Ranft Green
Energy GmbH
Bad
Mergentheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
A) Grundlagen
des Unternehmens
Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der
Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH und damit Teil der
Ranft Unternehmensgruppe. Sie wurde als Ranft Green Energy
GmbH (im Folgenden auch: "Gesellschaft" oder "RGE") am
24.11.2015 mit einem Stammkapital von EUR 25.000 und dem
Sitz in Bad Mergentheim gegründet. Die Eintragung in das
Handelsregister des Amtsgerichts Ulm erfolgte am
16.12.2015 unter HRB 732893.
Gegenstand der RGE ist die Verwaltung eigenen
Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an
energieerzeugenden Unternehmen. Ferner die
Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen
für Energieerzeugungsanlagen als
Generalunternehmer oder Generalübernehmer, der Handel
mit Energieerzeugungsanlagen, der Erwerb von
Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbindung
stehendem Grundbesitz.
Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten
und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher
Art beteiligen, solche gründen, übernehmen oder
vertreten.
Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit
der Gründung Herr Michael Ranft, Creglingen bestellt.
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der
Geschäftsführer ist zugleich
Geschäftsführer der Gesellschafterin Ranft
Projektpartner GmbH mit Sitz in Bad Mergentheim.
Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.
Die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Controlling
insbesondere die Finanzbuchhaltung, das Forderungsmanagement
und das Risikomanagement übernimmt die Ranft
Projektpartner GmbH als Holding.
Die Gesellschaft hat zur Kapitalbeschaffung nachrangige
Darlehen mit der Emissionsbezeichnung "Ranft Green
Energy V - 2016" mit einem Emissionsvolumen von EUR 5,0
Mio. angeboten und platziert. Die gesetzlich vorgeschriebene
Prüfung des Produktes durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte im
Jahr 2016.
B)
Wirtschaftsbericht
1)
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa zeigt
einen weiteren Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der 27
EU-Länder von 1,15 Billionen Euro auf 16,96 Billionen
Euro. Dies ist eine Veränderung um +7,27%. In der
Eurozone ist das BIP im Jahr 2023 um 0,96 Billionen Euro auf
14,37 Billionen Euro angestiegen. Dies bedeutet eine Zunahme
um +7,16%.
Die Gesellschaft ist hauptsächlich in den
Ländern Deutschland, Italien und Österreich aktiv.
Die Entwicklung in Deutschland zeigt, dass Deutschland im
Jahr 2023 in eine Rezession gerutscht ist. Das deutsche
Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 preisbereinigt um -0,2%
niedriger als im Vorjahr. Nach der Corona-Krise, den
anhaltenden Krieg in der Ukraine, steigenden Energiepreisen
und einer Rekordinflation kam es nun 2023 zu einer Rezession.
Dennoch bleibt Deutschland weiterhin die größte
Volkswirtschaft im EU-Raum. In Italien wird das BIP für
2023 auf 2,19 Billionen US-Dollar prognostiziert. Dies
entspricht einen Anstieg um 8,96% im Vergleich zum Vorjahr.
Damit hat Italien ein Wirtschaftswachstum über dem
EU-Durchschnitt. In Österreich gab es preisbereinigt
2022 ein Wachstum von +4,8%; für das Jahr 2023 wird eine
Rezession von 0,7% prognostiziert.
Zwar hat sich Italien laut Statistik wie kein anderes
EU-Land von der Corona-Krise erholt, dennoch haben die
jüngsten geopolitischen Ereignisse die Wirtschaft in
Italien beeinträchtigt, insbesondere der Energiesektor
sah sich einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. So
bleibt Italien von dem Höchststand seines
Bruttoinlandsprodukts von 2008 noch weit entfernt und wird
laut Prognosen erst im Jahr 2026 das Vorkrisenniveau erreicht
haben.
Neben den geopolitischen Konflikten war auch 2023 der
Klimawandel, mit welchen Mitteln und wie schnell dieser
gebremst werden muss, eines der beherrschenden Themen der
politischen Debatten weltweit. In einer Umfrage im "Global
Risks Report 2024" des "World Economic Forum" wurden von 66
Prozent der Befragten extreme Wetterphänomene als eines
der Top Risiken für materielle Krisen benannt.
