Hans
Kozyrski GmbH Moderne Heiz- und Bädertechnik
Duderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.548,00 |
78.069,20 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.546,00 |
71.183,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
6.884,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
527.635,77 |
1.292.093,63 |
| I.
Vorräte |
369.453,82 |
1.136.077,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
157.920,01 |
152.410,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
261,94 |
3.606,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.822,80 |
6.358,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
171.121,32 |
14.899,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
742.127,89 |
1.391.420,12 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| II.
Bilanzverlust |
209.468,21 |
53.246,18 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-171.121,32 |
-14.899,29 |
| B.
Rückstellungen |
56.842,00 |
74.697,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
685.285,89 |
1.316.723,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
742.127,89 |
1.391.420,12 |
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Hans Kozyrski GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
1.2 Besonderheiten der Form des
Jahresabschlusses
Größenklasse
Die Firma Hans Kozyrski GmbH ist zum
Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
1.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet.
Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte
wahr. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden bleiben erhalten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,- wurden im Jahr des Zugangs
gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert,
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
handelsrechtlichen Regelungen durchgeführt. Das
Deckungsvermögen, das der Erfüllung der
Pensionsverpflichtung dient, ist gem. § 253 Abs. 1
Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen und
nach § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsverpflichtung zu
saldieren.
Die Pensionsrückstellung beträgt: 48.629,00
EUR
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.4 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz |
4,53 % |
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen |
0,00 % |
zugrunde gelegte Sterbetafel |
Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck |
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden |
178.638,00 EUR |
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte |
0,00 EUR |
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte |
133.227,00 EUR |
Verrechnete Aufwendungen |
6.790,00 EUR |
Verrechnete Erträge |
6.286,00 EUR |
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt:
|
31.12.2016 |
31.12.2015 |
gegenüber Kreditinstituten |
27.232,45 EUR |
37.085,56 EUR |
1.5 Sonstige Pflichtangaben
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des Geschäftsführers: |
Herr Hans Kozyrski |
Beruf des Geschäftsführers: |
Gas-, Wasser- und Installateurmeister |
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen
nicht.
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 18. Januar 2018
festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 18. Januar 2018
gebilligt.
Duderstadt, den 18. Januar 2018
gez.Herr Hans Kozyrski, Geschäftsführer
|