der Betriebsübernahme im Netz Eifel-Westerwald-Sieg und für das Netz Südhessen-Untermain beinhaltet.

Das Eigenkapital enthält das gezeichnete Kapital (1,50 Mio. €) und die Gewinnrücklage (0,12 Mio. €) sowie die Kapitalrücklage von 3,50 Mio. €. Die eigenen Mittel betragen demnach unverändert 5,12 Mio. € und entsprechen 3,7 % (i.V. 5,8 %) der Bilanzsumme.

Die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen steigen um 1,53 Mio. € auf 1,80 Mio. € aufgrund eines Zuschusses des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Anschaffung von batterie-elektrisch betriebenen Schienenfahrzeuge im Netz Eifel-Westerwald-Sieg.

Die Fremdmittel der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 129,88 Mio. € liegen um 47,07 Mio. € über denen des Vorjahres. Hierbei verzeichnen die sonstigen Verbindlichkeiten eine Zunahme um 22,98 Mio. € auf 63,52 Mio. €, während die sonstigen Rückstellungen mit 15,75 Mio. € den Vorjahreswert um 1,15 Mio. € überschreiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 17,76 Mio. € (i.V. 10,85 Mio. €) resultieren fast ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 11,78 Mio. € sind um 7,39 Mio. € über dem Referenzwert gestiegen. Dies ist durch ein Darlehen für die Anschaffung von batterie-elektrisch betriebenen Schienenfahrzeuge im SPN-Verkehr Eifel-Westerwald-Sieg begründet. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit 21,06 Mio. € (i.V. 12,42 Mio. €) passiviert.

Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt für die kurzfristigen Fremdmittel 86,8 % (i.V. 93,1 %), während sich für die mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten eine Quote von 1,3 % (i.V. 0,3 %) ergibt.

Der Finanzmittelbestand beträgt 0,29 Mio. € gegenüber 0,16 Mio. € im Referenzjahr. Aufgrund des im Konzern angewendeten Cash-Pooling ist die Liquidität der Gesellschaft jederzeit gesichert.

Die Gesellschaft investierte in das Anlagevermögen insgesamt 14,59 Mio. €. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (11,91 Mio. €), Fahrzeuge für Personen und Güterverkehr (0,80 Mio. €) und andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (1,62 Mio. €).

Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft konnte nach den zuletzt erfolgten Ausschreibungen sowohl Bestandsleistungen verteidigen, als auch Neuverkehre hinzugewinnen. Die Leistungsausweitung bedeutet für das Unternehmen einen erheblichen Substanzgewinn und eine Zukunftssicherung. Das Unternehmen hat sich daher eine gute Ausgangsbasis geschaffen, sich auch in der Zukunft erfolgreich an Ausschreibungen im SPNV beteiligen zu können.

Mit der Entscheidung der Muttergesellschaft Hessische Landesbahn GmbH eine eigene Instandhaltungsgesellschaft zu gründen und eine Werkstatt in Butzbach zu bauen, werden weiter positive Akzente in Richtung Wettbewerbsfähigkeit der HLB Hessenbahn GmbH gesetzt. Zukünftig sollen weitestgehend alle von der Gesellschaft betriebenen Fahrzeuge in eigenen Konzernwerkstätten instandgehalten werden und Fremdvergaben auf Einzelfälle beschränkt werden. Dies erhöht die betriebliche Flexibilität und trägt zur Erhöhung der Fahrzeugverfügbarkeit bei.

Der Konzern hat mit der Digitalisierung sämtlicher Geschäftsprozesse begonnen. In dem Bereich Produktion der SPNV-Leistungen wurden ein neues Planungssystem mit Schnittstellen zu den kaufmännischen Geschäftsprozessen eingeführt sowie elektronische Kommunikationssysteme, die die Unternehmenskommunikation vor allem auf der betrieblichen Seite deutlich verbessert haben. Die Muttergesellschaft HLB hat damit begonnen, sämtliche kaufmännischen Geschäftsprozesse durchgängig in einem einheitlichen ERP-System abzubilden.

