INEOS Deutschland GmbH
Alte Straße 201, 50769 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Apollonia Hilden seit 26.3.2026 | Prokura |
Thomas Gittel seit 26.3.2026 | Prokura |
Oliver Krause seit 25.1.2023 | Prokura |
Marcus Kaulen seit 16.11.2022 | Prokura |
Stephan Dr. Müller seit 25.4.2017 | Prokura |
André Karl-Heinz Oeltjen seit 17.2.2015 | Prokura |
Frank Linius seit 26.3.2013 | Prokura |
Axel Dr. Göhrt seit 4.2.2011 | Geschäftsführer |
Andreas Pangsin seit 25.3.2010 | Prokura |
Patrick Dr. Giefers seit 4.10.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
INEOS Investment Holdings (Germany) Limited | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INEOS Deutschland GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023der INEOS Deutschland GmbH, KölnAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023der INEOS Deutschland GmbH, Köln
1. Anhang für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20231.1. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. 1.2. Gründung und Gegenstand des Unternehmens Die INEOS Deutschland GmbH wurde mit dem Gesellschaftsvertrag vom 2. Mai 2005 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, jeweils in eigenem Namen und für eigene Rechnung, insbesondere die Erbringung von Aufgaben einer Holdinggesellschaft sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in Personengesellschaften. Die Gesellschaft wurde am 9. Mai 2005 im Handelsregister (Gelsenkirchen - HRB 8270) eingetragen. Am 4. September 2007 wurde die Gesellschaft im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter dem Namen INEOS Deutschland GmbH (HRB 61258) mit dem Sitz in Köln eingetragen. Durch die Konzernumstrukturierung und Inhaberwechsel ist die Gesellschaft seit dem 31.12.2008 eine 100%-ige Tochter der INEOS Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Köln. Die Gesellschaft ist mit 100 % an der INEOS Köln Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln sowie mit 90 % an der INEOS Manufacturing Deutschland GmbH mit Sitz in Köln beteiligt. 1.3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Ausweis erfolgt in Euro (EUR), sofern nichts anderes angegeben wird. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Anteilsrechte der Finanzanlagen, die per 31.12.2007 zu Anschaffungskosten angesetzt wurden, wurden mittels der Discounted Cash Flow Methode bewertet. Für die Bewertung der Finanzanlagen wurde die Bruttomethode angewandt, mit der die Endlichkeit der Pensionspläne adäquat abgebildet wird anstatt eines eingeschwungenen Liquiditätsabflusses. Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.4. Erläuterungen zur Bilanz 1.4.1 Aktiva Forderungen
1.4.2 Passiva Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:
Davon bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 18.566 TEUR (Vorjahr: 28.505 TEUR). 1.4.3 Haftungsverhältnisse Aus der Bestellung von Sicherheiten (Personalsicherheiten und dingliche Sicherheiten) für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen, insbesondere der INEOS Holdings Limited und der INEOS Finance plc, bestehen folgende Haftungsverhältnisse: a) Garantien für Schuldverschreibungen
b) Garantie für Kredit
c) Sachsicherheiten
Die Höhe der ausstehenden Verpflichtungen bezogen auf die Haftungsverhältnisse betrugen zum Bilanzstichtag insgesamt EUR 7.536,5 Mio. (Vorjahr EUR 7.069,8 Mio.) Eine Inanspruchnahme der durch die Gesellschaft bestellten Sicherheiten bzw. Garantieverpflichtungen im Zusammenhang mit den Finanzierungsverträgen der INEOS Gruppe sehen wir als unwahrscheinlich an. Bestätigt wird dies zusätzlich durch den testierten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der INEOS Group Holdings S.A.. 1.5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das Ergebnis wurde entsprechend dem seit dem 1. April 2005 bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die INEOS Deutschland Holding GmbH abgeführt. Es besteht ein körperschaft- und gewerbesteuerlicher Organkreis mit der INEOS Deutschland Holding GmbH, Köln. Die Regelungen nach § 274 Abs. 3 Nummer 2 HGB zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar Two") sehen eine Besteuerung der weltweiten Gewinne großer Unternehmen (mit mindestens Euro 750 Mio. Jahresumsatz) mit einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 % vor. Technisch umgesetzt wird die globale Mindestbesteuerung über eine Primärergänzungssteuer, eine Sekundärergänzungssteuer sowie eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer. Das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG), welches in Deutschland die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung beinhaltet, ist zum Bilanzstichtag bereits in Kraft getreten und grundsätzlich für alle Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Die INEOS Deutschland GmbH fällt in den Anwendungsbereich dieser Regelungen. Die Gesellschaft hat gemeinsam mit der Konzernmuttergesellschaft eine erste Analyse hinsichtlich der steuerlichen Auswirkung aus der globalen Mindestbesteuerungsregelung durchgeführt. Hieraus wurden nur unwesentliche Effekte aus der Entrichtung einer Pillar Two Top-Up Tax identifiziert. 1.6. Sonstige Angaben 1.6.1 Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. 1.6.2 Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der INEOS Group Holdings S.A., Luxemburg, als Konzernmutter des größten und kleinsten Konzernkreises einbezogen. Der Konzernabschluss der INEOS Group Holdings S.A. wird im Unternehmensregister offengelegt und befreit das Mutterunternehmen INEOS Deutschland Holding GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht für ihren Teilkonzern aufzustellen (§ 291 HGB), in den die Gesellschaft mit einbezogen ist. 1.6.3 Ereignisse nach dem Stichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Gesellschaft wesentlich verändert hätten, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Köln, den 30. August 2024 INEOS Deutschland GmbH Dr. Patrick Giefers Dr. Axel Göhrt ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023der INEOS Deutschland GmbH, Köln
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die INEOS Deutschland GmbH, Köln Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der INEOS Deutschland GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Unsere Prüfung hatte sich, da nichts anderes bestimmt worden ist, gemäß § 317 Abs. 4 a HGB nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Während der Prüfung haben wir pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt und eine kritische Grundhaltung bewahrt. Darüber hinaus haben wir
Wir haben mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie auch bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem erörtert, falls wir solche Mängel während unserer Prüfung festgestellt haben.
Düsseldorf, 30. August 2024 Trost
Rudoba & Partner mbB
Michael Reinartz, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Frank Reiners, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater GesellschafterbeschlussWir, die
als alleinige Gesellschafterin der
fassen unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften folgende Beschlüsse:
bestellt.
Köln, den 11.12.2024 Dr. P. Giefers A. Pangsin |
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