C.A.C.H.E.T. Schmuck GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
479,00 |
1.230,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
477,00 |
1.228,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.879,52 |
115.886,92 |
| I.
Vorräte |
76.248,97 |
84.648,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.060,10 |
29.911,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.570,45 |
1.326,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
252,61 |
240,59 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.590,89 |
31.267,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
152.202,02 |
148.625,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
77.720,08 |
82.396,84 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.590,89 |
31.267,65 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
150.102,02 |
146.525,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.102,02 |
146.525,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
152.202,02 |
148.625,16 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Prüfungspflicht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Bewertungsvorschriften
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Firmenwert
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
IV. Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gesetzliche Grundlagen
Der Jahresabschluss der C.A.C.H.E.T. Schmuck GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des BilMoG
hat zu keiner notwendigen Durchbrechung der angewandten
Ansatz-, Bewertungs- und der Ausweisstetigkeit
geführt. Die Vorjahreszahlen bleiben
uneingeschränkt vergleichbar.
Prüfungspflicht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen
ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB
prüfungspflichtig.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden
beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt
oder nachfolgend im Anhang dargestellt.
Bewertungsvorschriften
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden
nicht gebildet.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen
wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern
der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von
Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften
des § 253 HGB bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden
Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung
wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Nutzungsdauer entgeltlich erworbener Firmenwert
Die Nutzungsdauer des entgeltlich erworbenen
Firmenwertes wurde auf fünfzehn Jahre festgelegt, da
die voraussichtliche Lebensdauer des dem Firmenwert
zugrundeliegenden Kundenstammes ebenfalls voraussichtlich
fünfzehn Jahre beträgt (§ 285 Nr. 13 HGB).
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahre TEUR 0.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Angaben über Mitglieder der
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von dem Geschäftsführer
Helmut Bauer, Kaufmann, geführt.
Pforzheim, den 15. Dezember 2011
C.A.C.H.E.T. Schmuck GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Helmut
Bauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2011
festgestellt.
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