Kirchweihtal Stadtbus GmbH
Kaufbeuren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.053,00 |
7.144,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.795,19 |
144.462,49 |
| Aktiva |
110.848,19 |
151.606,49 |
Passiva
|
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31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
9.925,00 |
7.240,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.923,19 |
118.582,47 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
784,02 |
| Passiva |
110.848,19 |
151.606,49 |
sonstige Berichtsbestandteile
Die Kirchweihtal Stadtbus GmbH wird beim Amtsgericht
Kempten (Allgäu) unter HRB 7653 geführt und
unterhält ihren Gesellschaftssitz in Kaufbeuren.
Die Gesellschaft war in der Vergangenheit
defizitär. Aufgrund des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Kirchweihtal
Stadtbus GmbH und der Verkehrsgesellschaft Kirchweihtal
GmbH wurde der vorliegende Jahresabschluss unter der
Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufgestellt.
Die Fortführung der Gesellschaft ist
abhängig von der Durchsetzbarkeit des
Ergebnisabführungsvertrags und damit von der
Fortführung der Verkehrsgesellschaft Kirchweihtal
GmbH. Die Verkehrsgesellschaft Kirchweihtal GmbH führt
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Folgendes an:
"Die Verkehrsgesellschaft Kirchweihtal GmbH weist zum
Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 einen "Nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von TEuro 1.029 aus. Dem
liegen u.a. folgende Sachverhalte zugrunde:
Mit Bescheid vom 29. März 2010 hat die Regierung
von Schwaben die Rückforderung von
Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG für die
Kalenderjahre 2002 bis 2009 in Höhe von rd. Euro 3,5
Mio. zuzüglich Zinsen geltend gemacht. Die
Gesellschaft hat daher diesen Betrag zuzüglich Zinsen
in Höhe von Euro 0,9 Mio. im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2009 passiviert. Mit Vergleich vom 18. Oktober
2012 zwischen der Regierung von Schwaben und der
Gesellschaft wurde u.a. vereinbart, dass ein verbleibender
Rückzahlungsbetrag von TEuro 2.450 in 13
jährlichen Raten durch die Gesellschaft zu leisten
ist. Wird die Leistung eines Ratenbetrags um mehr als zwei
Monate gegenüber dem festgesetzten Zahlungstermin
überschritten, wird die Restforderung sofort
fällig. Aufgrund der Covid-19 Pandemie hat die
Regierung von Schwaben die Rückzahlung für das
Jahr 2020 vollständig und für die Jahre 2021 und
2022 teilweise ausgesetzt, so dass der ausstehende
Rückzahlungsbetrag zum Stichtag 31. Dezember 2022
TEuro 956 beträgt.
Die in 2020 einsetzende weltweite Covid-19 Pandemie
hatte auch für die Verkehrsgesellschaft Kirchweihtal
GmbH weitreichende wirtschaftliche Folgen; die Einnahmen
aus Fahrgeldern in den Jahren 2020 bis 2022 waren stark
rückläufig. Zum Ausgleich der Schäden im
allgemeinen ÖPNV aufgrund der Covid-19-Pandemie sowie
dem 9-Euro-Ticket im Zeitraum Juni bis August 2022 hat die
Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022
Billigkeitsleistungen im Umfang von insgesamt TEuro 380
erhalten. Darüber hinaus wurden mit den
Aufgabenträgern für das 2. Halbjahr 2022
kostendeckende öffentliche
Dienstleistungsaufträge abgeschlossen.
Zum Ausgleich der auch im Geschäftsjahres 2023
andauernden Schäden im ÖPNV wurde mit den
Aufgabenträgern Ausgleichszahlungen aufgrund der
Höchsttarif-Richtlinie vom 1. Januar 2023
für überproportionale Kostensteigerungen in den
Bereichen Kraft- und Schmierstoffe, Personal und
pandemiebedingt anhaltender Fahrgeld-Mindereinnahmen
vereinbart. Darüber hinaus sollen Ausgleichsleistungen
an Auftragnehmer für das ab 1. Mai 2023
eingeführte "Deutschlandticket" gewährt werden.
Im Falle weiterer Schäden im allgemeinen ÖPNV
über das Geschäftsjahr 2023 hinaus plant die
Gesellschaft wiederum den Erhalt von Billigkeitsleistungen.
Bei Eintritt der Planungserwartungen und Erhalt der
vorgenannten Billigkeitsleistungen rechnet die
Verkehrsgesellschaft Kirchweihtal GmbH für die beiden
Geschäftsjahre 2023 und 2024 mit deutlich positiven
Jahresergebnissen. Die Liquidität und damit die
Fortführung der Gesellschaft ist bei Eintritt dieser
Planung als gesichert anzusehen. Sollten die Umsatz- und
Ergebnisprognosen nicht wie geplant eintreffen, droht die
Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft."
Kaufbeuren, den 4. August
2023
gez.
Michael Bechteler
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2023
festgestellt.
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