FRABA AktiengesellschaftLiquidiert

51063 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 2596
Eingetragen
1.4.1999
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie das Angebot von Management-Leistungen und Beratungsleistungen gegenüber Unternehmen, insbesondere im Bereich der Konzernleitung und der Finanzierung.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Mike Menting
seit 16.2.2009
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRABA Aktiengesellschaft

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

der FRABA AG

In dem am 31.12.2013 beendeten Geschäftsjahr erwirtschaftete die FRABA AG, Köln, einen Jahresfehlbetrag von EUR 37.828,55 €. Zum Bilanzstichtag am 31.12.2013 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft EUR 3.152.445,61 € bei einer Eigenkapitalquote von 30,51%.

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr intensiv mit der Situation des Unternehmens befasst und den Vorstand im Interesse des Unternehmens überwacht und beraten. Er ließ sich vom Vorstand zeitnah und eingehend über die wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Lage der Gesellschaft unterrichten, u.a. durch die periodische Berichterstattung über die wesentlichen Kennzahlen des Unternehmens (z. B. Auftragseingang, Umsatz, Auftragsbestand, EBITDA).

Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und von ihm überprüft. Außerdem berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat periodisch über die operative Entwicklung sowie über die strategische Ausrichtung und deren Perspektiven. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden, bei besonders wichtigen oder eilbedürftigen Projekten auch zwischen den regelmäßigen Sitzungen. Bei Notwendigkeit fasste er Beschlüsse auch im Umlaufverfahren.

Die in der Satzung der Gesellschaft geregelten Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäfte des Vorstands sind beachtet worden. Bei seiner Tätigkeit hat der Aufsichtsrat auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand mit einbezogen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten engen Kontakt mit dem Vorstand, um über unternehmerisch bedeutsame Entwicklungen und anstehende Entscheidungen unterrichtet zu sein und dem Vorstand beratend zur Seite stehen zu können. Auch außerhalb von Sitzungen des Aufsichtsrats fand ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat statt.

Den Jahresabschluss und den Lagebericht der FRABA AG zum 31.12.2013 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner Wirtschaftspruefungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Den Prüfungsauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 04.07.2013 vergeben.

In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Abschlussprüfer befasste sich der Aufsichtsrat am 24.10.2014 mit dem Jahresabschluss - auch unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers - und ließ sich diesen schwerpunktmäßig von Vorstand und Abschlussprüfer erläutern. Die dabei von den Mitgliedern des Aufsichtsrats gestellten Fragen wurden beantwortet, die Abschlussunterlagen im Einzelnen mit dem Abschlussprüfer durchgegangen, diskutiert und geprüft sowie die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert.

Der Aufsichtsrat erhebt in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers und der Erläuterung in seiner Sitzung am 24.10.2014 nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und schließt sich dem Ergebnis des Abschlussprüfers an. Die Berichte des Abschlussprüfers entsprechen nach seiner Überzeugung den gesetzlichen Anforderungen.

Der Aufsichtsrat hat sich von der Vollständigkeit des Lageberichts überzeugt. Die vom Vorstand getroffenen Einschätzungen im Lagebericht stimmen mit dessen Berichten an den Aufsichtsrat überein und die Aussagen des Berichts decken sich auch mit der eigenen Einschätzung des Aufsichtsrats. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat auch gegen den Lagebericht keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat billigte in seiner Sitzung vom 24.10.2014 den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 24.10.2014 den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und stimmt diesem Vorschlag zu.

 

Köln, den 24.10.2014

Gez. Dr. Achim Leeser

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