Die hieraus entstandene Energiestrategie in Deutschland
für die nächsten zehn Jahre zielt u.a. auf die
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den
Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der
Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen
für Energie, die Förderung nachhaltiger
Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das
Auslaufen der Energieerzeugung aus Kohle und Kernkraft.
Gerade auch in Italien rücken diese Ziele intensiv in
den Vordergrund.
2)
Energiepolitische Weichenstellungen
Die neue Europäische Kommission unter ihrer
Präsidentin Ursula von der Leyen hat am
11. Dezember 2019 den "European Green Deal" vorgelegt.
Dieses Programm enthält einen Maßnahmenkatalog zur
Senkung der Treibhausgasemissionen in allen Bereichen der
Wirtschaft. Diese Ziele, des "European Green Deals",
wurden von der EU am 22. April 2021 mit dem
"Klimaschutzgesetz" gesetzlich verankert. Dazu wurde mit dem
Klimagesetz auch ein neues Zwischenziel festgelegt: Bis 2030
sollen die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU um 55
Prozent sinken im Vergleich zu 1990; zuvor lag das gemeinsame
Reduzierungsziel bei -40 Prozent.
Erreicht werden sollen die Ziele durch einen
weitreichenden Umbau von Industrie, Energieversorgung,
Verkehr und Landwirtschaft. Dafür plant die
EU-Kommission zahlreiche Programme. Vorgesehen ist u. a. ein
beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien, eine neue
Industriestrategie, Importhürden für
klimaschädlich produzierte Waren und eine Strategie
für sauberen Verkehr. Die neue Erneuerbare-Energie
Richtlinien hebt das Ziel für den Anteil Erneuerbaren
Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 42,4 Prozent
bis 2030 an, möglichst aber auf 45 Prozent.
Regionen, die durch diese Maßnahmen besonders
belastet werden, sollen mit Mitteln aus einem "Just
Transition Fund" unterstützt werden.
In Italien wurde bereits 2017 von der Regierung die
nationale Energiestrategie (SEN - Strategia Energetica
Nazionale) für den kommenden Zeitraum bis 2030 bekannt
gegeben. Diese umfasst die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von
Erneuerbaren Energien, die Stärkung der
Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen
für Energie, die Förderung nachhaltiger
Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das
Auslaufen von Energieerzeugung aus Kohle. Insgesamt strebt
die italienische Regierung einen Anteil von 55% an
Erneuerbaren Energien an. Insbesondere der Ausbau der
Photovoltaik-Kraftwerke soll bei der Umsetzung der SEN
eine führende Rolle einnehmen. Regionen und Verwaltungen
sollen hierzu Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energien
bestimmen, die anderweitig nicht verwertbar sind.
In Deutschland sind die Treibhausgasminderungsziele im
Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2021) festgelegt.
Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65% und bis 2040 um
mindestens 88% gesenkt werden. Zudem gelten in einzelnen
Sektoren bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen. Die
deutsche Klimapolitik ist eingebettet in Klimaschutzprozesse
der Europäischen Union sowie der UNO.
Des Weiteren sollen die Energienetze modernisiert und
ausgebaut werden; durch neue Technologien und einer
stärkeren Digitalisierung sowie mit einer besseren
Zusammenarbeit der Netzbetreiber sollen die vorhandenen Netze
höher ausgelastet werden.
Zur Umsetzung der Klimaziele wurde im Jahr 2018 die
"Kommission für Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung" von der deutschen Bundesregierung
eingesetzt. Diese entwickelte Maßnahmen zur
strukturellen Entwicklung der Braunkohleregionen in
Deutschland und erstellte in deren Abschlussbericht einen
Zeitplan und benannte Im Kohleausstiegsgesetz vom August 2020
ein Enddatum für den deutschen Kohleausstieg für
2038.
Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett sein
Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Gleichzeitig
verabschiedete es den Entwurf für ein
Bundes-Klimaschutzgesetz, das mit einigen Anpassungen am 12.
