Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
PAUKE Reha gGmbHLiquidiert
53227 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Wolf seit 22.4.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PAUKE Reha gGmbHBonnJahresabschluss zum 31. Dezember 2013Bilanz zum 31. Dezember 2013(Fassung für Zwecke der Offenlegung §§ 325 ff. HGB)AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2013der PAUKE Reha gGmbH, Bonn(Fassung für Zwecke der Offenlegung gemäß §§ 325 ff. HGB)I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Pauke Reha gGmbH zum 31. Dezember 2013 wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Bilanzierungs- und Anhangangabepflichten wurde teilweise Gebrauch gemacht. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21. Mai 2014 wurde u.a. festgestellt, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum 30. Juni 2014 eingestellt und der Betrieb stillgelegt wird. Aufgrund dieser Beschlusslage ist eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit, wie sie bislang gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB als Grundsatz für die Bewertung anzuwenden war, nicht mehr gegeben. Der Grund für die Betriebsstilllegung hat sich bereits in 2013 abgezeichnet, die erhoffte Verbesserung der Lage hat sich in 2014 nicht realisiert. Der Wegfall der Prämisse der Unternehmensfortführung wird bei der Bilanzierung und Bewertung der Bilanzpositionen berücksichtigt. Sofern Vermögensgegenstände im Rahmen der Unternehmensgruppe des Bonner Vereins für gemeindenahe Psychiatrie e.V. zu der auch die Pauke Reha gGmbH gehört, voraussichtlich von anderen Gesellschaften übernommen werden, werden diese Vermögensgegenstände mit ihren fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Im Übrigen ist bei der Bilanzierung und Bewertung von der Stilllegung des Betriebs der Suchtklinik auszugehen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Hintergrund dieser Bewertungsmethode ist, dass die das Anlagevermögen ausmachende Immobilie in Bonn sowie die dazugehörige Betriebs und Geschäftsausstattung in andere Gesellschaften des Unternehmensverbunds Bonner Verein überführt und dort mit geänderter Nutzungsdauer weiterhin bewirtschaftet werden kann. Im Übrigen wird aufgrund vorliegender Informationen davon ausgegangen, dass im Liquiditätsfall der erzielbare Veräußerungserlös den aktuellen Buchwert übersteigen würde. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. In Vorjahren zugegangene Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von Euro 150,- bis Euro 1.000,- wurden entsprechend der steuerlichen Regeln in einen Sammelposten eingestellt und über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Wertminderungen wurden durch Abschläge berücksichtigt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen stellt eine Erweiterung des handelsrechtlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas der Bilanz dar. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt nach der Nutzungs-/Zweckbindungsdauer und wird grundsätzlich ergebnisneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt. Hinsichtlich der Zweckbindungsfristen der Investitionszuschüsse wird davon ausgegangen, dass eine weitere Nutzung der bezuschussten Immobilie für satzungsmäßige Zwecke in einem Unternehmen des Unternehmensverbundes Bonner Verein voraussichtlich nicht zu einer partiellen Rückzahlungspflicht führen wird. Die Gewinnrücklagen decken die aus steuerlicher Sicht für Zwecke der Steuerbegünstigung (§§ 51 ff. AO) gebildeten Rücklagen gemäß § 58 Nr.6 und 7a AO ab. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. In den sonstigen Rückstellungen wurden auch Beiträge zur Abdeckung der voraussichtlichen Stilllegung eingestellt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zur BilanzDer Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten, für Aufbewahrungsverpflichtungen sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich. Die insgesamt bestehenden Verbindlichkeiten zum 31.12.2013 sind folgendem Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 216.517,73 durch Grundschuldeintragungen besichert. IV. Sonstige AngabenDie Gesellschaft ist gemäß dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn-Innenstadt vom 04.10.2013 für 2011 von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie ist als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Die Veröffentlichung des Vorjahresabschlusses im eBundesanzeiger ist erfolgt. Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Kalenderjahr 2013
Geschäftsführer im Kalenderjahr 2013 war Herr Gerhard Wolf. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft hat gem. § 267 Abs. 5 HGB im Berichtjahr durchschnittlich 33 Arbeitnehmer beschäftigt.
Bonn, den 15. August 2014 gez. Gerhard Wolf Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde am 24. September 2014 festgestellt. |
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