Für die HLB Hessenbahn GmbH werden nachfolgende Risiken definiert:

Der heute schon sehr hohe Stand der Bautätigkeit der DB Netz AG, der in den nächsten Jahren auf Grund des Infrastrukturzustandes ansteigen wird, hat negative Auswirkungen auf die Betriebsqualität der HLB Hessenbahn GmbH. Es ist auch in den Folgejahren mit einem diesbezüglich eingeschränkten Zugbetrieb auf allen von der HLB befahrenen Infrastrukturen zu rechnen. Neben Qualitätseinbußen entstehen vor allem wirtschaftliche Nachteile, dadurch dass Leistungen gar nicht oder nur teilweise erbracht werden können und daher die Leistungsvergütung entfällt bei gleich hohen Fixkosten des Unternehmens (ca. 80%). Zusätzlich greifen die Sanktionssysteme in den Verkehrsverträgen, deren Konzeption nicht auf die heutige Situation abgestellt war. Die Aufgabenträger sind sowohl bei dem Thema Vergütung bei Leistungseinschränkungen (Kompensation der Fixkosten) als auch bei dem Thema der Sanktionssysteme derzeit nicht bereit, in den Bestandsverträgen Anpassungen vorzunehmen. Zudem wird der Aufwand für die Durchführung von Schienenersatzverkehren nicht komplett vergütet, sodass die Bautätigkeit auf der von DB Netz betriebenen Infrastruktur langfristig ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.

Zusätzlich zu den zuvor beschriebenen Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Infrastruktur der DB InfraGo AG und deren Folgen kommt noch hinzu, dass die DB InfraGo AG ihre Stellwerke nicht mehr personell besetzen kann. Hierdurch kommt es zu erheblichen Stellwerksausfälle und damit zu unverschuldeten Zugausfällen für die HLB Hessenbahn GmbH. Das wirtschaftliche Risiko aus diesen Infrastruktur-Themen der DB InfraGo AG verschärft sich für die HLB Hessenbahn GmbH hierdurch drastisch.

Wie bereits die vergangenen Tarifabschlüsse gezeigt haben, muss auch zukünftig bei Neuabschlüssen der Tarifverträge mit Bestandteilen gerechnet werden, die zu erheblichen Mehrkosten führen und sich damit negativ auf die Ertragslage des Unternehmens auswirken. Besonders drastisch zeigt sich dies am Tarifabschluss mit der GDL vom 24.04.2024. Dieser Tarifabschluss beinhaltet neben deutlichen Entgelterhöhungen und der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch die schrittweise Einführung einer 35-Stunden-Woche. Diese Mehraufwendungen werden nicht vollständig durch die Preisindexierung in den Verkehrsverträgen zu kompensieren sein, was entsprechend negative Auswirkungen auf die Ertragssituation des Unternehmens haben wird. Der Mehrbedarf an Personal, der durch die Absenkung der Wochenarbeitszeit anfallen wird, ist voraussichtlich nicht am Arbeitsmarkt abdeckbar. Dies wird zu Leistungsausfällen führen und damit zu Umsatzrückgängen, welche die Ertragssituation zusätzlich belasten.

Bei den HLB-Konzernunternehmen, und damit auch bei der HLB Hessenbahn GmbH, wirkt zunehmend der demografische Wandel, infolge dessen in nahezu allen Berufsgruppen ein Fachkräftemangel zu verzeichnen ist, der teilweise zu massiven Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Personal führt. Insbesondere betroffen sind dabei die Berufsgruppen Ingenieure, IT-Spezialisten, Mechatroniker und Elektriker aber auch und insbesondere das Fahrpersonal und die Zugbegleiter. Dies führt bereits heute zu Leistungseinschränkungen. Es ist zu erwarten, dass sich der Mangel an qualifizierten Fachkräften noch verstärkt und mit einer Zuspitzung der Situation zu rechnen ist.