Dezember 2019 vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen
wurde. Klimaschutzprogramm und Klimaschutzgesetz sollen
sicherstellen, dass die nationalen Emissionsminderungsziele
für 2030 erreicht werden. Diese wurden im
Klimaschutzgesetz nun erstmals legislativ verankert. Das
Klimaschutzprogramm 2030 beschreibt die Instrumente und
Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.
Dafür hat die Bundesregierung am 6. April 2022 die
größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit
Jahrzehnten verabschiedet: Das neue EEG 2023 wird erstmals
konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem
Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Es legt die neuen,
höheren Ausbauziele für Wind- und Solarenergie fest
und gibt erneuerbarer Energie erstmals gesetzlichen Vorrang.
Damit erhalten sie in Planungsprozessen Vorrang vor anderen
abzuwägenden Interessen.
So stieg in Deutschland der Anteil der Erneuerbaren
Energien am Bruttostromverbrauch in 2023 auf 56%. Die
Vorgaben der Bundesregierung für das Jahr 2030 sehen
vor, diesen Anteil bis 2030 auf mindestens 80% zu
erhöhen. Ihr Anteil muss sich also innerhalb von weniger
als zehn Jahren fast verdoppeln. Wind- und Solarenergie
müssen dreimal schneller als bisher ausgebaut werden -
zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.
2023 installierte China so viele neue
Photovoltaik-Anlagen wie kein zweites Land. Bezogen auf die
Bevölkerung relativiert sich das aber. So lag der
PV-Ausbau 2023 in Österreich mit 223 Wp/Kopf um 32%
über jenem von China und um 43% über dem
Deutschlands. Auch Frankreich möchte 48,1 Gigawatt
Photovoltaik bis 2030 installieren.
Historisch niedrige Modulpreise und steigente
Strompreise lassen die Rendite von PV-Anlagen in allen
Größenklassen deutlich steigen.
Vor dem Hintergrund dieser umfassenden und
langfristigen Zielsetzungen und Maßnahmen und den
kurzfristig umgesetzten Entscheidungen sieht die
Geschäftsführung nochmals verbesserte Bedingungen
für die Umsetzung ihrer Investitionsvorhaben und
eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.
C)
Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2023
war geprägt von weiteren Ankäufen der
Photovoltaikanlage "Gallmersgarten" sowie das
treuhändische Betreiben der Anlage. Durch das Ausreichen
von Kapital in der Ranft-Gruppe, zur Realisierung von
erneuerbaren Energieanlagen, erwirtschaftet das Unternehmen
zusätzlich Zinserträge.
1)
Ertragslage
Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr (GJ) 2023
einen Bilanzverlust in Höhe von TEUR 21,6 (VJ: TEUR
48,9) aus. Das Betriebsergebnis beträgt TEUR -193,0
(i. Vj. TEUR 455,3)
Das positive Zinsergebnis resultiert aus den
Zinserträgen für Ausleihungen im Wesentlichen
innerhalb der Ranft-Gruppe in Höhe von TEUR 589,5 (VJ:
TEUR 354,6). Demgegenüber stehen Zinsaufwendungen
für die Nachrangdarlehen "Ranft Green Energy V - 2016"
in Höhe von TEUR 357,63 (VJ: TEUR 364,01).
2)
Vermögenslage
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Ausleihungen an
die Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 5.558,0. (VJ.
TEUR 4.430,0) zur Finanzierung von Erneuerbare
Energien-Projekten von Unternehmen der Ranft
Unternehmensgruppe ausgereicht. Zudem hält das
Unternehmen Finanzanlagen (Darlehen) von Teileigentümern
der Photovoltaikanlage "Gallmersgarten". Aus diesen
Investitionen resultieren Zinserträge. Der Anstieg des
Finanzanlagevermögens zum 31. Dezember 2023 im Vergleich
zum Vorjahr ist in Höhe von TEUR 1.128,0 auf die
Ausweitung der Ausleihe an die Muttergesellschaft
zurückzuführen.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände belaufen sich zum
Bilanzstichtag auf TEUR 840,0 (VJ. TEUR 668,3).
Das Eigenkapital valutiert zum 31.12.2023 mit TEUR 3,2
(VJ. TEUR -23,9).
