Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 732893
Eingetragen
16.12.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an energieerzeugenden Unternehmen. Ferner die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der Handel mit Energieerzeugungsanlagen, der Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbindung stehendem Grundbesitz.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephanie Leutritz
seit 8.9.2025
Prokura
Prokura
Andrea Ursula Ranft
seit 16.12.2015
Prokura
Michael Ranft
seit 16.12.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Ranft Projekt partner GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ranft Projekt partner GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ranft Green Energy GmbH

Bad Mergentheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

A) Grundlagen des Unternehmens


Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH und damit Teil der Ranft Unternehmensgruppe. Sie wurde als Ranft Green Energy GmbH (im Folgenden auch: "Gesellschaft" oder "RGE") am 24.11.2015 mit einem Stammkapital von EUR 25.000 und dem Sitz in Bad Mergentheim gegründet. Die Eintragung in das Han­delsregister des Amtsgerichts Ulm erfolgte am 16.12.2015 unter HRB 732893.

Gegenstand der RGE ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an energieerzeugenden Unter­neh­men. Ferner die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energie­erzeu­gungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der Handel mit Energie­erzeugungsanlagen, der Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbin­dung stehendem Grundbesitz.

Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen, übernehmen oder vertreten.

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit der Gründung Herr Michael Ranft, Creglingen bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer ist zugleich Geschäftsführer der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH mit Sitz in Bad Mergentheim.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Con­trolling insbesondere die Finanzbuchhaltung, das Forderungsmanagement und das Risiko­management übernimmt die Ranft Projektpartner GmbH als Holding.

Die Gesellschaft hat zur Kapitalbeschaffung nachrangige Darlehen mit der Emissionsbezeich­nung "Ranft Green Energy V - 2016" mit einem Emissionsvolumen von EUR 5,0 Mio. angeboten und platziert. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Produk­tes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte im Jahr 2016.

B) Wirtschaftsbericht

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen


Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa zeigt einen weiteren Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der 27 EU-Länder von 1,15 Billionen Euro auf 16,96 Billionen Euro. Dies ist eine Veränderung um +7,27%. In der Eurozone ist das BIP im Jahr 2023 um 0,96 Billionen Euro auf 14,37 Billionen Euro angestiegen. Dies bedeutet eine Zunahme um +7,16%.

Die Gesellschaft ist hauptsächlich in den Ländern Deutschland, Italien und Österreich aktiv. Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass Deutschland im Jahr 2023 in eine Rezession gerutscht ist. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 preisbereinigt um -0,2% niedriger als im Vorjahr. Nach der Corona-Krise, den anhaltenden Krieg in der Ukraine, steigenden Energiepreisen und einer Rekordinflation kam es nun 2023 zu einer Rezession. Dennoch bleibt Deutschland weiterhin die größte Volkswirtschaft im EU-Raum. In Italien wird das BIP für 2023 auf 2,19 Billionen US-Dollar prognostiziert. Dies entspricht einen Anstieg um 8,96% im Vergleich zum Vorjahr. Damit hat Italien ein Wirtschaftswachstum über dem EU-Durchschnitt. In Österreich gab es preisbereinigt 2022 ein Wachstum von +4,8%; für das Jahr 2023 wird eine Rezession von 0,7% prognostiziert.

Zwar hat sich Italien laut Statistik wie kein anderes EU-Land von der Corona-Krise erholt, dennoch haben die jüngsten geopolitischen Ereignisse die Wirtschaft in Italien beeinträchtigt, insbesondere der Energiesektor sah sich einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. So bleibt Italien von dem Höchststand seines Bruttoinlandsprodukts von 2008 noch weit entfernt und wird laut Prognosen erst im Jahr 2026 das Vorkrisenniveau erreicht haben.

Neben den geopolitischen Konflikten war auch 2023 der Klimawandel, mit welchen Mitteln und wie schnell dieser gebremst werden muss, eines der beherrschenden Themen der politischen Debatten weltweit. In einer Umfrage im "Global Risks Report 2024" des "World Economic Forum" wurden von 66 Prozent der Befragten extreme Wetterphänomene als eines der Top Risiken für materielle Krisen benannt.

Die hieraus entstandene Energiestrategie in Deutschland für die nächsten zehn Jahre zielt u.a. auf die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen der Energieerzeugung aus Kohle und Kernkraft. Gerade auch in Italien rücken diese Ziele intensiv in den Vordergrund.