Hinsichtlich der schwankenden und zum Teil wieder steigenden Bezugspreise für Energie und Treibstoffe ist anzumerken, dass diese Erhöhungen von den Gleitklauseln in den Verkehrsverträgen zumindest zum überwiegenden Teil abgedeckt werden. Eine Preisanpassung erfolgt jedoch nicht überall zeitlich gleichlaufend mit der Preisentwicklung, sondern in der Regel mit entsprechender zeitlicher Verzögerung, da die Preisfortschreibung auf geglätteten Jahresdurchschnitten des Statistischen Bundesamtes basiert. Dieser Sachverhalt kann sich auf die unterjährige Liquidität der Gesellschaft negativ auswirken.

Auf die Unternehmensergebnisse wirken sich zudem die drastisch gestiegenen Beschaffungspreise bei Material und Verbrauchsstoffen, Ersatzteilen sowie Dienstleistungen aus. Dies wird in den Verkehrsverträgen nicht indexiert. Die daraus resultierenden Mehrbelastungen sind daher vom Unternehmen zu tragen.

Hinzu kommen Lieferengpässe bei fast allen Beschaffungsmaßnahmen.

Prognosebericht

In der Umsatzplanung sind Erlöseinbußen aus nicht zu erbringenden Verkehrsleistungen aufgrund von Baustellen, Störungen im Netz, insbesondere verursacht durch die DB InfraGo AG selbst, eigenverschuldeten Ausfällen und den sich daraus resultierenden Vertragsstrafen sowie Pönalen berücksichtigt und wirken sich entsprechend negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft aus.

Ebenfalls negativ wirken sich die drastisch gestiegenen Beschaffungspreise für Energie (Diesel, Strom), Material und Verbrauchsstoffe, Ersatzteile und Dienstleistungen sowie deren Verfügbarkeit in den Märkten aus.

Im Betriebsleistungsplan für das Jahr 2023 werden insgesamt 18,6 Mio. Zug-km ausgewiesen. Der Investitionsplan mit einem Volumen von rd. 7,2 Mio. € beinhaltet größtenteils die Bevorratung von Ersatzteilen für die Triebfahrzeuge sowie die Anschaffung von Gegenständen für die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Das Stellensoll ist gekennzeichnet von den bevorstehenden Leistungsausweitungen im SPNV.

Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Gesellschaft trotz bestehender Risiken von einem positiven Jahresergebnis aus.

Erklärung der Unternehmensführung

Die Zielgröße für den angestrebten Frauenanteil im Aufsichtsrat wurde von der Gesellschafterversammlung im Geschäftsjahr 2022 auf 33,3% bis 2027 festgelegt und beträgt zum 31.12.2023 50 %. Eine Neufestlegung der angestrebten Frauenquote in der ab 1. Januar 2023 neu strukturierten Geschäftsführung ist durch die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 20.12.2023 mit Umsetzungsziel Dezember 2028 festgelegt auf 50% und beträgt zum 31.12.2023 0%. Für die weiteren Führungsebenen hat die Geschäftsführung einen angestrebten Frauenanteil von (Ebene 1) 33,3% bis 2027 und (Ebene 2) 20% bis 2027 festgelegt; zum 31.12.2023 beträgt dieser 16,6% (Ebene 1) und 0% (Ebene 2).