3)
Finanzlage
Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum
Bilanzstichtag TEUR 4,9 (VJ. TEUR 96,0). Darüber hinaus
bestehen zum 31. Dezember 2022 kurzfristige Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 840,0 (VJ.
TEUR 668,3). Demgegenüber stehen kurzfristige
Verbindlichkeiten (ohne Nachrangdarlehen) von TEUR 479,7
(VJ. TEUR 279,9).
4)
Finanzielle Leistungsindikatoren
Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus
auf dem Betriebsergebnis, dem Jahresergebnis und der
Branchenentwicklung der Erneuerbaren-Energien.
5)
Gesamtaussage
Da in dem Geschäftsjahr 2023 das Unternehmen nur
geringe Anteile der Photovoltaik-Anlage "Gallmersgarten" zu-
und verkaufen konnte, hat sich das Jahresergebnis im
Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert und schließt
daher mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
TEUR 27,3 (i. Vj. TEUR 411,2)
D) Angaben
nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG)
Vergütungen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 3
Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr nicht gezahlt.
Für die Verwaltung der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von
TEUR 10,0 gebildet. Nach Erhalt der Rechnung von der
Muttergesellschaft Ranft Projektpartner GmbH im
Geschäftsjahr 2024 wird diese in der genannten Höhe
verbraucht.
E)
Prognosebericht
1) Ausblick
Die prognostischen Angaben zur zukünftigen
Entwicklung basieren auf Einschätzungen der
Geschäftsführung, die anhand der zum Zeitpunkt der
Fertigstellung der Planung verfügbaren Informationen
getroffen wurden. Der Planung unterliegen jedoch auch Risiken
und Unsicherheiten, wie beispielsweise
Gesetzesänderungen oder Naturkatastrophen, die
außerhalb des Einflussbereiches des Unternehmens
liegen. Sollten die der Planung zugrunde liegenden Annahmen
deshalb im Einzelfall oder generell nicht zutreffend sein,
können die tatsächlichen Ergebnisse und
Entwicklungen deutlich von den Planwerten abweichen.
Die intensivierte Einbindung der Gesellschaft in die
Aktivitäten der Ranft-Gruppe wird sich weiterhin positiv
auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die Gesellschaft
profitiert hier insbesondere von der hervorragenden
Marktposition der Ranft-Gruppe im Umfeld der Erneuerbaren
Energien.
Derzeit befinden sich in der Ranft-Gruppe für
Deutschland PV-Anlagen von ca. 295,1 MW, in Italien von ca.
130 MW sowie in Österreich ca. 99,9 MW in der
Projektierung. Die Auftragsbestände der Gesellschaft
zeigen, dass es zu einer Ausweitung der
Geschäftstätigkeit kommen wird.
Wie erwartet konnte durch den Verkauf der oben
aufgeführten Projekte der nicht durch Eigenkapital
gedeckte Fehlbetrag deutlich vermindert werden. Durch weitere
Ankäufe an der PV-Anlage "Gallmersgarten" und durch die
Dienstleistung der Betriebsführung der PV-Anlage, ist
geplant in den kommenden Jahren den Fehlbetrag auszugleichen
und ein positives Eigenkapital auszuweisen. Auch der
erwirtschaftete Zinsertrag aus den Finanzanlagen dürfte
hierzu seinen Teil beitragen.
Vor dem Hintergrund des prognostizierten günstigen
Marktumfeldes für Geschäftsmodelle im Bereich der
Erneuerbaren Energien und der damit verbundenen
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, wie der
Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen
für Energieerzeugungsanlagen als Generalunternehmer
oder Generalübernehmer, den Handel mit
Energieerzeugungsanlagen, den Erwerb von
Energieerzeugungsanlagen und dem Erwerb des mit diesen
Projekten in Verbindung stehenden Grundbesitzes, beurteilt
die Geschäftsführung die voraussichtliche
Entwicklung der Gesellschaft positiv. Die im Vorjahr
getroffenen Prognosen sind eingetroffen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass
sich das Jahresergebnis 2024 im Vergleich zum
Geschäftsjahr 2023 moderat verschlechtern wird und
erwartet ein leicht negatives Jahresergebnis.
