Windfeld Schweizer Gesellschaft mbH

Hohenberg 8, 73441 Bopfingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 520293
Eingetragen
10.8.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Errichtung und das Betreiben von Windenergieanlagen sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Errichtung und das Betreiben von Windenergieanlagen zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen oder Gesellschaften zu beteiligen oder solche Unternehmen zu erwerben.

Historie

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Management

NameRolle
Erwin Georg Schweizer
seit 21.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Windfeld Schweizer GmbH

Bopfingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 1.936,00 372,00
I. Sachanlagen 1.936,00 372,00
B. Umlaufvermögen 58.419,17 57.271,97
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.026,97 53.998,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.392,20 3.273,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 60.355,17 57.643,97

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 50.565,55 46.620,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 21.620,20 16.171,59
III. Jahresüberschuss 3.945,35 5.448,61
B. Rückstellungen 936,00 900,00
C. Verbindlichkeiten 8.853,62 10.123,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 60.355,17 57.643,97

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Forderungen mit einer Laufzeit über 1 Jahr sind in Höhe von 26.000,00 € vorhanden.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr fünf Jahren beträgt € 0,00.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei , 73441 Bopfingen .

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bopfingen, den 16.12.2013

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2013.

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