 

Frankfurt am Main, 31.05.2024

HLB Hessenbahn GmbH

Veit Salzmann, Geschäftsführer

Tobias Beckers, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

HLB HESSENBAHN GMBH, FRANKFURT AM MAIN

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 34.444.641,96 22.462.981,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.095.212,00 1.087.575,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.095.212,00 1.087.575,00
II. Sachanlagen 33.317.492,01 21.352.355,67
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken davon 10.145.933,08 10.765.834,08
- a) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten: EUR 6.365.679,00 (Vorjahr: EUR 6.768.105,00)
- b) Bahnkörper und Bauten des Schienenwegs: EUR 3.149.688,00 (Vorjahr: EUR 3.328.352,00)
2. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 7.542.410,50 7.545.467,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.762.737,50 2.735.670,50
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.866.410,93 305.384,09
III. Finanzanlagen 31.937,95 23.050,35
1. Beteiligungen 31.937,95 23.050,35
B. UMLAUFVERMÖGEN 98.198.741,53 62.175.376,63
I. Vorräte 7.635.404,73 6.110.323,69
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.552.129,83 6.027.048,79
2. geleistete Anzahlungen 83.274,90 83.274,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 90.268.724,59 55.909.224,87
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.156.205,79 3.626.537,35
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 74.378.640,76 48.133.504,51
3. sonstige Vermögensgegenstände 6.733.878,04 4.149.183,01
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 294.612,21 155.828,07
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.756.352,74 3.561.699,26
138.399.736,23 88.200.056,91

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL 5.120.281,86 5.120.281,86
I. Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500.000,00
II. Kapitalrücklage 3.500.000,00 3.500.000,00
III. Gewinnrücklagen 120.281,86 120.281,86
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 1.799.753,55 271.578,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 15.752.000,00 14.604.612,00
1. sonstige Rückstellungen 15.752.000,00 14.604.612,00
D. VERBINDLICHKEITEN 114.127.700,82 68.203.585,05
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.778.557,51 4.391.940,07
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 493.715,81 (Vorjahr: EUR 3.688.382,77)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 11.284.841,63 (Vorjahr: EUR 703.557,30)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21.060.222,83 12.415.811,30
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 21.060.222,83 (Vorjahr: EUR 12.415.811,30)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.765.935,83 10.847.905,84
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 17.765.935,83 (Vorjahr: EUR 10.847.905,84)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
4. sonstige Verbindlichkeiten 63.522.984,65 40.547.927,84
- davon aus Steuern: EUR 468.632,39 (Vorjahr: EUR 459.129,79)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 63.522.984,65 (Vorjahr: EUR 40.547.927,84)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.600.000,00 0,00
138.399.736,23 88.200.056,91

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 262.528.352,70 271.203.933,78
2. sonstige betriebliche Erträge 8.297.156,56 3.016.956,22
3. Materialaufwand -198.827.612,19 -203.094.764,06
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -24.897.155,83 -27.482.284,53
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -173.930.456,36 -175.612.479,53
4. Personalaufwand -54.630.117,96 -52.341.395,94
a) Löhne und Gehälter -44.575.885,66 -42.858.930,63
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -10.054.232,30 -9.482.465,31
- davon für Altersversorgung: EUR 435.691,73 (Vorjahr: EUR 426.710,79)
5. Abschreibungen auf immaterielle -2.409.272,80 -2.165.526,54
a) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.409.272,80 -2.165.526,54
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -16.374.893,99 -14.190.719,74
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.994.508,02 325.772,72
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.717.885,52 (Vorjahr: EUR 210.292,72)
- davon Ertrag aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR 276.635,00 (Vorjahr: EUR 115.480,00)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -170.893,04 -104.883,38
- davon an verbundene Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
- davon Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 41.398,00 (Vorjahr: EUR 18.347,00)
9. Ergebnis nach Steuern 407.227,30 2.649.373,06
10. sonstige Steuern -13.226,93 -5.147,00
11. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -394.000,37 -2.644.226,06
12. Jahresüberschuss 0,00 0,00

