vitasafe
GmbH
Selbitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
68.996,00 |
85.621,00 |
| I.
Sachanlagen |
68.996,00 |
85.621,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.888.903,03 |
3.739.925,23 |
| I.
Vorräte |
256.124,08 |
281.407,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.552.428,65 |
2.136.087,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.080.350,30 |
1.322.430,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.661,16 |
0,00 |
| Aktiva |
4.969.560,19 |
3.825.546,23 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.885.910,85 |
3.051.547,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.026.547,39 |
2.557.009,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
834.363,46 |
469.537,41 |
| B.
Rückstellungen |
409.959,41 |
235.468,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
673.689,93 |
538.530,43 |
| Passiva |
4.969.560,19 |
3.825.546,23 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2022
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Grundsätzliche Angaben
Die vitasafe GmbH ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Hof unter HRB 4167 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268- 274a, 276-278, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 279-283 HGB, erstellt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden und Ansatzwahlrechte wurden gem.
der §§ 264-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a,
276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 279-283 HGB, ausgeübt. Ansatzwahlrechte und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert ausgeübt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände
werden teilweise linear und teilweise degressiv
abgeschrieben, der Übergang von der linearen zur
degressiven Abschreibung erfolgt, sobald die lineare
Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände
werden teilweise linear und teilweise degressiv
abgeschrieben, der Übergang von der linearen zur
degressiven Abschreibung erfolgt, sobald die lineare
Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt. Abwertungen wegen niedrigerer
Verzinsung wurden nicht vorgenommen.
VERBINDLICHKEITEN
sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen
angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
mit dem Erfüllungsbetrag dotiert.
sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen in voller
Höhe Forderungen gegen Gesellschafter
2. Restlaufzeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten
haben in voller Höhe eine Laufzeit von bis zu einem
Jahr.
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen im Rahmen
der üblichen Geschäftstätigkeit.
2. Durchschnittliche Zahl der während des
Rumpfgeschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
nach Gruppen
| Arbeiter (davon 33
Aushilfen) |
78 |
| Angestellte
einschließlich
Geschäftsführung |
5 |
|
83 |
sonstige Berichtsbestandteile
UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB
vitasafe GmbH
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2022.
Selbitz, den 29. September 2023
_________________________
Tim Kroner
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024
festgestellt. |