2) Energiepolitische Weichenstellungen


Die neue Europäische Kommission unter ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen hat am 11. Dezember 2019 den "European Green Deal" vorgelegt. Dieses Programm enthält einen Maßnahmenkatalog zur Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen der Wirt­schaft. Diese Ziele, des "European Green Deals", wurden von der EU am 22. April 2021 mit dem "Klimaschutzgesetz" gesetzlich verankert. Dazu wurde mit dem Klimagesetz auch ein neues Zwischenziel festgelegt: Bis 2030 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU um 55 Prozent sinken im Vergleich zu 1990; zuvor lag das gemeinsame Reduzierungsziel bei -40 Prozent.

Erreicht werden sollen die Ziele durch einen weit­reichenden Umbau von Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Landwirtschaft. Dafür plant die EU-Kommission zahlreiche Programme. Vorgesehen ist u. a. ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien, eine neue Industriestrategie, Importhür­den für klimaschädlich produzierte Waren und eine Strategie für sauberen Verkehr. Die neue Erneuerbare-Energie Richtlinien hebt das Ziel für den Anteil Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 42,4 Prozent bis 2030 an, möglichst aber auf 45 Prozent.

Regionen, die durch diese Maßnahmen besonders belastet werden, sollen mit Mitteln aus einem "Just Transition Fund" unterstützt werden.

In Italien wurde bereits 2017 von der Regierung die nationale Energiestrategie (SEN - Strategia Energetica Nazionale) für den kommenden Zeitraum bis 2030 bekannt gegeben. Diese umfasst die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuer­baren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen von Energieerzeugung aus Kohle. Insgesamt strebt die italienische Regierung einen Anteil von 55% an Erneuerbaren Energien an. Insbesondere der Ausbau der Photovol­taik-Kraftwerke soll bei der Umsetzung der SEN eine führende Rolle einnehmen. Regionen und Verwaltungen sollen hierzu Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energien bestimmen, die anderweitig nicht verwertbar sind.

In Deutschland sind die Treibhausgasminderungsziele im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2021) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65% und bis 2040 um mindestens 88% gesenkt werden. Zudem gelten in einzelnen Sektoren bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen. Die deutsche Klimapolitik ist eingebettet in Klimaschutzprozesse der Europäischen Union sowie der UNO.

Des Weiteren sollen die Energienetze modernisiert und aus­gebaut werden; durch neue Technologien und einer stärkeren Digitalisierung sowie mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber sollen die vorhandenen Netze höher ausge­lastet werden.

Zur Umsetzung der Klimaziele wurde im Jahr 2018 die "Kommission für Wachstum, Strukturwan­del und Beschäftigung" von der deutschen Bundesregierung eingesetzt. Diese entwickelte Maß­nahmen zur strukturellen Entwicklung der Braunkohleregionen in Deutschland und erstellte in deren Abschlussbericht einen Zeitplan und benannte Im Kohleausstiegsgesetz vom August 2020 ein Enddatum für den deutschen Kohleausstieg für 2038.

Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett sein Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Gleich­zeitig verabschiedete es den Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz, das mit einigen Anpassungen am 12. Dezember 2019 vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen wurde. Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sollen sicherstellen, dass die nationalen Emissionsminderungsziele für 2030 erreicht werden. Diese wurden im Klimaschutzgesetz nun erstmals legislativ verankert. Das Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt die Instru­mente und Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.

Dafür hat die Bundesregierung am 6. April 2022 die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten verabschiedet: Das neue EEG 2023 wird erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Es legt die neuen, höheren Ausbauziele für Wind- und Solarenergie fest und gibt erneuerbarer Energie erstmals gesetzlichen Vorrang. Damit erhalten sie in Planungsprozessen Vorrang vor anderen abzuwägenden Interessen.

So stieg in Deutschland der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in 2023 auf 56%. Die Vorgaben der Bundesregierung für das Jahr 2030 sehen vor, diesen Anteil bis 2030 auf mindestens 80% zu erhöhen. Ihr Anteil muss sich also innerhalb von weniger als zehn Jahren fast verdoppeln. Wind- und Solarenergie müssen dreimal schneller als bisher ausgebaut werden - zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.