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

HLB Hessenbahn GmbH

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die HLB Hessenbahn GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nr. HR B 74739 eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie unter Betrachtung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB. Die Bilanz wurde entsprechend § 265 Abs. 5 HGB auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" ergänzt. Im Anlagevermögen wird die Gliederung des Jahresabschlusses nach den für Verkehrsunternehmen geltenden Vorschriften (Verordnung vom 27. Februar 1968, BGBl. I 1968, S. 193, zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2015, BGBl. I, S. 1245) vorgenommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Die Vorschriften des § 277 HGB wurden beachtet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird in Anwendung von § 265 Abs. 5 HGB um den Posten "aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn" ergänzt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Die Ersatzteilpakete für die Triebfahrzeuge werden im Anlagevermögen bilanziert und planmäßig über die Nutzungsdauer der Triebfahrzeuge abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden zeitanteilig nach der linearen Methode vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern analog den steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde, danach wurde die Abschreibung gemäß § 253 HGB nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen und nach der linearen Methode in Ansatz gebracht. Sofern bei den Anlagengegenständen zum Abschlussstichtag von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Bis zur Fertigstellung und Aktivierung werden keine Abschreibungen erfasst.

Die Investitionszuschüsse werden ohne Absetzung vom Vermögensgegenstand auf der Passivseite in einem Sonderposten ausgewiesen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von EUR 800,00 netto werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG als Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Bei den Vorräten wird die Aktivierung zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen und sonstige Risiken werden durch eine pauschale Wertberichtigung berücksichtigt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen sind nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen gebildet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgezinst worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird mit dem Nominalwert angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang.

Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 74.378,6 handelt es sich in Höhe von TEUR 16.890,0 um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von TEUR 57.488,7 um Forderungen aus dem Cash-Pool. Die Position enthält Forderungen gegenüber der Gesellschafterin Hessische Landesbahn GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 72.695,0.

Die liquiden Mittel belaufen sich auf TEUR 294,6.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 1.500,0 ist vollständig eingezahlt.

Im Geschäftsjahr 2017 hatte die Gesellschafterin gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB insgesamt TEUR 3.500,0 in die Kapitalrücklage eingelegt.

Als Sonderposten werden Zuschüsse für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgewiesen. Die Auflösung wird ratierlich analog der Nutzungsdauer der aktivierten Wirtschaftsgüter vorgenommen.

Im Wesentlichen wurden für rückständige Urlaubs- und Überstundenverpflichtungen, anstehende Hauptuntersuchungen für Triebfahrzeuge, Versicherungsbeiträge, ausstehende Eingangsrechnungen sowie für interne und externe Kosten des Jahresabschlusses sonstige Rückstellungen i. H. v. TEUR 15.752,0 gebildet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 17.765,9 bestehen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 17.371,9 und aus TEUR 394,0 aus der Gewinnabführung an die Gesellschafterin.

Die Position enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Hessische Landesbahn GmbH in Höhe von TEUR 14.060,1.

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit
Gesamtbetrag
TEUR
bis zu 1 Jahr
TEUR
über 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.778,6 493,7 11.284,8 4.897,3 6.387,5
(i. Vj. 4.391,9) (i. Vj. 3.688,4) (i. Vj. 703,5) (i. Vj. 703,5) (i. Vj. 0,0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun gen 21.060,2 21.060,2 0,00 0,00 0,0
(i. Vj. 12.415,8) (i. Vj. 12.415,8) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 0,0) (i. Vj. 0,0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.765,9 17.765,9 0,00 0,00 0,0
(i. Vj. 10.847,9) (i. Vj. 10.847,91) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 0,0) (i. Vj. 0,0)
sonstige Verbindlichkeiten 63.523,0 63.523,0 0,00 0,00 0,0
(i. Vj. 40.547,9) (i. Vj. 40.547,93) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 0,0) (i. Vj. 0,0)
114.127,7 102.842,8 11.284,8 4.897,3 6.387,5
(i. Vj. 68.203,59) (i. Vj. 67.500,0) (i. Vj. 703,5) (i. Vj. 703,5) (i. Vj. 0,0)