2)
Risikobericht
Durch die fortdauernde Modernisierung und dem weiteren
Ausbau des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
stellt die Gesellschaft sicher, dass Eventualrisiken
frühzeitig erkannt werden und die notwendigen
Maßnahmen umgehend eingeleitet werden.
Die Ausrichtung der Risiko- und Chancenpolitik der
Gesellschaft orientiert sich an der Erreichung der
finanziellen Ziele sowie an dem nachhaltigen Wachstum der
Ranft-Gruppe.
Die erwartete Risikoentwicklung der Gesellschaft wird
sich in den kommenden Geschäftsjahren kontinuierlich
verbessern. Dies liegt vor allem an der positiven
Marktentwicklung sowie der Weiterentwicklung der Technik
für Erneuerbare-Energie-Anlagen.
Bausteine des Risikomanagementsystems sind:
· Das interne Informationssystem der
Ranft-Gruppe stellt sicher, dass die Geschäftsleitung
regelmäßig Kennzahlanalysen erhält, um daraus
die aktuelle und zukünftige Situation des Unternehmens
zu bewerten. Ziel ist es hierdurch Risiken rechtzeitig zu
erkennen.
· Alle geplanten Projekte der Gesellschaft
durchlaufen vor Projektstart eine interne Prüfung.
Hierdurch werden die sich möglicherweise ergebenden
Risiken bewertet. Risikoreiche und unprofitable Projekte
werden insoweit erkannt.
· Des Weiteren werden die Projekte einer
laufenden Analyse unterworfen. Somit ist sichergestellt, dass
diese in zeitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer
laufenden Beurteilung unterliegen.
· Unsere interne Rechtsabteilung
überwacht und überprüft kontinuierlich den
Versicherungsschutz des Unternehmens sowie der
Energieerzeugungsanlagen, um Risiken der Gesellschaft
nachhaltig zu minimieren.
· Alle Bestandsanlagen der Gesellschaft
werden durch unser internes Monitoring überwacht. So
können Schäden oder Ausfälle präventiv
erkannt werden und rechtzeitig behoben werden
Alle prognostizierten Zahlen beruhen auf Annahmen.
Unerwartete Umstände wurden hier nur bedingt durch
Szenarien-Techniken simuliert. Die wesentlichen
wirtschaftlichen Risiken sehen wir in den nachfolgend
beschriebenen Bereichen.
Wir sehen ein Risiko, dass die von der Gesellschaft
investierten Mittel nicht die prognostizierten
Erträge erwirtschaften.
Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass
wirtschaftlich ungünstige Geschäftsmodelle bzw.
Investitionen in Erneuerbare Energieanlagen gewählt
werden und die Gesellschaft somit geringere
Betriebsergebnisse erzielt. Diesen Entwicklungen tritt die
Gesellschaft mit dem internen Kontrollsystem und der
laufenden Überwachung der Projektentwicklungen entgegen
Der Markt der Energieerzeugung aus Erneuerbaren
Energien unterliegt einem ständigen Wandel und
Neuerungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass
die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung sowohl
für die durch die Gesellschaft geförderten Systeme
als auch für die verwendeten Komponenten sinkt. Dieser
Entwicklung tritt die Gesellschaft u.a. mit der Entwicklung
und dem Angebot von Bevölkerungsbeteiligungsmodellen
entgegen.
Es besteht das Risiko, dass die für die Errichtung
der Energieanlagen kalkulierten Kosten und/oder
Zeitpläne und/oder vereinbarten Spezifikationen der
Anlagen bei der Realisierung nicht eingehalten werden.
Die in der Prognoserechnung in Bezug auf den
langfristigen Betrieb der Energieerzeugungsanlagen
kalkulierten Kosten basieren auf Marktanalysen und Prognosen.
Es besteht das Risiko, dass weitere unplanmäßige
Kosten entstehen oder dass Kosten in der Prognoserechnung
nicht in ausreichender Höhe geplant wurden. Diese
Risiken minimiert die Gesellschaft durch die
Weiterentwicklung und den Ausbau der internen Kontroll- und
Informationssysteme.