2023 installierte China so viele neue Photovoltaik-Anlagen wie kein zweites Land. Bezogen auf die Bevölkerung relativiert sich das aber. So lag der PV-Ausbau 2023 in Österreich mit 223 Wp/Kopf um 32% über jenem von China und um 43% über dem Deutschlands. Auch Frankreich möchte 48,1 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 installieren.

Historisch niedrige Modulpreise und steigente Strompreise lassen die Rendite von PV-Anlagen in allen Größenklassen deutlich steigen.

Vor dem Hintergrund dieser umfassenden und langfristigen Zielsetzungen und Maßnahmen und den kurzfristig umgesetzten Entscheidungen sieht die Geschäftsführung nochmals verbesserte Bedingungen für die Umsetzung ihrer Investi­tionsvorhaben und eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

C) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft


Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2023 war geprägt von weiteren Ankäufen der Photovoltaikanlage "Gallmersgarten" sowie das treuhändische Betreiben der Anlage. Durch das Ausreichen von Kapital in der Ranft-Gruppe, zur Realisierung von erneuerbaren Energieanlagen, erwirtschaftet das Unternehmen zusätzlich Zinserträge.

1) Ertragslage


Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr (GJ) 2023 einen Bilanzverlust in Höhe von TEUR 21,6 (VJ: TEUR 48,9) aus. Das Betriebsergebnis beträgt TEUR -193,0 (i. Vj. TEUR 455,3)

Das positive Zinsergebnis resultiert aus den Zinserträgen für Ausleihungen im Wesentlichen innerhalb der Ranft-Gruppe in Höhe von TEUR 589,5 (VJ: TEUR 354,6). Demgegenüber stehen Zinsaufwendungen für die Nachrangdarlehen "Ranft Green Energy V - 2016" in Höhe von TEUR 357,63 (VJ: TEUR 364,01).

2) Vermögenslage


Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Ausleihungen an die Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 5.558,0. (VJ. TEUR 4.430,0) zur Finanzierung von Erneuerbare Energien-Projekten von Unternehmen der Ranft Unternehmensgruppe ausgereicht. Zudem hält das Unternehmen Finanzanlagen (Darlehen) von Teileigentümern der Photovoltaikanlage "Gallmersgarten". Aus diesen Investitionen resultieren Zinserträge. Der Anstieg des Finanzanlagevermögens zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr ist in Höhe von TEUR 1.128,0 auf die Ausweitung der Ausleihe an die Muttergesellschaft zurückzuführen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 840,0 (VJ. TEUR 668,3).

Das Eigenkapital valutiert zum 31.12.2023 mit TEUR 3,2 (VJ. TEUR -23,9).

3) Finanzlage


Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag TEUR 4,9 (VJ. TEUR 96,0). Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2022 kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 840,0 (VJ. TEUR 668,3). Demgegenüber stehen kurzfristige Verbind­lichkeiten (ohne Nachrangdarlehen) von TEUR 479,7 (VJ. TEUR 279,9).

4) Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf dem Betriebsergebnis, dem Jahresergebnis und der Branchenentwicklung der Erneuerbaren-Energien.

5) Gesamtaussage


Da in dem Geschäftsjahr 2023 das Unternehmen nur geringe Anteile der Photovoltaik-Anlage "Gallmersgarten" zu- und verkaufen konnte, hat sich das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert und schließt daher mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 27,3 (i. Vj. TEUR 411,2)

D) Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG)


Vergütungen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gezahlt.

Für die Verwaltung der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von TEUR 10,0 gebildet. Nach Erhalt der Rechnung von der Muttergesellschaft Ranft Projektpartner GmbH im Geschäftsjahr 2024 wird diese in der genannten Höhe verbraucht.

E) Prognosebericht

1) Ausblick

Die prognostischen Angaben zur zukünftigen Entwicklung basieren auf Einschätzungen der Geschäftsführung, die anhand der zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Planung verfügbaren Informationen getroffen wurden. Der Planung unterliegen jedoch auch Risiken und Unsicherheiten, wie beispielsweise Gesetzesänderungen oder Naturkatastrophen, die außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens liegen. Sollten die der Planung zugrunde liegenden Annahmen deshalb im Einzelfall oder generell nicht zutreffend sein, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen deutlich von den Planwerten abweichen.
Die intensivierte Einbindung der Gesellschaft in die Aktivitäten der Ranft-Gruppe wird sich weiterhin positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die Gesellschaft profitiert hier insbesondere von der hervorragenden Marktposition der Ranft-Gruppe im Umfeld der Erneuerbaren Energien.