Die Position Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die vom Aufgabenträger RMV eingerichteten Innovationsbudgets in Höhe von TEUR 1.600,0.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse i. H. v. TEUR 262.528,3 enthalten im Wesentlichen die Erlöse aus der Erbringung der Verkehrsleistungen aus den verschiedenen Verkehrsverträge und berücksichtigt darüber hinaus auch die Konzernverrechnungen.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus Schadenersatzleistungen für Spätlieferungen von Fahrzeugen und Versicherungserstattungen von insgesamt TEUR 5.430,6, um Erträge aus der Strompreisbremse i. H. v. TEUR 842,7, um Erlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen (TEUR 840,3) und um Auflösungen von Rückstellungen (TEUR 477,6).

Der Materialaufwand enthält im Wesentlichen die Trassennutzungs-, Stations- und Abstellkosten (TEUR 95.191,5), Aufwendungen für die Anmietung der Triebzüge (TEUR 40.741,2), Fahrstrom- und Treibstoffkosten (TEUR 22.492,6) und Kosten für die Instandhaltung der Triebfahrzeuge, einschließlich Hauptuntersuchungen (TEUR 10.055,6).

Die Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen und betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 2.409,3 (i. V. TEUR 2.165,5).

Als sonstige betriebliche Aufwendungen werden im Wesentlichen Aufwendungen aus Miet- / Pachtverträgen und deren Nebenkosten (TEUR 3.512,0), Wartungskosten Hard- und Software (TEUR 617,5) sowie Versicherungen und Beiträge (TEUR 1.539,2) ausgewiesen.

5. Sonstige Angaben

Es bestehen zwei Verträge über die Anmietung von Triebfahrzeugen mit einer Laufzeit bis Ende 2025, zwei Verträge mit einer Laufzeit bis Ende 2030, ein Vertrag bis Ende 2032, zwei Verträge bis Ende 2033 und zwei Verträge bis Ende 2038.

Aus diesen Verträgen ergeben sich über die Laufzeit sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von Mio. EUR 524,0.

Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Konzernabschluss wird von der Hessische Landesbahn GmbH, 60329 Frankfurt/Main aufgestellt und beim Handelsregister Frankfurt unter der Register-Nr. B 25 444 hinterlegt. Mit der Muttergesellschaft Hessische Landesbahn GmbH besteht zudem seit 2008 ein Gewinnabführungsvertrag.

Die Darstellung des Honorars der Abschlussprüfer erfolgt im Konzernanhang der Hessische Landesbahn GmbH.

Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen beträgt:

sozialversicherungspflichtige Beschäftigte 1.023
davon Werkstudenten 5
geringfügig Beschäftigte 12
sonstige Mitarbeiter 5
Gesamt 1.040

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Dipl.-Ing. Veit Salzmann, Siegen.

Herr Dipl.-Ing. Tobias Beckers, Hofheim am Taunus (ab 1. Januar 2023)

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hauptberuflich sind die Geschäftsführer als Geschäftsführer der Hessische Landesbahn GmbH, Frankfurt am Main, tätig. Sie erhalten keine Bezüge von der Gesellschaft.

Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht zu marktunüblichen Konditionen abgeschlossen.

6. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

Elmar Damm, Ministerialdirigent, Wiesbaden

Aufsichtsratsvorsitzender

Dagmar Brinkmann, Ministerialrätin, Wiesbaden

stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Anke Münker-Tiedge, Ministerialrätin, Wiesbaden

Dr. Heike Höhnscheid, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Köln

Waldemar Sakschewski, Triebfahrzeugführer, Butzbach

Michael Burkhart, Triebfahrzeugführer, Butzbach

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Jahr 2023 Sitzungsgelder i. H. v. EUR 660,00.

7. Ergebnisverwendungsvorschlag

Gemäß dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag wurde der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 394,0 an die Muttergesellschaft, die Hessische Landesbahn GmbH, abgeführt.

