Tadick Rohstoffhandels GmbH
Beckum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
Handelsbilanz
Aktiva
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30.9.2024 EUR |
30.9.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
671.283,00 |
793.451,50 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
525,50 |
1.155,50 |
| II. Sachanlagen |
670.757,50 |
792.296,00 |
| B. Umlaufvermögen |
624.562,76 |
751.834,19 |
| I. Vorräte |
120.680,00 |
145.348,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
425.022,20 |
415.172,42 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
78.860,56 |
191.313,77 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
13.500,00 |
11.653,00 |
| Aktiva |
1.309.345,76
|
1.556.938,69 |
Passiva
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30.9.2024 EUR |
30.9.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
387.447,14 |
242.157,84 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II. Bilanzgewinn |
357.447,14 |
212.157,84 |
| B. Rückstellungen |
599.086,00 |
894.581,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
322.812,62 |
420.199,85 |
| Summe Passiva |
1.309.345,76 |
1.556.938,69 |
Anhang
Tadick Rohstoffhandels GmbH, Beckum-Neubeckum
Jahresabschluss zum 30. September 2024
Anhang
Der Jahresabschluss zum 30. September 2024 ist nach den gesetzlichen Vorschriften
aufgestellt. Er schließt an den Jahresabschluss zum 30. September 2023 an.
Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
wurden unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss basierenden Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Beckum und ist unter der Firma Tadick Rohstoffhandels
GmbH beim Amtsgericht Münster unter HRB 7649 im Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft iSd. § 267 (1) HGB. Gemäß § 264 (1) S. 3 HGB wurde auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
lineare Abschreibungen, angesetzt.
Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Pauschalwertberichtigungen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die angesetzten Nominalwerte entsprechen den vorgelegten Tagesnachweisen.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt worden und decken alle erkennbaren Risiken in angemessenem Umfang.
Pensionsrückstellung Die Passivierung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Grundlage eines versicherungs-mathematischen
Gutachtens der Heubeck AG. Es wurde der Anwartschaftsbarwert nach dem PUC-Verfahren
unter Berücksichtigung eines Rententrends von 0 %, eines Gehaltstrends von 0 % eines
Fluktuationsansatzes von 0 % und eines Rechnungszinssatzes von 1,87 % auf Basis der
Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck ermittelt.
Der Rechnungszins beruht auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe
des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beträgt gemäß § 253
Abs. 6 HGB € -1.563,00 (Vorjahr: € 6.509,00). Der Ansatz der passivierungsfähigen
Zusage wurde gemäß Art. 28 Abs.1 EGHGB beibehalten.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Eine Abzinsung im Sinne des § 6 (1) 3 EStG ist nicht vorzunehmen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von T€ 42 enthalten. Sie haben in Höhe von T€ 215 eine Restlaufzeit von einem
Jahr, die Laufzeit von einem bis fünf Jahre beträgt T€ 323. Aus Steuern sind T€ 38
enthalten.
Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe
Als Geschäftsführer waren während des Geschäftsjahres bestellt: Herr Günter Tadick, Neubeckum (bis 13.01.2025) Herr Jens Tadick, Neubeckum
Gemäß § 288 HGB unterbleibt die Bezifferung der Vergütungen der Geschäftsführer.
Gewinnverwendung Gemäß § 268 Abs. 1 HGB erfolgte die Bilanzerstellung nach vollständiger Ergebnisver-wendung.
Eine Offenlegung der Ergebnisverwendung unterbleibt mit Bezug auf § 325 Abs. 1 S.
4 HGB.
Beckum, im Juli 2025
gez. Günter Tadick & Jens Tadick
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2025 festgestellt.
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