Derzeit befinden sich in der Ranft-Gruppe für Deutschland PV-Anlagen von ca. 295,1 MW, in Italien von ca. 130 MW sowie in Österreich ca. 99,9 MW in der Projektierung. Die Auftragsbestände der Gesellschaft zeigen, dass es zu einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit kommen wird.

Wie erwartet konnte durch den Verkauf der oben aufgeführten Projekte der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag deutlich vermindert werden. Durch weitere Ankäufe an der PV-Anlage "Gallmersgarten" und durch die Dienstleistung der Betriebsführung der PV-Anlage, ist geplant in den kommenden Jahren den Fehlbetrag auszugleichen und ein positives Eigenkapital auszuweisen. Auch der erwirtschaftete Zinsertrag aus den Finanzanlagen dürfte hierzu seinen Teil beitragen.

Vor dem Hintergrund des prognostizierten günstigen Marktumfeldes für Geschäftsmodelle im Bereich der Erneuerbaren Energien und der damit verbundenen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, wie der Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungs­anlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, den Handel mit Energieerzeugungsanlagen, den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und dem Erwerb des mit diesen Projekten in Verbindung stehenden Grundbesitzes, beurteilt die Geschäftsführung die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft positiv. Die im Vorjahr getroffenen Prognosen sind eingetroffen.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass sich das Jahresergebnis 2024 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 moderat verschlechtern wird und erwartet ein leicht negatives Jahresergebnis.

2) Risikobericht


Durch die fortdauernde Modernisierung und dem weiteren Ausbau des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems stellt die Gesellschaft sicher, dass Eventualrisiken frühzeitig erkannt werden und die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet werden.

Die Ausrichtung der Risiko- und Chancenpolitik der Gesellschaft orientiert sich an der Erreichung der finanziellen Ziele sowie an dem nachhaltigen Wachstum der Ranft-Gruppe.

Die erwartete Risikoentwicklung der Gesellschaft wird sich in den kommenden Geschäftsjahren kontinuierlich verbessern. Dies liegt vor allem an der positiven Marktentwicklung sowie der Weiterentwicklung der Technik für Erneuerbare-Energie-Anlagen.

Bausteine des Risikomanagementsystems sind:

· Das interne Informationssystem der Ranft-Gruppe stellt sicher, dass die Geschäftsleitung regelmäßig Kennzahlanalysen erhält, um daraus die aktuelle und zukünftige Situation des Unternehmens zu bewerten. Ziel ist es hierdurch Risiken rechtzeitig zu erkennen.
· Alle geplanten Projekte der Gesellschaft durchlaufen vor Projektstart eine interne Prüfung. Hierdurch werden die sich möglicherweise ergebenden Risiken bewertet. Risikoreiche und unprofitable Projekte werden insoweit erkannt.
· Des Weiteren werden die Projekte einer laufenden Analyse unterworfen. Somit ist sichergestellt, dass diese in zeitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer laufenden Beurteilung unterliegen.
· Unsere interne Rechtsabteilung überwacht und überprüft kontinuierlich den Versicherungsschutz des Unternehmens sowie der Energieerzeugungsanlagen, um Risiken der Gesellschaft nachhaltig zu minimieren.
· Alle Bestandsanlagen der Gesellschaft werden durch unser internes Monitoring überwacht. So können Schäden oder Ausfälle präventiv erkannt werden und rechtzeitig behoben werden

Alle prognostizierten Zahlen beruhen auf Annahmen. Unerwartete Umstände wurden hier nur bedingt durch Szenarien-Techniken simuliert. Die wesentlichen wirtschaftlichen Risiken sehen wir in den nachfolgend beschriebenen Bereichen.

Wir sehen ein Risiko, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel nicht die prognostizier­ten Erträge er­wirtschaften.

Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass wirtschaftlich ungünstige Geschäftsmodelle bzw. Investitionen in Erneuerbare Energieanlagen gewählt werden und die Gesellschaft somit geringere Betriebsergebnisse erzielt. Diesen Entwicklungen tritt die Gesellschaft mit dem internen Kontrollsystem und der laufenden Überwachung der Projektentwicklungen entgegen

Der Markt der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien unterliegt einem ständigen Wandel und Neuerungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowohl für die durch die Gesellschaft geförderten Systeme als auch für die verwendeten Komponenten sinkt. Dieser Entwicklung tritt die Gesellschaft u.a. mit der Entwicklung und dem Angebot von Bevölkerungsbeteiligungsmodellen entgegen.

Es besteht das Risiko, dass die für die Errichtung der Energieanlagen kalkulierten Kosten und/oder Zeitpläne und/oder vereinbarten Spezifikationen der Anlagen bei der Realisierung nicht eingehalten werden.

Die in der Prognoserechnung in Bezug auf den langfristigen Betrieb der Energieerzeugungsanlagen kalkulierten Kosten basieren auf Marktanalysen und Prognosen. Es besteht das Risiko, dass weitere unplanmäßige Kosten entstehen oder dass Kosten in der Prognoserechnung nicht in ausreichender Höhe geplant wurden. Diese Risiken minimiert die Gesellschaft durch die Weiterentwicklung und den Ausbau der internen Kontroll- und Informationssysteme.

Aufgrund von Störungen oder Schadensereignissen an den Energieerzeugungsanlagen besteht das Risiko, dass es zu Betriebsunterbrechungen kommt, bei denen eine lediglich verringerte Stromproduktion oder sogar ein zeitlich begrenzter Ausfall der Produktion zu erwarten sein kann. Durch den Ausbau und die weitere Digitalisierung der Monitoringsysteme kann die Gesellschaft hier präventiv eingreifen.

Die gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen hinsichtlich der tariflichen Einspeisevergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen oder der Genehmigungsfähigkeit solcher Anlagen können sich während der betrieblichen Nutzungszeit nachteilig verändern. Die Gesellschaft hat die Rechtsabteilung verstärkt, um diese Risiken zu erkennen und falls notwendig zu bearbeiten.

Die Gesellschaft hat mit ihren Versicherungspartnern eine "Allgefahrendeckung mit Ertragsausfall" abgeschlossen, wodurch bestehende, auch außergewöhnliche, wirtschaftliche Risiken abgesichert sind. Hiervon ausgeschlossen sind Risiken aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen oder nuklearer Verstrahlung.

Risiken, die durch Änderungen in den Gesetzen oder der Rechtsprechung entstehen, kann die Gesellschaft nicht beeinflussen und können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse des Unternehmens verändern.

Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft hängt aber in erster Linie von der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und deren Ertragskraft ab.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich die Einwerbung weiterer nachrangiger Darlehen verzögert und das geplante Wachstum entsprechend angepasst werden muss.

3) Chancenbericht


Die Chancen der Gesellschaft ergeben sich im Wesentlichen "vice versa" zu den vorstehend aufgeführten Risiken, d.h. dass diese Chancen vor allem darin bestehen, dass es der Gesell­schaft gelingt, die aufgenommenen Mittel in lukrative Projekte zu investieren.

Insbesondere in den sich anbahnenden Investitionsmöglichkeiten, durch das verabschiedete "Bundes-Klimaschutzgesetz" in Deutschland und die zahlreichen sog. "Grid-parity"-Projekte, die auch in der Ranft Gruppe etabliert werden, sieht die Geschäftsführung eine bedeutende Chance für die Gesellschaft und deren Geschäftsent­wicklung.

Die derzeitigen Refinanzierungsmöglichkeiten sind aufgrund hoher Verfügbar­keit von Liquidität am Finanzmarkt und bei Kreditinstituten weiterhin gut, wenn auch die Zinssituation vorübergehend nicht mehr so komfortabel ist wie in den letzten Jahren. Durch die projektbegleitende Finanzierung durch Investoren mindert die Gesellschaft das Finanzierungsrisiko weitestgehend ab.