Aufgrund von Störungen oder Schadensereignissen an
den Energieerzeugungsanlagen besteht das Risiko, dass es zu
Betriebsunterbrechungen kommt, bei denen eine lediglich
verringerte Stromproduktion oder sogar ein zeitlich
begrenzter Ausfall der Produktion zu erwarten sein kann.
Durch den Ausbau und die weitere Digitalisierung der
Monitoringsysteme kann die Gesellschaft hier präventiv
eingreifen.
Die gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen
hinsichtlich der tariflichen Einspeisevergütungen
für Strom aus Erneuerbaren Energieanlagen oder der
Genehmigungsfähigkeit solcher Anlagen können sich
während der betrieblichen Nutzungszeit nachteilig
verändern. Die Gesellschaft hat die Rechtsabteilung
verstärkt, um diese Risiken zu erkennen und falls
notwendig zu bearbeiten.
Die Gesellschaft hat mit ihren Versicherungspartnern
eine "Allgefahrendeckung mit Ertragsausfall" abgeschlossen,
wodurch bestehende, auch außergewöhnliche,
wirtschaftliche Risiken abgesichert sind. Hiervon
ausgeschlossen sind Risiken aufgrund kriegerischer
Auseinandersetzungen oder nuklearer Verstrahlung.
Risiken, die durch Änderungen in den Gesetzen oder
der Rechtsprechung entstehen, kann die Gesellschaft nicht
beeinflussen und können die Markt- und
Wettbewerbsverhältnisse des Unternehmens verändern.
Die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft
hängt aber in erster Linie von der Auswahl der
jeweiligen Anlageobjekte im Bereich der Erneuerbaren Energien
und deren Ertragskraft ab.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich die
Einwerbung weiterer nachrangiger Darlehen verzögert und
das geplante Wachstum entsprechend angepasst werden muss.
3)
Chancenbericht
Die Chancen der Gesellschaft ergeben sich im
Wesentlichen "vice versa" zu den vorstehend aufgeführten
Risiken, d.h. dass diese Chancen vor allem darin bestehen,
dass es der Gesellschaft gelingt, die aufgenommenen
Mittel in lukrative Projekte zu investieren.
Insbesondere in den sich anbahnenden
Investitionsmöglichkeiten, durch das verabschiedete
"Bundes-Klimaschutzgesetz" in Deutschland und die zahlreichen
sog. "Grid-parity"-Projekte, die auch in der Ranft Gruppe
etabliert werden, sieht die Geschäftsführung eine
bedeutende Chance für die Gesellschaft und deren
Geschäftsentwicklung.
Die derzeitigen Refinanzierungsmöglichkeiten sind
aufgrund hoher Verfügbarkeit von Liquidität am
Finanzmarkt und bei Kreditinstituten weiterhin gut, wenn auch
die Zinssituation vorübergehend nicht mehr so
komfortabel ist wie in den letzten Jahren. Durch die
projektbegleitende Finanzierung durch Investoren mindert die
Gesellschaft das Finanzierungsrisiko weitestgehend ab.
E)
Entsprechenserklärung
Erklärung des gesetzlichen Vertreters
gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG
(Bilanzeid)
Wir versichern nach besten Wissen, dass der
Jahresabschluss der Ranft Green Energy GmbH unter Beachtung
der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft
beschrieben sind.
Bad Mergentheim, 27. Juni
2024
gez.Michael
Ranft, Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.745.190,88 |
6.053.014,20 |
| I.
Finanzanlagen |
6.745.190,88 |
6.053.014,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
844.917,89 |
764.315,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
839.995,96 |
668.297,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.921,93 |
96.017,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41.110,28 |
28.547,69 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
23.938,81 |
| Aktiva |
7.631.219,05 |
6.869.815,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.376,14 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
21.623,86 |
48.938,81 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
23.938,81 |
| B.
Rückstellungen |
122.142,94 |
121.375,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.505.699,97 |
6.748.440,19 |
| Passiva |
7.631.219,05 |
6.869.815,72 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
132.748,33 |
652.763,15 |
| 2.
Personalaufwand |
7.539,16 |
|
| a)
Löhne und Gehälter |
6.200,00 |
|
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
1.339,16 |
|
| 3.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
318.227,44 |
197.468,08 |
| 4.
