MECO
Elektronik GmbH
Aßlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.972.952,00 |
2.104.844,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.733,00 |
16.875,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.961.218,00 |
2.087.968,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.438.043,12 |
1.115.471,87 |
| I.
Vorräte |
366.826,89 |
462.394,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.563,74 |
215.826,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
997.652,49 |
437.251,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.307,92 |
15.693,24 |
| Aktiva |
3.445.303,04 |
3.236.009,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.045.112,65 |
666.306,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
335.000,00 |
335.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
306.306,23 |
164.701,17 |
| IV.
Jahresüberschuss |
378.806,42 |
141.605,06 |
| B.
Rückstellungen |
363.124,18 |
306.049,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.768.301,21 |
1.983.372,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.768.301,21 |
1.983.372,24 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
972.316,71 |
1.028.234,49 |
| D.
Passive latente Steuern |
268.765,00 |
280.281,00 |
| Passiva |
3.445.303,04 |
3.236.009,11 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31.
Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
erstellt. Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht
vorgenommen.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs.
1 HGB genannten Größenmerkmalen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie hat die gesetzlichen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
(§§ 264, 274a, 276, 288 und 326 HGB) in Anspruch
genommen. Eine Prüfungspflicht (§§ 316
ff HGB) für den Jahresabschluss besteht nicht.
B. Angaben zur Bilanz
Der Ansatz und die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen unter Annahme einer Nutzungsdauer
von 3 Jahren.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige lineare und
außerplanmäßige Abschreibungen, unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 2 bis 50 Jahren, bewertet. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
zwischen € 250,01 und € 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Für Altbestände und
ungängige Teile wurden angemessene Abwertungen
vorgenommen.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
erfolgte zu Herstellungskosten, wobei neben Einzelkosten
anteilige Gemeinkosten und Abschreibungen für das der
Fertigung dienende Sachanlagevermögen einbezogen
wurden. Die Herstellungskosten wurden retrograd durch einen
Abschlag auf die Nettoverkaufspreise ermittelt. Der
Fertigungsgrad wurde bei den unfertigen Erzeugnissen
entsprechend berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennbeträgen
bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Abzug
gebotener Wertberichtigungen bilanziert.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände
wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag
umgerechnet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
verrechenbaren Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgte
gemäß § 266 Abs. 3 Buchstabe A HGB.
Die Steuerrückstellungen entsprechen den zur
erwartenden Abschlusszahlungen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die passivierten Werte der Verbindlichkeiten
entsprechen dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten
der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.
Auf abweichenden steuerlichen Wertansätzen
beruhende Differenzen wurde durch Bildung eines
Passivpostens für latente Steuern Rechnung getragen.
C. Sonstige Angaben
Nicht in der Bilanz aufgeführte
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 i. V. m.
§ 251 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3 HGB) bestehen zum 31. Dezember 2023
nicht.
Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10 HGB):
Im Geschäftsjahr 2023 war zur alleinigen
Geschäftsführerin bestellt:
· Ursula Hederich, Bad Wiessee.
Es besteht Einzelvertretungsberechtigung mit der
Befugnis, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte im Namen der
Gesellschaft abzuschließen.
Im Geschäftsjahr 2023 war zum alleinigen
Prokuristen bestellt:
· Thomas Schädler, Bischoffen.
Es besteht Einzelprokura mit der Ermächtigung
zur Veräußerung und Belastung von
Grundstücken.
Aßlar, den 2. Mai 2024
MECO Elektronik GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Aßlar, den 2. Mai 2024
MECO Elektronik GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2024
festgestellt.
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