Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 24144
Eingetragen
21.4.2008
Branche
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Hoch- und Tiefbau sowie Ausführen von Bauleistungen aller Art, soweit es hierzu keiner besonderen Genehmigung bedarf

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Fickelscher
seit 3.3.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

08491 Netzschkau
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

JHF Bau GmbH

Netzschkau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 50.475,00 36.262,00
I. Sachanlagen 50.475,00 36.262,00
B. Umlaufvermögen 31.125,62 34.868,06
I. Vorräte 3.500,00 3.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 475,07 4.077,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.150,55 27.790,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 104,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 81.600,62 71.234,31

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 56.926,48 45.124,48
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.000,00 2.000,00
III. Gewinnvortrag 18.124,48 13.071,27
IV. Jahresüberschuss 11.802,00 5.053,21
B. Rückstellungen 10.269,38 4.100,00
C. Verbindlichkeiten 14.404,76 22.009,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 81.600,62 71.234,31

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellung und Gliederung gegenüber dem Vorjahr wurde nicht abgewichen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Anlagegüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Anlagegüter aus Zugängen in den Vorjahren mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift über 5 Jahre aufgelöst.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Der Bestand der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde sachgerecht geschätzt.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB.

Am Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB sind.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Die Geschäfte wurden im Geschäftsjahr geführt von:

Cornelia Fickelscher, Geschäftsführerin, alleinvertretungsbefugt

(2) Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss von EUR 11.802,00 wie folgt zu verwenden

Vortrag auf neue Rechnung.

Brockau, 25.11.2015

gez. Cornelia Fickelscher (Geschäftsführerin)

Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 08.12.2015 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.12.2015.

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