Erträge aus Beteiligungen |
1,13 |
|
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
589.511,42 |
354.649,61 |
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
551.559,34 |
316.312,24 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
357.624,81 |
364.009,32 |
| davon
sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus
Abzinsung |
17,14 |
|
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
11.554,52 |
34.732,00 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
27.314,95 |
411.203,36 |
| 9.
Jahresüberschuss |
27.314,95 |
411.203,36 |
| 10.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
48.938,81 |
460.142,17 |
| 11.
Bilanzverlust |
21.623,86 |
48.938,81 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Ranft Green Energy
GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Bad Mergentheim |
| Registergericht: |
Ulm |
| Register-Nr.: |
HRB 732893 |
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschrift des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der durch das Gesetz über
Vermögensanlagen (VermAnlG) geregelten Form aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung des
Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 24 Abs. 1 S. 2 VermAnlG
i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB). Die Bilanz ist
gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform und die
Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs.
2 HGB gegliedert.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
nach dem Gesamtkostenverfahren.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung wird gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die
sonstigen
Ausleihungen in den Finanzanlagen wurden zum Nennwert
bewertet.
Die
Genossenschaftsanteile wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten bilanziert. Risiken, die eine niedrigere
Bewertung erfordern, sind derzeit nicht bekannt.
Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet und zeitanteilig
aufgelöst.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr
betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für der Höhe oder
dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit dem
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern, bei denen es sich
ebenfalls um verbundene Unternehmen handelt, bestehen am
Bilanzstichtag die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Ausleihungen
|
5.558.000,00
|
4.430.000,00
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
816.559,34
|
630.455,44
|
Verbindlichkeiten
|
92.364,45
|
95.054,04
|
Eigenkapital
Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 beträgt
EUR 21.623,86 und beinhaltet einen Verlustvortrag in
Höhe von EUR 48.938,81.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.193.151,43
|
211.534,09
|
981.617,34
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(1.573.999,34)
|
(195.202,11)
|
(868.266,99)
|
(510.530,24)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
39.505,67
|
39.505,67
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(25.774,58)
|
(25.774,58)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
ggü. verbundene
Unternehmen
|
63.938,00
|
63.938,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
6.209.104,87
|
4.693.104,87
|
353.000,00
|
1.163.000,00
|
(Vorjahr)
|
(5.148.666,27)
|
(5.061.666,27)
|
(87.000,00)
|
(0,00)
|
- davon ggü.
Gesellschaftern
|
92.364,45
|
92.364,45
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(95.054,04)
|
(95.054,04)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
- davon aus Steuern
|
1.277,08
|
1.277,08
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Summe
|
7.505.699,97
|
5.008.082,63
|
1.334.617,34
|
1.163.000,00
|
(Vorjahr)
|
(6.748.440,19)
|
(5.282.642,96)
|
(955.266,99)
|
(510.530,24)
|
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Nachrangdarlehen in Höhe von EUR 5.951.989,83 (VJ. TEUR
4.894,6) enthalten.
D.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Herr Michael Ranft, Creglinen,
Geschäftsführer
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Ranft
Projektpartner GmbH, Bad Mergentheim. Ein Konzernabschluss
wird wegen der größenabhängigen
Befreiung nach § 293 HGB nicht erstellt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33
HGB haben sich nicht ergeben.
Ergebnisverwendungsvorschlag der
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen und hat den Jahresabschluss unter
Berücksichtigung des Verlustvortrages aufgestellt.
Bad Mergentheim, 27. Juni
2024
gez.
Michael Ranft, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Ranft Green Energy GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Ranft Green Energy
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ranft Green
Energy GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 25 VermAnlG i. V. m. § 322
Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25
VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung
der International Standards on Auditing (ISA)
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i. V. m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung
der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche
falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass
aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage der Gesellschaft.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Würzburg, 27. Juni
2024
HPS | Hemberger Prinz Siebenlist GmbH & Co.
KG
gez.
Sebastian Prinz, Wirtschaftsprüfer
gez.
Thomas Hauk-Urban, Wirtschaftsprüfer
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