Tefra-Hochfrequenz-Apparate Rudolf Messerschmidt GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.872,50 |
15.349,50 |
| I.
Sachanlagen |
10.872,50 |
15.349,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.638,59 |
38.926,07 |
| I.
Vorräte |
17.966,65 |
12.360,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.981,43 |
13.611,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.690,51 |
12.954,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
199,26 |
2.026,14 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
25.291,05 |
36.766,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
100.001,40 |
93.067,90 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Kapitalrücklage |
16.500,00 |
16.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
79.342,08 |
78.556,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
11.475,14 |
-785,57 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
25.291,05 |
36.766,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.220,00 |
1.220,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.781,40 |
91.847,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.820,51 |
2.140,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
100.001,40 |
93.067,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Hochfrequenz Apparate
Rudolf Messerschmidt GmbH wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
§§ 266 ff. des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gewählt. Die
Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung
der Gewinnverwendung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB
sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Befreiungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 274 a HGB wurden in
Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher
Maßnahmen
a)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246
Abs. Satz 2 HGB wurde beachtet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Der Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 150 Euro
bis 1.000 Euro aus Vorjahren wurde unter Anwendung der
steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG
fortgeführt und zu einem Fünftel abgeschrieben.
Der Wertansatz wird in die Handelsbilanz übernommen
unter Anwendung der Vorschläge des IDW, 208. Sitzung
des HFA 2007. Die Auflösung ist im Anlagenspiegel
dargestellt.
Der Warenbestand zum 31.12.2012 wurde durch
Inventurlisten nachgewiesen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Restlaufzeit der Forderungen, außer der
Kautionsforderung, beträgt weniger als 1 Jahr, die
Aktivierung erfolgt zum Nennwert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungskosten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Laufzeit beträgt
weniger als ein Jahr.
b. Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Abschreibungen nach allein steuerrechtlichen
Vorschriften wurden im Wirtschaftsjahr nicht vorgenommen.
c. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
1. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
a. Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem Anlagespiegel sowie aus dem als Anlage
beigefügten Kontennachweis zu entnehmen.
b. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
Zahlungen gebildet, welche Geschäfts-aufwendungen das
Geschäftsjahr 2013 darstellen.
c ) Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen:
Für die erwarteten Aufwendungen zur
Berufsgenossenschaft 2012 wurde eine Rückstellung in
Höhe von 120 Euro eingestellt.
Für die Erstellung von Jahresabschluss und
Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2012 wurde
eine Rückstellung von 1.100 Euro gebildet.
d ) Verbindlichkeiten
Die Einzelaufstellung zu den sonstigen
Verbindlichkeiten ist dem Kontennachweis zu entnehmen.
2. Sonstige Angaben
Die Bilanz der Gesellschaft weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
25.291,05 Euro aus.
Die Gesellschafterin hat für ihr an die
Gesellschaft gewährtes Darlehen in Höhe von
50.960,89 Euro den Rangrücktritt erklärt.
Darüber hinaus wurde bezüglich der
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 39.000 €
durch den Darlehensgeber Rangrücktritt erklärt.
Dieser gilt bis zur Verminderung der bilanziellen
Überschuldung, spätestens zum 31.12.2014.
a) Größenabhängige
Erleichterungen
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 264ff.
HGB wurden von der Gesellschaft grundsätzlich in
Anspruch genommen.
b. Geschäftsführung
Für das abgelaufene Geschäftsjahr war als
Geschäftsführerin Ute Mauer bestellt. Sie war von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
c. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zum 31.12.2012 bestanden gegenüber dem
Geschäftsführer keine Forderungen aus
gewährten Vorschüssen oder Krediten.
d.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum 31.12.2012 bestanden gegenüber der
Gesellschafterin Verbindlichkeiten aus Darlehen in
Höhe von Euro 50.960,89. Dieser Betrag ist unter
"sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Bezüglich
dieser Darlehensverbindlichkeit wurde der
Rangrücktritt erklärt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.960,89 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.707,35 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2013 festgestellt.
|