Tin International AGLiquidiert

Tieckstraße 3, 04275 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 32042
Eingetragen
14.12.2015
Branche
Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und ZinnGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugSonstiger NE-Metallerzbergbau
Gegenstand
Die Aufsuchung, Gewinnung und Vermarktung von industriell genutzten Metallen, Technologiemetallen und Edelmetallen sowie die Beteiligung an Unternehmen, die solche Metalle aufsuchen, gewinnen und vermarkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anja Ehser
seit 5.5.2017
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tin International AG

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.120,00

1.657,00

II. Sachanlagen

440,00

846,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.465,98

8.934,70

II. Wertpapiere

1.124.008,88

1.212.993,23

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

340.228,78

360.596,91

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

4.237,53

Summe Aktiva

1.471.263,64

1.589.265,37



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

475.294,00

475.294,00

II. Kapitalrücklage

3.008.286,00

3.008.286,00

III. Bilanzverlust

-2.040.959,47

-1.905.292,69

B. Rückstellungen

0,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

28.643,11

10.978,06

Summe Passiva

1.471.263,64

1.589.265,37

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Sitz der Gesellschaft Tin AG ist in Leipzig. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 32042 im Register des Amtsgerichts Leipzig eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend .

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert bzw. bei dauerhafter Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um plan­mäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Die Abschreibungen auf die Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig und nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Sofern Ausfallrisiken bestehen, werden angemessene Einzelwert­berichtigungen gebildet.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sowie Schulden wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten kurzfristige Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Alle Forderungen und Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert EUR 475.294,00 und ist eingeteilt in 475.294 nennwertlose, auf den Namen lautende Namensaktien.

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert EUR 3.008.286,00.

Die Überleitung zum Bilanzergebnis ermittelt sich wie folgt:

Bilanzverlust

1.

Januar 2020 (Verlustvortrag) 1.905.292,69 €

Jahresfehlbetrag 135.666,78 €

1.

Dezember 2020 2.040.959,47

=============

Verbindlichkeiten

Bei den angeführten Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 0 (Vorjahr: 0).

Organe

Vorstand: Anja Ehser

Aufsichtsrat: Dr. Thomas Gutschlag, Mannheim (Vorsitzender)

Vorstand der Deutsche Rohstoff AG

Jan-Philipp Weitz, Mannheim

Vorstand der Deutsche Rohstoff AG

Dr. Jörg Reichert, Leipzig

Vorstand der Ceritech AG

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Konzernverhältnis

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Deutsche Rohstoff AG, Mannheim, einbezogen.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand für den berichtspflichtigen Zeitraum einen Bericht über die Einbeziehung zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands schließt mit folgender Erklärung ab:

"Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erkläre ich als Vorstand der TIN, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde."

 

Leipzig, den 01. Juni 2021

Anja Ehser

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. Juni 2021

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