E) Entsprechenserklärung


Erklärung des gesetzlichen Vertreters gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG (Bilanzeid)

Wir versichern nach besten Wissen, dass der Jahresabschluss der Ranft Green Energy GmbH unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussicht­lichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Bad Mergentheim, 27. Juni 2024

gez.Michael Ranft, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.745.190,88 6.053.014,20
I. Finanzanlagen 6.745.190,88 6.053.014,20
B. Umlaufvermögen 844.917,89 764.315,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 839.995,96 668.297,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.921,93 96.017,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 41.110,28 28.547,69
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   23.938,81
Aktiva 7.631.219,05 6.869.815,72

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.376,14 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 21.623,86 48.938,81
III. nicht gedeckter Fehlbetrag   23.938,81
B. Rückstellungen 122.142,94 121.375,53
C. Verbindlichkeiten 7.505.699,97 6.748.440,19
Passiva 7.631.219,05 6.869.815,72

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 132.748,33 652.763,15
2. Personalaufwand 7.539,16  
a) Löhne und Gehälter 6.200,00  
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.339,16  
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 318.227,44 197.468,08
4. Erträge aus Beteiligungen 1,13  
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 589.511,42 354.649,61
davon aus verbundenen Unternehmen 551.559,34 316.312,24
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 357.624,81 364.009,32
davon sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus Abzinsung 17,14  
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11.554,52 34.732,00
8. Ergebnis nach Steuern 27.314,95 411.203,36
9. Jahresüberschuss 27.314,95 411.203,36
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 48.938,81 460.142,17
11. Bilanzverlust 21.623,86 48.938,81

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Ranft Green Energy GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Bad Mergentheim
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 732893

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschrift des Handelsgesetzbuches (HGB) in der durch das Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG) geregelten Form aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften (§ 24 Abs. 1 S. 2 VermAnlG i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB). Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.

B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung wird gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die sonstigen Ausleihungen in den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet.

Die Genossenschaftsanteile wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Risiken, die eine niedrigere Bewertung erfordern, sind derzeit nicht bekannt.

Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C.  Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern, bei denen es sich ebenfalls um verbundene Unternehmen handelt, bestehen am Bilanzstichtag die nachfolgenden Rechte und Pflichten:



Sachverhalte
31.12.2023
31.12.2022

EUR
EUR
Ausleihungen
5.558.000,00
4.430.000,00
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
816.559,34
630.455,44
Verbindlichkeiten
 92.364,45
95.054,04


Eigenkapital

Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 21.623,86 und beinhaltet einen Verlustvortrag in Höhe von EUR 48.938,81.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023

kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.

EUR
EUR
EUR
EUR
gegenüber Kreditinstituten
1.193.151,43
211.534,09
981.617,34
0,00
(Vorjahr)
(1.573.999,34)
(195.202,11)

(868.266,99)
(510.530,24)
aus Lieferungen und Leistungen
 39.505,67   

39.505,67
0,00
0,00
(Vorjahr)
(25.774,58)
(25.774,58)
(0,00)
(0,00)
ggü. verbundene Unternehmen
 63.938,00 

63.938,00
0,00
0,00
(Vorjahr)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
sonstige Verbindlichkeiten
6.209.104,87
4.693.104,87

353.000,00
1.163.000,00

(Vorjahr)
(5.148.666,27)
(5.061.666,27)
(87.000,00)
(0,00)
- davon ggü. Gesellschaftern
92.364,45
92.364,45
0,00
0,00
  (Vorjahr)
(95.054,04)
(95.054,04)
(0,00)
(0,00)
- davon aus Steuern
1.277,08
1.277,08
0,00
0,00
  (Vorjahr)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
Summe
 7.505.699,97
 5.008.082,63
1.334.617,34
1.163.000,00
(Vorjahr)
(6.748.440,19)
(5.282.642,96)
(955.266,99)
(510.530,24)



Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Nachrangdarlehen in Höhe von EUR 5.951.989,83 (VJ. TEUR 4.894,6) enthalten.

D.  Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Herr Michael Ranft, Creglinen, Geschäftsführer

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Ranft Projektpartner GmbH, Bad Mergentheim. Ein Konzernabschluss wird wegen der größenab­hängigen Befreiung nach § 293 HGB nicht erstellt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33 HGB haben sich nicht ergeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und hat den Jahresabschluss unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aufgestellt.

 

Bad Mergentheim, 27. Juni 2024


gez. Michael Ranft, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die Ranft Green Energy GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ranft Green Energy GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ranft Green Energy GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Würzburg, 27. Juni 2024


HPS | Hemberger Prinz Siebenlist GmbH & Co. KG

gez. Sebastian Prinz, Wirtschaftsprüfer

gez. Thomas Hauk-Urban, Wirtschaftsprüfer

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