Bollmeyer Verwaltungs GmbH
Bredestraße 5, 59269 Beckum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Bollmeyer seit 23.6.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bollmeyer Verwaltungs GmbHBeckumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB. Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB). Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in Anspruch genommen. Ein Lagebericht wurde nicht erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen wurden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind verzinslich. Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag. Bei der Bemessung von Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgte jeweils mit dem Erfüllungs-Betrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 (1) Nr. 6 HGB wurden beibehalten. Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor. Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind nicht anzusetzen. Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen. Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor. III. Sonstige Angaben Während des Geschäftsjahres 2013 war Geschäftsführer Herr Gerd Bollmeyer. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2014 festgestellt.
gez. Gerhard Bollmeyer |
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