 

Frankfurt am Main, den 29.05.2024

HLB Hessenbahn GmbH HLB Hessenbahn GmbH

Veit Salzmann, Geschäftsführer

Tobias Beckers, Geschäftsführer

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2023
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.991.510,49 255.093,26 0,00 2.562,23 2.244.041,52
1.991.510,49 255.093,26 0,00 2.562,23 2.244.041,52
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken davon 13.485.482,60 0,00 0,00 0,00 13.485.482,60
2. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 12.016.156,49 799.848,15 147.441,50 506.368,17 12.457.077,97
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456.875,64 1.615.662,80 202.912,26 45.468,41 9.229.982,29
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 305.384,09 11.911.380,60 350.353,76 0,00 11.866.410,93
33.263.898,82 14.326.891,55 0,00 551.836,58 47.038.953,79
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 23.050,35 8.887,60 0,00 0,00 31.937,95
23.050,35 8.887,60 0,00 0,00 31.937,95
35.278.459,66 14.590.872,41 0,00 554.398,81 49.314.933,26
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2023
EUR
Zuführungen
EUR
Auflösungen
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 903.935,49 247.455,26 2.561,23 1.148.829,52
903.935,49 247.455,26 2.561,23 1.148.829,52
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken davon 2.719.648,52 619.901,00 0,00 3.339.549,52
2. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 4.470.689,49 764.959,15 320.981,17 4.914.667,47
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.721.205,14 776.957,39 30.917,74 5.467.244,79
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
11.911.543,15 2.161.817,54 351.898,91 13.721.461,78
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
12.815.478,64 2.409.272,80 354.460,14 14.870.291,30
RESTBUCHWERTE
31. Dez. 2023
EUR
31. Dez. 2022
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.095.212,00 1.087.575,00
1.095.212,00 1.087.575,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken davon 10.145.933,08 10.765.834,08
2. Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr 7.542.410,50 7.545.467,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.762.737,50 2.735.670,50
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.866.410,93 305.384,09
33.317.492,01 21.352.355,67
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 31.937,95 23.050,35
31.937,95 23.050,35
34.444.641,96 22.462.981,02

ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG

Die Gesellschaft ist durch einen Ergebnisabführungsvertrag seit dem 01.01.2008 mit der Hessische Landesbahn GmbH verbunden.

Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 anhand der Vierteljahresberichte der Geschäftsführung und in seinen Sitzungen, in denen alle wesentlichen Geschäftsvorfälle eingehend erörtert wurden, über den Geschäftsgang des Unternehmens unterrichtet und die Geschäftslage der Gesellschaft laufend überwacht. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzabschlusssitzung teilgenommen.

Der von der Geschäftsführung erstellte Jahresabschluss 2023 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HTW Wirtschaftsprüfung GmbH, Kassel, geprüft worden. Darüber hinaus hat die Prüfungsgesellschaft eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz durchgeführt.

Die Prüfungen haben zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben. Der Bestätigungsvermerk ist uneingeschränkt erteilt worden. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Bericht des Jahresabschlussprüfers auseinandergesetzt. Soweit in ihm Anregungen enthalten sind, hat er diese mit der Geschäftsführung erörtert; es bestand kein Anlass zu weitergehenden Folgerungen.

Der gemäß § 264 HGB von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss hat vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat ihn geprüft und keinen Anlass zu Beanstandungen gefunden.

Der Aufsichtsrat erklärt sich mit dem von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss 2023, den er geprüft und ohne Einwendungen gebilligt hat, einverstanden.

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2023 festzustellen.

 

Wiesbaden, den 25. Juni 2024

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Elmar Damm, Ministerialdirigent

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25. Juni 2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die HLB Hessenbahn GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HLB Hessenbahn GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HLB Hessenbahn GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, den 07.06.2024

HTW Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Thomas Olbrich, Wirtschaftsprüfer

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